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Bundestag billigt das GKV-Finanzierungsgesetz

GKV-FinG, 3-Jahresgrenze in der PKV ist Geschichte

Unter teilweise großem Protest führte die Bundesregierung im Jahr 2007 eine geänderte Vorschrift in dem Sozialgesetzbuch V ein und erschwerte damit den PKV Wechsel für Angestellte. Seither durfte der Angestellte nur dann die gesetzliche Krankenkasse (GKV) verlassen, wenn dieser die Jahresarbeitentgeltgrenze 3 Jahre in Folge überschritten hat.

(4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird.

Zunächst sollten die Änderungen erst Anfang Dezember beschlossen werden. Nun jedoch wurde die Sitzung (2. und 3. Lesung im Bundestag) auf den 12. 11. 2010 (9.00 Uhr) vorgezogen. Die geplanten Änderungen sind in der Drucksache 17/ 3040 festgehalten, welche auf den Seiten des Bundestages zum Download bereitsteht.

Für die bereits angestellten Arbeitnehmer verbessert sich somit die Wechselsituation in die private Krankenversicherung (PKV). Geplant ist somit der Der Entfall der 3-Jahresgrenze ist beschlossene Sache. Ab sofort ist es ausreichend, wenn der Arbeitnehmer die JAEG (Jahresarbeitentgeltgrenze) im laufenden und vorr. im Jahr 2011 überschreitet. Somit endet für eine ganze Reihe Arbeitnehmer die Versicherungspflicht in der GKV bereits zum 31. 12. 2010.

GKV-FinG, 3-Jahresgrenze in der PKV ist Geschichte

Auch Berufseinsteiger haben es nun leichter gleich in die Private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Diese werden sofort bei Berufseinstieg freiwillig versichert, wenn das Einkommen laut Arbeitsvertrag die Grenze überschreitet.

Falls Sie also in einer dieser Situationen sind und beabsichtigen in die Private Krankenversicherung zu wechseln, so lesen Sie bitte die Artikel zu den Wechselmöglichkeiten. Besonders beachten Sie bitte den Artikel “Sie müssen sich schnell entscheiden” und setzen Sie einen solchen Verkäufer am besten schnell wieder vor die Tür.

Ich kann es gar nicht oft genug schreiben und bitte Sie eindringlich sich daran zu halten.

Machen Sie sich in Ruhe Gedanken zu dem gewünschten Versicherungsschutz und überdenken und bedenken Sie die Auswahlkriterien zu Ihrer Privaten Krankenversicherung. Weitere Informationen zum Wechsel finden Sie auch in den Blogbeiträgen zum GKV-PKV-Wechsel.

Ob Sie nun zum 01. 01. oder später zum 01. 03. oder 01. 04. wechseln, ist völlig unerheblich. Wichtig ist vielmehr, das die Tarifauswahl sorgfältig getroffen wird und Sie die Vor- und vor allem die Nachteile kennen. Folgende Artikel sind für Sie vielleicht auch lesenswert:

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