Home: online-pkv.de » PKV BU Blog » Krankenversicherung » Private KV » Leistungsabwicklung » Freiwillige Leistungen – versprechen aber nicht halten müssen Teil III

Freiwillige Leistungen – versprechen aber nicht halten müssen Teil III

Wie Sie bereits in den letzten beiden Blogbeiträgen zum Thema “Freiwillige Leistungen” nachlesen konnten, sind die Aussagen mancher Unternehmen doch recht abenteuerlich.

Nach den Fragen zu Heilmitteln (Teil I) und gemischten Anstalten (Teil II) gab es weitere Fragen an die Versicherung. Die dritte Frage meines Kunden an den Versicherer XXX lautete:

Stimmt, es dass Hilfsmittel wie z.B. ein Rollstuhl nur bis 620 EUR bezahlt werden? Was ist mit elektrischen Rollstühlen, die schnell über 10.000 EUR kosten?

Werden orthopädische Hilfsmittel bezahlt?

Der Versicherer schreibt dazu als Antwort:

“Krankenfahrstühle sind bis 620 EUR erstattungsfähig. Hier sind wir jedoch gern bereit, bei medizinischer Notwenigkeit und Vorlage aussagekräftiger Unterlagen eine zusätzliche freiwillige Leistung für höherwertige Rollstühle zu prüfen.

Orthopädische Hilfsmittel wie Orthesen, Bandagen oder Prothesen sind in tariflichem Umfang erstattungsfähig”

Der Tarif sagt dazu:

erstattungsfähig sind… Geh und Stützaperate einschließlich Liegeschalen, Nachtschienen, Körperersatzstücke (…) orthopädische Leibbandagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe (…)

Weiterhin fragt der Kunde:

Werden alle lebenserhaltenen Hilfsmittel gezahlt?

Antwort:

Die von Ihnen beschriebenen “Lebenserhaltenden Hilfsmittel” wie Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen, künstliche Nieren oder Herzschrittmacher fallen bei uns unter die, in Absatz (…) genannten Sachaufwendungen medizinisch technischer Art und sind ebenfalls von der Leistungspflicht umfasst.”

Woher der Versicherer diese Interpretation nimmt ist mir jedoch nicht ganz klar. Die Aussage das diese in den Bereich der “Sachaufwendungen” fallen ist m.E. Auslegungssache und wer weiss was in einigen Jahren/ Jahrzehnten ist. Wer ganatiert mir eine solche Auslegung der Formulierungen auch dann?

Was ist mit einem Heimdialysegerät, was ist mit Geräten zur künstlichen Ernährung und den Nährmitteln dazu? Wer zahlt diese? Die Kosten für solche Geräte und Mittel bewegen sich problemlos im fünfstelligen Bereich.

Generell muss man sich bei freiwilligen Leistungen auch immer fragen ob man das will. Klar- mehr zu bekommen als der Versicherer leisten muss ist ja schön, für den der es braucht. Aber wollen Sie mehr Beiträge zahlen weil ein Unternehmen mehr zahlt als es muss? Wollen Sie instabile Beiträge weil andere mehr bekommen als ihnen zusteht? Haben Sie sich bewusst für ein Bedingungswerk entschieden und akzeptieren dessen Einschränkungen und Ausschlüsse das wohl eher nicht, denn es geht zu Lasten Ihrer Beitragsstabilität.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner