Die Erbschaftssteuer und die Freibeträge ab 2009
Guten Abend liebe Leser, aufgrund einiger Nachfragen erhalten Sie hier die Freibeträge ab 01. 01. 2009, in deren Grenzen der Erwerb kraft Erbrecht komplett steuerfrei bleibt. Ehegatten bis 500.000 EUR Eingetragene Lebenspartner ebenfalls 500.000 EUR Kinder, Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder bis 400.000 EUR Enkel bis zu einem Betrag von 200.000 EUR Eltern und Großeltern im Erbfall bis 100.000 EUR Eltern und Großeltern bei Schenkung, Geschwistern, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkindern, Schwiegereltern und geschiedene Ehegatten ebenso wie alle übrigen Erwerber…