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Anonyme Risikovoranfrage oder Ausschreibung

Nur mit der anonymen Risikovoranfrage und der Ausschreibung über einen qualifizierten Berater kommen Sie zu einem passenden, aber vor allem sicheren Versicherungsschutz bei der PKV oder Berufsunfähigkeit. Hier finden Sie ein Musterformular für die Risikovoranfrage bzw. die Anlage zu einem Antrag mit detaillierten Gesundheitsangaben und weitere Erklärungen. Vermeiden Sie Fallstricke und sichern Sie sich den optimalen Versicherungsschutz durch richtig aufbereitete Gesundheitsfragen.

Warum Sie niemals auf diesen Schritt vor der Antragstellung verzichten sollten

Wenn Sie die Absicht haben, eine Personenversicherung mit Gesundheitsfragen zu beantworten, dann sollten Sie niemals direkt einen Antrag stellen, immer zuerst die anonyme Risikovoranfrage. Der Hintergrund ist schnell und einfach erklärt. Beantragen Sie einen Versicherungsschutz für die private Krankenversicherung (PKV) oder auch die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) so müssen Sie im Antrag Gesundheitsfragen ausfüllen. Sobald Sie sich etwas näher mit dem Antrag beschäftigen, finden Sie bei vielen Versicherern auch eine Frage, welche nach bereits abgelehnten oder mit Erschwerung angenommenen Anträgen fragt. Hier mit „Ja“ zu antworten kann dazu führen, dass Sie nur schwer einen Versicherungsschutz bekommen.

Im Rahmen der Vorbereitung der Beantragung einer privaten Krankenversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es daher unumgänglich, die Gesundheitshistorie aufzuarbeiten. Dabei können und sollen Sie Hilfsmittel nutzen, die Ihnen auf Anforderung zur Verfügung stehen. Dazu gehört es unter anderem, sich von der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse die sogenannte Patientenquittung zu besorgen. Hatten Sie stationäre Behandlungen in den letzten fünf oder gar zehn Jahren, so ist es hier hilfreich und wichtig. sich den Entlassungsbericht oder auch den Arztbrief an den (Haus-)arzt zu besorgen. Wichtig deshalb, weil hier neben der einfachen Diagnose auch weitere Informationen zur geplanten Therapie, der Anamnese und weiteren gesundheitlichen Daten zu finden sind. Für ambulante Behandlungen ist es neben der Patientenquittung der GKV hilfreich, sich die entsprechende Krankenakte des behandelnden Arztes zu besorgen.

Anonyme Risikovoranfragen vermeiden Rücktritt und Rauswurf

In meinem kürzlich erschienenen Beitrag zu falschen Angaben in Krankenakten habe ich Ihnen dort schon wichtige Gründe genannt, warum Sie diese Akte unbedingt überprüfen sollten. Doch nun schauen wir uns den Weg zur anonymen Risikovoranfrage genauer an. Natürlich könnten Sie auch ohne eine anonyme Anfrage einen Antrag bei dem Versicherer stellen. Dazu müssen Sie die Angaben im Antrag ebenfalls vollständig und wahrheitsgemäß machen. Schauen Sie sich die Gesundheitsfragen genauer an, dann fällt Ihnen auf, dass diese von Gesellschaft zu Gesellschaft abweichen. Bei einigen Unternehmen sind diese sogar von Tarif zu Tarif unterschiedlich.

Bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen gilt generell ein Grundsatz Es ist alles anzugeben, wonach der Versicherer schriftlich fragt. Sie müssen all diese Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen, müssen aber nichts darüber Hinausgehendes mitteilen. Dabei zählt der genaue Abfragezeitraum, welcher tag genau zu erfassen ist.

Fragt ein Versicherer zum Beispiel nach Behandlungen in den letzten drei Jahren und Sie stellen den Antrag am 1. Mai 2022, so ist eine Behandlung am 30. April 2019 nicht mehr anzugeben. Aber Achtung! Hat diese Behandlung zu weitergehenden Beschwerden geführt oder führt diese zu einer sogenannten Dauerdiagnose und heilt nicht aus, so können im Rahmen der Antragstellung bei anderen Fragen auch hier Angaben nötig werden.

Bevor Sie also mit der Risikovoranfrage beginnen, sollten Sie sich die folgenden Unterlagen besorgen. Auch hierzu habe ich Ihnen in jeweilig unterschiedlichen Artikeln den Weg dazu aufgezeigt. Gerade wenn die Praxis geschlossen ist, da es keine Nachfolger gibt. Oder sie nicht wissen, an wen sie sich wenden sollen, so ist mein Beitrag über die Krankenakte bei geschlossenen Praxen ganz hilfreich. Folgende Unterlagen sind für die anonyme Voranfrage unerlässlich:

  1. Auszug der Patientenquittung bei der gesetzlichen Krankenkasse
  2. Krankenakten der Ärzte, die sie behandelt haben. Zusätzlich all derer, welche in der Patientenquittung genannt sind.
  3. Krankenhausentlassungberichte oder Arztbriefe bei stationären Aufenthalten
  4. Krankenakte des Zahnarztes und gegebenenfalls den Heil- und Kostenplan von durchgeführten Behandlungen.

