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Die Versichertenkarte in der Privaten Krankenversicherung

Nicht alle Unternehmen stellen eine Versichertenkarte in der Privaten Krankenversicherung aus. Welche den Versicherten keine Karte ausstellen und was diese Kunden/ Patienten dann beachten sollten, das lesen Sie hier im Beitrag. Ebenso beschreibe ich hier, welche Funktion die Karte hat und warum Sie sonst Daten Ihrer Police notieren sollten.

Bedeutung und Abwicklung der Klinik Card

Bei dem Wechsel der privaten Krankenversicherung stellt sich bei vielen Versicherten die Frage nach der Versichertenkarte in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Was Sie zunächst dazu tun müssen habe ich für Sie bereits im unter dem Menüpunkt: “Nach dem Abschluss” zusammengestellt.

Bei den meisten Unternehmen der Privaten Krankenversicherung bekommen Sie nach Beginn des Versicherungsschutzes eine “Versichertenkarte“.

Die Versichertenkarte in der Privaten Krankenversicherung
Versichertenkarte in der Privaten Krankenversicherung

Wer gibt keine Versichertenkarte in der Privaten Krankenversicherung aus?

Einige Unternehmen halten die Karte für überflüssig oder möchten die Kosten dafür nicht investieren. Private Krankenversicherer die Ihnen keine Card für Privatversicherte, oder einfach auch “Versichertenkarte” ausstellen, sind u.a.:

  • Debeka Krankenversicherung aG
  • HUK Coburg Krankenversicherung AG
  • Pax Krankenhilfe
  • LVM Krankenversicherung
  • Landeskrankenhilfe (LKH) Krankenversicherung

Ich bekomme keine Versichertenkarte in der Privaten Krankenversicherung – was tun?

Wenn Sie bei einem Unternehmen versichert sind, welches keine Versichertenkarte ausstellt, dann notieren Sie sich die Daten der Versicherung (Police, Ansprechpartner) am besten selbst. Auch den Umfang des Versicherungsschutzes sollten Sie hier selbst wissen.

Im Falle einer stationären Versorgung fragt das Krankenhaus dann die Kostenübernahme bei dem Versicherer an. Bei ambulanten Behandlungen muss die Praxis die Daten selbst eingeben.

Wenn zukünftig auch Rezepte und Gesundheitsdaten gespeichert werden können, werden wir sehen wie die Unternehmen damit umgehen und ob diese dann eine Karte einführen.

Wozu ist die Card für Privatversicherte?

Die Karte erleichtert dem Arzt im ambulanten Bereich das Einlesen der Daten. Auf der Karte sind die Daten des Versicherten (Name, Anschrift, Geb. Datum), die Daten des Versicherungsunternehmens und die Versichertennummer gespeichert. Ebenso ist für den stationären Bereich angegeben, welche Absicherung besteht.

Die elektronisch gespeicherten Daten sind somit auch weniger Fehleranfällig, was die Ausstellung der Rechnungen und Rezepte und auch die Abrechnung (Krankenhaus) vereinfacht.

Im ambulanten Bereich hat die Karte jedoch keine Abrechnungsfunktion. Die Rechnung bekommen Sie als Patient und reichen diese (nach Prüfung und Entscheidung Ihrerseits) bei dem privaten Krankenversicherer ein. Dabei kann es aus Gründen der Selbstbeteiligung oder der Beitragsrückerstattung sinnvoll sein, damit zunächst zu warten.

Im Krankenhaus legen Sie die Karte bei der Einweisung vor. So kann das Krankenhaus sofort die versicherten Leistungen erkennen und rechnet die Allgemeinen Krankenhausleiustungen und die Kosten für das Ein-/ Zweibettzimmer direkt ab. Die Rechnungen für (wahl-)ärztliche Leistungen sind hiervon nicht umfasst. Diese werden per Rechnung direkt an den Patienten berechnet und von diesem bei dem Versicherer eingereicht.

Im Ausland hat die Karte jedoch keinerlei Funktion.

Wann bekomme ich die Versichertenkarte in der Privaten Krankenversicherung?

Nach Vertragsbeginn und ggf. dem Nachweis der Vorversicherung (zum Erlass der Wartezeiten) wird die Erstellung der Karte durch das Versicherungsunternehmen automatisch beauftragt. Diese wird branchenweit von einem externen Dienstleister erstellt und automatisch an den Kunden verschickt. Sollten Sie 6-8 Wochen nach Vertragsbeginn keine Karte haben, wenden Sie sich einfach an Ihren Berater/ den Versicherer.

Auch wenn Sie noch keine Karte haben, besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz. Gehen Sie wie gewohnt zum Arzt/ ins Krankenhaus und teilen dort mit das Sie privat versichert sind.

Ergänzende Informationen:

Bundestagsdrucksache, Klinkcardverfahren und zukünftige Veränderungen

alte Broschüre zur Klinkcard (Herausgeber: PKV Verband)

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