Liebe Leser,
hier ein Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes zum Krankentagegeldversicherung. (Leitsatzentscheidung).
Der BGH hat die Revision zugelassen und gibt das Verfahren an das OLG München zurück.
Das Urteil finden Sie hier zum Download als pdf
Viele Grüße
Sven Hennig