Vor einigen Wochen gab es etwas Aufregung im Markt und unter den Kollegen. Ein kritischer Artikel des Kollegen Fröhlich im Blog des geschätzten Walter Benda “deckte es auf”. Der provokante Titel: “Vom Platz 1 zum No-Go“ Go” und so ging es medial der Allianz Krankenversicherung an den Kragen.
Was war mit der Allianz Pflegezusatzversicherung passiert?
Die Versicherer mit Pflegezusatzversicherungen haben ein Problem. Die Leistungsfälle steigen und steigen, nicht erst im Alter und auch nicht nur bei einer Diagnose. Generell wird, auch im Bereich der Kindernachversicherung viel betrogen. Da soll es “Kollegen geben”, welche gezielt Eltern ansprechen, bei denen Diagnosen zu einer Behinderung schon aus der Pränataldiagnostik da sind, nur um diese noch schnell zu versichern und den Kindern die Möglichkeit der Nachversicherung oder Gesundheitsfragen zu geben. Das ist menschlich verständlich, kalkulatorisch aber der Gau für jedes Versichertenkollektiv.
Daher sind und waren sich alle, die sich intensiver mit dem Thema beschäftigt haben, hier wird und muss sich etwas ändern. Einige Unternehmen haben Fragen eingefügt: „Werden Sie Eltern oder sind Sie gerade schwanger?” um zumindest hier ein wenig zu selektieren. Jeder kann sich vorstellen, dass ein mit Einschränkungen geborenes Kind, viel und lange aus der Pflegezusatzversicherung Leistungen bezieht. Selbst bei “nur” 2000 € Pflegetagegeld entstehen hier nur bis zur Volljährigkeit Kosten von fast einer halben Million Euro, ohne je einen Beitrag bekommen zu haben.
Aber nicht nur das. Viele andere Krankheiten, Diagnosen oder auch der Verdacht auf eine solche und der Hinweis auf die Abklärung führen zu hohen Leistungsausgaben. Jetzt haben die Unternehmen zwei Optionen. Produkt schließen oder Preise weit, weit erhöhen, oder aber die Selektion bei Aufnahme strenger gestalten. Diese Möglichkeit, also die Anpassung der Gesundheitsfragen, nutzte auch die Allianz. Leider eher undurchdacht, denn wie Sie im Blogbeitrag des Kollegen nachlesen konnten, gab und gibt es hier viel Kritik.
Ich teilte und teile nicht alle Punkte der Kritik, und möchte auch gar keine Replik schreiben, sondern nur konkreter darstellen, was sich hier nun getan hat. Denn, nach einigen konstruktiven Dialogen zwischen der Allianz, Marktteilnehmern, Rechtsabteilungen und Maklerkollegen (mich eingeschlossen), gibt es nun eine Veränderung der Veränderung und noch einmal angepasste Fragen.
Damit es nicht zu unübrsichtlich wird, hier in einer Tabelle immer die alte Frage bis zum Ende 2025, welche auf dem Papierantrag auch noch so bis 31.3.2026 abschließbar ist. Darunter die Frage nach der 1. Änderung auf welche die Kritik folgte, und jetzt die 2. Änderung und was jetzt gelten wird.
