Neue Sozialversicherungsgrößen 2008 (vorläufig)
Zwischenzeitlich sind die Sozialversicherungsgrößen für das Jahr 2008 bekannt, wenn auch vorerst- wie immer- vorläufig. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ändert sich wie folgt: Alte Bundesländer: 5.300 Euro(+50 EUR) im Monat, Neue Bundesländern: 4.500 Euro (-50 EUR) im Monat. Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung: Die BBG für die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf 3.600 Euro (+37,50 EUR) monatlich. Der Wert gilt sowohl für die alten als auch für die neuen Bundesländer Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze Die Jahresarbeitsentgeltgrenze gemäß…