Der Arbeitgeberzuschuss PKV 2026 steigt: Ab 1. Januar 2026 zahlt der Arbeitgeber bis zu 496,97 Euro pro Monat (2025: 471,32 Euro). Damit übernimmt er weiterhin 50 % des PKV-Beitrags, höchstens jedoch bis zum Höchstsatz durch die Beitragsbemessungsgrenze. (Quelle: Referentenentwurf mit den geplanten, noch nicht final beschlossenen Zahlen 2026)
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2026?
496,97 €. Privatversicherte erhalten ab 2026 mehr Zuschuss vom Arbeitgeber, der sich mit maximal 50 % an dem Beitrag zur privaten Krankenversicherung beteiligt.
Der maximale Zuschuss zur PKV 2026 beträgt 496,97 Euro pro Monat. Damit steigt er gegenüber 2025 um +51,30 Euro. Grundlage ist die neue Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 + 3.600 Euro.
In der Pflegepflichtversicherung steigt der maximale Zuschuss ebenfalls an. Kinderlose Arbeitnehmer erhalten dann 104,63 €, maximal auch hier 50 % des Zahlbeitrages. Bei Arbeitnehmern mit Kindern gelten abweichende Höchstzuschüsse, welche Sie in der Übersicht am Ende des Beitrages nachlesen können.
Diese Erhöhung ergibt sich aus der geplanten Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Zum 1. Januar 2026 soll diese auf 5.812,50 € pro Monat (69.750 €/Jahr) steigen.
2026 | Vorjahr 2025 | Änderung | |
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Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung pro Jahr | 69.750 € | 66.150 € | Anstieg um 3.600 € Erhöhung um 5,44 % |
Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung pro Monat | 5.812,50 € | 5.512,50 € | Anstieg um 300 € Erhöhung um 5,44 % |
Was ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV?
Der Arbeitgeberzuschuss ist die finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers an den Beiträgen zur privaten Krankenversicherung (PKV) für Angestellte. Er entspricht maximal dem Anteil, den der Arbeitgeber für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer (GKV) zahlen müsste.
Wer hat Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss PKV 2026?
Anspruch haben alle Arbeitnehmer, die oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdienen und sich privat krankenversichern. Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) nach dem aktuellen Referentenentwurf auf 77.400 € (2025: 73.800 €).
Keinen Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss haben daher Selbstständige, beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer,einer GmbH, Beamte und Studierende.
Extra: Der Zuschuss gilt nicht für die Pflegepflichtversicherung. Hier berechnet sich ein eigener Höchstzuschuss, welcher im Jahr 2026 auf 104,63 € (2025: 99,23 €) steigt.
Wie wird der Arbeitgeberzuschuss PKV 2026 berechnet?
Grundlage für die Berechnung des Höchstzuschusses ist immer der allgemeine Beitragssatz der GKV (14,6 % mit Krankentagegeldanspruch) plus der durchschnittliche Zusatzbeitrag.
Der Arbeitgeber zahlt:
50 % des tatsächlichen PKV-Beitrags, aber maximal den GKV-Höchstzuschuss.
Beispiel:
PKV-Beitrag 700 € → Zuschuss 350 € (50 %)
PKV-Beitrag 1.500 € → Zuschuss maximal 496,97 € (2026)
Tipps – so gibt es den maximalen Zuschuss
Durch den höheren Arbeitgeberzuschuss zur PKV steht mehr Beitrag für Sie, oder auch Familienangehörige wie Kinder und Ehepartner zur Verfügung. Damit kann die Nettobelastung ab dem 1. Januar 2026 in einigen Fällen sinken.
Weiterhin nutzen Sie die Gelegenheit, Ihren PKV-Vertrag zu überprüfen, Selbstbeteiligungen anzupassen und einen Beitragsentlastungstarif zu optimieren – ohne Gesundheitsprüfung – neu einzuschließen oder anzupassen.
Nachweise einreichen: Beitragsbescheinigung rechtzeitig beim Arbeitgeber vorlegen. Nur bei rechtzeitiger Vorlage der neuen Bescheinigung erhalten Sie ab Januar den höheren Zuschuss.
Wechsel prüfen: Liegt Ihr Bruttojahreseinkommen zwischen 73.800 € und 77.400 €, dann besteht zum 1. 12. 2025 letztmalig die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Hierzu muss zwingend (und risikolos) die GKV bis zum 30.9. 2025 gekündigt worden sein. –> Informationen zur risikolosen GKV-Kündigung
Wer kurz vor der JAEG liegt, sollte genau kalkulieren, ob sich ein Wechsel in die PKV lohnt.
Übersicht zu den Rechengrößen der Sozialversicherung 2026 zum Download
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