| bis 12/25 | Besteht oder bestand bei Ihnen in den letzten 5 Jahren eine der folgenden Erkrankungen? a) Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, ALS (amyotrophische Lateralsklerose), Alzheimer, Amputation, Bewegungskoordinationsstörungen (Ataxien), Chorea Huntington, Demenz, Dialyse, Down-Syndrom (Trisomie 21), HIV-Infektion, Multiple Sklerose (MS), Muskeldystrophie, Organtransplantation, Parkinson, Schizophrenie, Wachkoma b) Bluter (Hämophilie), chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Diabetes, Hepatitis B/C, Herzinfarkt, Hirnfunktionsstörung, Hirnblutung, Immundefekt, Krebs, Lähmungen mit Bewegungseinschränkung, Myasthenia gravis, Polyneuropathie, Rheuma, Rückenmarkschäden, Schlaganfall. |
| neu ab 1/26 | Frage 3. PZT: Besteht oder bestand bei Ihnen in den letzten 5 Jahren eine der folgenden Erkrankungen? a) Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, Amyotrophische Lateralsklerose (ALS), Alzheimer, Amputation, Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätsstörung (ADS/ADHS), Bewegungskoordinationsstörungen (Ataxien), Chorea Huntington, Demenz, Dialyse, Down-Syndrom (Trisomie 21), HIV-Infektion, Multiple Sklerose (MS), Muskeldystrophie, Organtransplantation, Parkinson, Schizophrenie, Wachkoma b) Bluter (Hämophilie), chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Diabetes, Hepatitis B/C, Herzinfarkt, Hirnfunktionsstörung, Hirnblutung, Immundefekt, Krebs, Lähmungen mit Bewegungseinschränkung, Myasthenia gravis, Polyneuropathie, Rheuma, Rückenmarkschäden, Schlaganfall |
| Kritik | Es wurden die Diagnosen ADS/ ADHS neu aufgenommen. |
| neu ab 3/26 | Besteht oder bestand bei Ihnen in den letzten 5 Jahren eine der folgenden Erkrankungen? a) Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, Alzheimer, Amputation, Amyotrophische Lateralsklerose (ALS), Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätsstörung (ADS/ADHS), Bewegungskoordinationsstörungen (Ataxien), Chorea Huntington, Demenz, Dialyse, Down-Syndrom (Trisomie 21), HIV-Infektion, Multiple Sklerose (MS), Muskeldystrophie, Organtransplantation, Parkinson, Schizophrenie, Wachkoma b) Bluter (Hämophilie), chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Diabetes, Hepatitis B/C, Herzinfarkt, Hirnblutung, Hirnfunktionsstörung, Immundefekt, Krebs, Lähmungen mit Bewegungseinschränkung, Myasthenia gravis, Polyneuropathie, Rheuma, Rückenmarkschäden, Schlaganfall |
Klar ist es hier eine Diagnose mehr, aber aufgrund immer größerer Häufung dieser Diagnosen, egal ob im Kindes- oder Erwachsenenalter, ist der Schritt und dei Nachfrage hier aus Sicht der Verrsicherer und auch der Allianz unumgänglich und durchaus nachvollziehbar.
Eine weitere Änderung hingegen zog deutlich mehr Kritik auf sich, die Frage 4.
| bis 12/25 | Besteht oder bestand in den letzten 12 Monaten eine der folgenden Erkrankungen oder waren Sie wegen dieser in Kontrolle/ Nachsorge oder Behandlung (z. B. Medikamente)? Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund müssen nicht angegeben werden. Arterienverkalkung (Arteriosklerose), Arthritis, Arthrose, Autismus, Bauchspeicheldrüsenerkrankung, Bluthochdruck, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), chronisch offene Wunde (Dekubitus), chronische/degenerative Wirbelsäulenerkrankungen, Epilepsie, Fibromyalgie, Gehirnhautentzündung (Enzephalitis), Gelenkersatz (TEP), Gerinnungsstörung, Gicht, Herzfehler, Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörung, Herzschrittmacher, Wasserkopf (Hydrozephalus), Koronare Herzerkrankung (KHK), Krebs, Leberzirrhose, Mukoviszidose (zystische Fibrose), Nierenfunktionsstörung, Osteoporose, psychische Erkrankungen, Schlafapnoe Syndrom |
| ab 1/26 | Frage 4. PZT: Besteht oder bestand in den letzten 3 Jahren Arterienverkalkung (Arteriosklerose), Arthritis, Arthrose, Asthma, Autismus, Bauchspeicheldrüsenerkrankung, Bewegungseinschränkungen, Bluthochdruck, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), chronisch offene Wunde (Dekubitus), chronisch/degenerative Wirbelsäulenerkrankungen, Epilepsie, Fibromyalgie, Gehirnhautentzündung (Enzephalitis), Gelenkersatz (TEP), Gerinnungsstörung, Gicht, Herzfehler, Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörung, Herzschrittmacher, Wasserkopf (Hydrozephalus), Koronare Herzerkrankung (KHK), Krebs, Leberzirrhose, Migräne, Mukoviszidose (zystische Fibrose), Nierenfunktionsstörung, Osteoporose, psychische Erkrankungen sowie psychische und Verhaltensauffälligkeiten, stationäre Behandlungen/Unfall mit dauerhaften Folgen / laufender Behandlung, Schmerzsyndrom/chronische Schmerzen, Schlafapnoe Syndrom |