Wie stelle ich die (anonyme) Voranfrage richtig?

Bei der Art und Weise, wie eine Voranfrage gestellt wird, gibt es unterschiedliche Auffassungen, auch unter Kollegen durchaus diskutabel. Es gibt eine Reihe von Kollegen, welche sogenannte Einheitsanträge verwenden, mit denen Sie mit nur einem Antrag bei verschiedenen Gesellschaften beantragen, Aber auch Voranfragen stellen können. Hier werden die Gesundheitsfragen zusammengefasst und für die jeweilige Gesellschaft um weitere Zusatzfragen ergänzt.

Einheitsantrag, ungeeignet als Anonyme Risikovoranfrage oder Ausschreibung
PKV Einheitsantrag eines Maklerpools (Fondsfinanz), Stand 2022

Ich persönlich halte diese Einheitsanträge für nicht zielführend, eher sogar für gefährlich. Mehr Informationen zu der Gefahr des Einheitsantrages stelle ich Ihnen in der nächsten Zeit in einem besonderen Beitrag zur Verfügung. Doch zurück zu unserer Anfrage.

Hierbei nutzen wir die eigentlichen Anträge der Gesellschaften. Gegenüber dem Einheitsantrag haben Sie hier mehr zu tun. Es müssen für alle Gesellschaften, welche angefragt werden sollen, entsprechende Gesundheitsfragen ausgefüllt werden. Bei einer anonymen Anfrage nutzen wir dabei einfach die entsprechende Seite des Antrages, manchmal auch zwei, welche die Gesundheitsfragen enthalten. Alle persönlichen Angaben, die auf Ihre Person schließen lassen, lassen wir dabei weg. Durch das Ausfüllen der konkreten Antragsfragen der jeweiligen Gesellschaft beantworten Sie nur die Fragen und geben nur die Auskünfte, welche die Gesellschaft auch im Antrag erfragen würde. Wir geben also weder freiwillig noch unfreiwillig mehr Informationen als wir müssen, beantworten aber alles wahrheitsgemäß und natürlich vollständig.

Die Gesellschaften entscheiden selbstständig, welche Fragen sie in ihren Anträgen stellen. Fragt eine Gesellschaft zum Beispiel nach bestimmten Beschwerden nicht, so sind diese auch nicht anzugeben. Besonders zu beachten sind sogenannte Dauerdiagnosen. Es gibt eine Reihe von Erkrankungen, welche nicht (nie) wieder ausheilen. Wer einmal allergische Beschwerden hatte, der kann nach einer Desensibilisierung oder auch einfach nach einer gewissen Zeit beschwerdefrei sein. Hierbei ist die Erkrankung der Allergie oder zum Beispiel der Heuschnupfen weiterhin vorhanden, verursacht aber keine Beschwerden. Bei vielen Gesellschaften ist eine solche allergische Erkrankung dennoch anzeigepflichtig, selbst dann, wenn diese (aktuell) nicht behandelt wird. Aus diesem Grund ist es elementar wichtig, dass Sie gemeinsam mit einem qualifizierten Berater, Ihre Gesundheitshistorie aufarbeiten und zudem die Fragen genau lesen. Bei einer Vielzahl von Krankheiten und Beschwerden verwenden die Gesellschaften Zusatzfragebögen. Hierbei. Gibt es kein generelles Schema. In einigen Fällen ist es sinnvoll, solche Fragebögen zu nutzen.

Hier wird, anders als bei den kürzeren Fragen im Antrag, detaillierter nachgefragt. Wer zum Beispiel Rückenbeschwerden hat, der kann dieses mit wenigen Stichpunkten im Antrag angeben. Im Rahmen der Prüfung fragen die meisten Gesellschaften aber weiter und detaillierter danach. Hier geht es insbesondere darum, wie die Beschwerden genau bezeichnet wurden, wie wurden diese behandelt und seit wann sin Sie beschwerdefrei. Eine Gefahr bei den Zusatzfragebögen besteht jedoch darin, dass in diesen plötzlich ohne eine zeitliche Begrenzung gefragt wird.

Hier sollten Sie die Unterstützung Ihres Beraters nutzen und nur die Angaben machen, die erforderlich sind und auch im Antrag abgefragt werden. Hierbei ist es unerlässlich, darauf detailliert im Fragebogen hinzuweisen. Weiterhin ist es wichtig, keine Angaben wegzulassen. Dabei geht es nicht nur um kleinere Beschwerden, auch Vorsorgeuntersuchungen und Erkältungskrankheiten gehören, wenn danach gefragt wird, in den Antrag.

