Sven Hennig

Sven Hennig

Versicherungspflichtig ab 1. Januar? Was Sie tun können, sollten und müssen

Liegt Ihr Bruttojahreseinkommen als Angestellte(r) zwischen 66.600 € und 69.300 € pro Jahr, so tritt ab dem 1. Januar Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ein. Sie müssen dadurch die Private Krankenversicherung zwangsweise verlassen. Wie Sie dieses prüfen und ggf. verhindern können, beschreibe ich in diesem Artikel ausführlich. Sie erhalten hier konkrete Handlungsempfehlungen zum Eintritt der Versicherungspflicht.

Beitragsgarantie in der PKV – warum diese als Entscheidungsgrundlage ungeeignet sind

Auch im Jahr 2023 kommen Versicherer mit vermeintlich tollen Beitragsgarabtien um die Ecke. "Hey lieber Kunde, schau her, wir passen zum 01. Januar unsere Beiträge nicht an." Ist das nun gu? Ist es sinnvoll, wenn Versicherer Kunden dadurch versuchen zu "ködern", dass Beiträge eben nicht angepasst werden? Schauen wir hier einmal etwas genauer, zur Beitragsgarantie in der PKV.

Versicherungsfrei ab Januar, PKV oder GKV?

Wer als Angestellter erstmalig die Grenze (66.600€) überschreitet, wird versicherungsfrei. Nun bleiben diverse Austrittsmöglichkeiten aus der gesetzlichen Krankenkasse, welche nach individueller Prüfung genutzt werden können. Für alle gemeinsam gilt: Übereilt und schnell handeln ist bei einem lebenslangen Produkt definitiv die falsche Wahl. Keine Frist und Beitragsersparnis ist es wert, hier unüberlegt und schnell zu handeln. Aus diesem Grund wählen Sie in Ruhe aus. Nehmen Sie sich Zeit und beschäftigen Sie sich entspannt mit dem Thema.

Psychotherapie und PKV – geht das überhaupt?

Wie passen Psychotherapie und PKV zusammen? Bin ich automatisch nicht versicherbar, nur weil ich einmal eine Therapie hatte? Wie sehen die unterschiedlichen Antragsfragen aus? Was muss beantwortet und an Unterlagen besorgt werden, um auch nach einer Psychotherapie in einer PKV oder Berufsunfähigkeitsversicherung angenommen und versichert zu werden? All diese Fragen finden Sie im Artikel beantwortet.

Beitragserhöhung der Pflegeversicherung ab Juli 2023

Wie aus dem (Referenten-) Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) hervorgeht, folgt die nächste Beitragserhöhung der Pflegeversicherung. Ab Juli 2023 ist eine Steigerung des Beitrages geplant. Wen es trifft, wie hoch die Anpassung ausfällt und was dieses für Arbeitnehmer mit der privaten Krankenversicherung zu tun hat, das lesen Sie hier.
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