| Kritik | Die Formulierungen sind durch die Abfrage der Beschwerden und eines Verdachtes (von wem, welcher, wie erhoben und wie dokumentiert) nicht klar zu begrenzen. Muss ich also einen Verdacht, den ich selbst habe „Oh, ich könnte vielleicht Krebs haben, weil ich eine Stelle unter der Haut spüre” auch angeben? |
| ab 3/26 | (Umformulierung der Eingangsfrage und Anpassung der Diagnosen, Reihenfolge angepasst) Besteht oder bestand in den letzten 3 Jahren eine der folgenden Erkrankungen oder Beschwerden? Wurde diesbezüglich ein Verdacht oder eine Auffälligkeit dokumentiert? Anzugeben sind auch Beratungen, Behandlungen (z.B. mit Medikamenten), Kontrollen/Nachsorgen. Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund müssen nicht angegeben werden. Arterienverkalkung (Arteriosklerose), Arthritis, Arthrose, Asthma, Autismus, Bauchspeicheldrüsenerkrankung, Bluthochdruck, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), chronisch offene Wunde (Dekubitus), chronisch/degenerative Wirbelsäulenerkrankungen, Epilepsie, Fibromyalgie, Gehirnhautentzündung (Enzephalitis), Gelenkersatz (TEP), Gerinnungsstörung, Gicht, Herzfehler, Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörung, Herzschrittmacher, Koronare Herzerkrankung (KHK), Krebs, länger als sechs Wochen andauernde Bewegungseinschränkungen, laufende stationäre Behandlung, Leberzirrhose, Migräne, Mukoviszidose (zystische Fibrose), Nierenfunktionsstörung, Osteoporose, psychische Erkrankungen, psychische Auffälligkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten, Schmerzsyndrom/chronische Schmerzen, Schlafapnoe Syndrom, Unfälle mit laufender Behandlung und/oder dauerhaften Folgen, Wasserkopf (Hydrozephalus) |
Hier war ich auch sehr überrascht. Während die Beschwerden üblicherweise bereits seit Längerem in diversen Anträgen der Kranken- oder Pflegeversicherung und auch der Berufsunfähigkeitsversicherung angefragt werden, ist ein Verdacht schwer zu greifen und bietet viel Diskussionsspielraum. Solchen, den im Leistungsfall weder der Versicherer noch der Kunde gebrauchen kann und welcher zu unnötigen Diskussionen führen wird.
Die Erweiterung der Angaben aus den letzten 12 Monaten auf nun drei Jahre ist eine Unternehmensentscheidung. Die kann man schlecht finden (ich finde auch andere Fragen in anderen Anträgen nicht gut), aber damit werden wir leben müssen. Aber die drei Jahre sind klar benannt und jeder kann sich ausrechnen, wann diese begannen und enden.
Bei der Formulierung des Verdachts sehen wir indessen, dass aus dem reinen Verdacht ein dokumentierter Verdacht geworden ist. Das muss nicht zwingend der Arzt sein. Auch ein Psychologe, soziale Dienste oder andere könn(t)en so einen Verdacht dokumentiert haben. Dieser bezieht sich auf die Diagnosen, welche dann folgen.
| bis 12/25 | Bis 6 Jahre und nur bei Tarifen PZTB03, PZTA03 und/oder PZTE03: Besteht oder bestand in den letzten 6 Monaten eine behandlungs-/kontrollbedürftige Entwicklungsverzögerung/Entwicklungsstörung und/oder eine Fehlbildung oder ein Verdacht darauf? |
| ab 1/26 | Frage 5. PZT (bis 6 Jahre und nur bei Tarifen PZTB03, PZTA03 und/oder PZTE03): Besteht oder bestand in den letzten 12 Monaten eine behandlungs-/ kontrollbedürftige Entwicklungsverzögerung / Entwicklungsstörung oder Verdacht auf eine Entwicklungsverzögerung/Entwicklungsstörung und/oder eine Fehlbildung und/oder eine kognitive Störung und/oder krankhafte Folgen einer Frühgeburt? |
| ab 3/26 | (Umstellung im Satzbau, klarere Formulierung) Frage 5. PZT (bis 6 Jahre und nur bei Tarifen PZTB03, PZTA03 und/oder PZTE03): Für Kinder bis 6 Jahre: Gab es in den letzten 12 Monaten eine behandlungs- oder kontrollbedürftige Entwicklungsverzögerung oder -störung oder einen dokumentierten Verdacht darauf? Gibt es eine Fehlbildung, eine kognitive Störung und/oder krankhafte Folgen einer Frühgeburt? |
Muss ich nun angeben, wenn mein Kind “hibbelig ist”?