Bei allen Krankheiten und Beschwerden ist grundsätzlich anzugeben, seit wann diese wieder ausgeheilt und beschwerdefrei sind.

Anonyme Risikovoranfrage bei psychischen Beschwerden

Eine Besonderheit ergibt sich bei psychischen/ psychosomatischen Beschwerden. Haben Sie in den letzten Jahren, je nach Antrag sind das 3, 5 oder 10 Jahre, psychische Beschwerden gehabt und haben eine Psychotherapie oder andere Maßnahmen erhalten? Dann bedarf das grundsätzlich einer weiteren, ausführlichen Erläuterung. Wichtig ist hierbei zu wissen: Nur weil eine Gesellschaft nach zehn Jahren fragt, heißt das nicht, dass bei einer Beantwortung mit „Ja“ generell eine Ablehnung erfolgt. Es ist durchaus möglich, dass Gesellschaften nach Behandlungen bei Psychotherapeuten der letzten zehn Jahre fragen und Sie auch bei Beantwortung mit „Ja“ versichern. Hier zeigt sich aber besonders, wie wichtig eine anonyme und vollständige Voranfrage ist.

In meinem Downloadbereich habe ich Ihnen unter der Rubrik „Antragsunterlagen“ und dort speziell unter dem Unterpunkt „Risikovoranfragen“ von einigen Gesellschaften die Auszüge der Gesundheitsfragen aus dem Antrag dargestellt. Hier können Sie direkt in der PDF Ihre Angaben machen und diese für die Voranfrage nutzen. Je umfangreicher und detaillierter die Fragen beantwortet sind, desto einfacher und unkomplizierter ist die Entscheidung der Gesellschaft. Zudem sind dann weniger Rückfragen nötig, was Ihnen, dem Berater und der Gesellschaft Zeit spart und die Arbeit erleichtert. Wenn Sie also merken, dass Ihnen der Platz in den Formularen nicht ausreicht, so zögern Sie nicht, eine Anlage zu verwenden. Hierbei erstellen Sie sich eine kleine Tabelle. Dort geben Sie an, zu welcher Frage die Antwort gehört und wie die genaue Diagnose lautete (auch ICD Ziffer gern, falls Ihnen diese zur Verfügung steht). Ist Ihnen keine Diagnose bekannt, können Sie die Beschwerden einfach selbst beschreiben. Berhandlungsbeginn und -dauer und, ganz wichtig, seit wann die Beschwerden ausgeheilt sind und keine Untersuchungen, Behandlungen und Beschwerden mehr bestehen.

Bei einigen Gesellschaften wird auch gezielt danach gefragt, ob sie mit der Erkrankung oder den Beschwerden arbeitsunfähig waren. Daher sollten Sie in der eigenen Tabelle (Download: Anlage zum Antrag mit detaillierten Gesundheitsangaben als pdf und als Excel Tabelle) eine Spalte für die Tage der Arbeitsunfähigkeit vorsehen und diese Angabe dazu ergänzen, denn das erleichtert die spätere Antragstellung enorm. Ihr Berater wird mit Ihnen gemeinsam dann noch einmal detailliert die Angaben in Ihrer Anfrage besprechen, nach einem Blick in die Krankenakte oder die Patientenquittung diese noch einmal mit ihnen durchgehen und verfeinern. Manchmal sind hier noch weitere Ergänzungen nötig. Nachdem alle Angaben gemacht wurden, kann der Berater mit der anonymen Voranfrage starten.

Muster für die Anonyme Risikovoranfrage (Anlage mit Gesundheitsfragen)

Je nach Gesellschaft können auch jetzt noch Rückfragen oder Nachfragen auftreten. Dadurch können die Risikoprüfer eine möglichst genaue Einschätzung treffen.

Anonyme Risikovoranfrage oder Ausschreibung Anlage mit Gesundheitsfragen
Anlage zum Antrag oder zur Risikovoranfrage mit detaillierten Gesundheitsangaben

Wichtig ist immer: alle Angaben, nach denen gefragt wird, sind auch vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Lassen Sie keine Details weg, auch wenn Ihnen diese nicht wichtig erscheinen. Fragt eine Gesellschaft nach Behandlungen, so ist auch eine Behandlung zum Beispiel aufgrund eines Insektenstichs angabepflichtig. Auch wenn Ihnen Krankheiten oder Beschwerden lapidar erscheinen. Je besser die Anfrage vorbereitet ist, so einfacher und schneller ist es für die Gesellschaft möglich, Ihr Risiko vernünftig einzuschätzen und Ihrem Berater das Ergebnis mitzuteilen.

So kommen Sie zu einem realistischen und berechtigten, oder einer Annahme ohne Zuschlag. Nur wenn Risiken bei Antragstellung richtig und vollständig eingeschätzt werden können, nur dann sichert dieser langfristige Schutz und vermeidet Ärger und Aufregung durch die Verletzung der Anzeigepflicht.

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