Ja, wenn der Arzt es dokumentiert oder ja, wenn es in einer Akte steht. Das ist aus Sicht des Versicherers auch verständlich, denn oft steht die Diagnose ADS/ ADHS noch nicht, aber es soll einmal getestet werden. Auch kann ein Kind verhaltensauffällig sein, auch dann wäre es anzugeben, solange es dokumeniert wurde.
Ich verstehe aber auch den Versicherer, welcher das nicht noch weiter auf “ärztlich dokumentiert” begrenzen will. Was, wenn es keinen Arztbesuch gab und sich nur mal “so für uns” bei einer Beratungsstelle für ADS, ADHS, Verhaltensauffälligkeiten oder Weiteres eine Meinung eingeholt wurde?
Da geht in der Regel niemand ohne Grund hin, es gibt Anzeichen, welche die Eltern abklären lassen möchten oder Auffälligkeiten, welche sich in Kindergärten oder Schule ergaben. Im Sinne des Versichers und der Kollektive kann und will ich so ein Risiko nicht zeichnen, oder es genauer prüfen.
Nicht jede Angabe führt zu einer Ablehnung!
Auch wenn die Meinung weitverbreitet ist. Nur weil ich etwas mit JA beantworten muss, bedeutet es nicht zwingend, es wird sofort abgelehnt. Es heisst aber, es muss weiter und intensiver gerpüft werden.
Risikovoranfragen waren und sind weiter möglich
Auch in der Pflegezusatzversicherung ist es weiterhin so, dass mit einer anonymen Risikovoranfrage auch bei der Allianz eine Einschätzung genauer geklärt werden kann. Hier sind auch- ergänzend oder abweichend zu den Fragen- weitere Angaben und Befunde zu bewerten.
Klar ist so eine Risikovoranfrage aufwändig und muss auch vorbereitet werden und oft steht dann das Thema Vergütung und Aufwand im Raum. Das muss aber jeder Vermittler im Rahmen seiner Kundenbeziehung überlegen und selbst entscheiden, ob er dies anbieten möchte oder kann.
Im Gegensatz zu einem einfachen Onlineantrag ist es ganz sicher aufwendiger und erfordert auch mehr Beratungsleistung mit oder bei dem Kunden.
Allianz Pflegezusatzversicherung – mein Fazit zu den “wieder neuen” Gesundheitsfragen
Klar möchte niemand längere Abfragezeiträume und klar soll so wenig wie möglich angegeben werden müssen. Aus Sicht der Kunden, Makler und Vertriebspartner ein legitimer Wunsch. Andererseits ist es auch Aufgabe des Versicherers, sein Kollektiv zu sichern, Kosten im Rahmen zu halten und damit auch bei der Aufnahme neuer Kunden genau(er) hinzuschauen.
Hätte ich gern die alten Fragen behalten? Ja vielleicht. Aber ich kann mit den nun mpdifizierten Fragen leben und wir alle werden es müssen.
Ob der Blogbeitrag des Kollegen der Auslöser war, ich weiß es nicht und vermag mir kein Urteil dazu zu bilden. Kritik kam aber durchaus auch aus anderen Richtungen. Was ist hier persönlich schätze ist jedoch ein Austausch auf Augenhöhe und auch ein teilweise Anpassung nach Kritik. Klar, nicht alles was der Makler will, wird der Versicherer tun. Ich hätte in meinem Auto auch gern zwei, drei andere Sachen. Macht BMW das wegen mir? Eher nicht.
Wer nun aber weiter nicht mit der Fragestellung oder den Formulierungen leben kann, der muss sich nach anderen Anbietern umsehen. Seitens der Bedingungen und des Gesamtproduktes bleibt das Pflegetageld der Allianz weiterhin (für mich und meine Kunden) ein durchaus interessanter Partner und wird auch weiterhin so, mit oder ohne Risikovoranfrage, vermittelbar sein.
Eines bleibt aber noch zu sagen: Je früher, je gesünder und je besser Eltern abgesihert sind, umso mehr Schutz bekommt das Kind im Rahmen der Nachversicherung!
Mehr Informationen zur Pflege, der gesetzlichen Absicherung und Möglichkeiten der Verbesserung des Schutzes, finden Sie unter der Katagorie Pflege. Dort finden Sie auch mehr Informationen zu den Leistungen der Gesetzlichen Pflegepflichtversicherung.
