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Zahnersatz in der PKV – was tun zur schnellen Erstattung

Oftmals kommt die Frage was bei einem geplanten Zahnersatz zu tun sei. Muss ich mich an den Privaten Krankenversicherer wenden? Wenn ja was muss ich (sonst noch) tun?

Auch gestern erreichte mich eine solche Anfrage:

Aber noch eine weitere Frage. Mein Zahnarzt hat mir eröffnet, dass eine Brücke lose ist und abgenommen werden muß, um den Zahn darunter zu kontrollieren. Natürlich muß eine neue Brücke drauf. Brauche ich dafür vorab einen Kosten- und Heilplan?

Generell ist die Frage nicht zu beantworten, da die Versicherer unterschiedliche Regelungen in den Tarifbestimmungen haben. Einige verlangen ab einem bestimmten Betrag einen Heil- und Kostenplan vorab. Wird dieser nicht vorab eingereicht, so reduziert sich zum Beispiel die Erstattung auf einen Prozentsatz X.

Andere hingegen wollen generell vorab gefragt werden oder haben dieses mit weiteren Auflagen in den Versicherungsbedingungen verbunden.

Wieder andere Unternehmen haben in Ihren Tarifbedingungen so genannte Preis- Leistungsverzeichnisse, welche die Kosten für bestimmte Maßnahmen auf Höchstbeträge begrenzen. Somit sollten auch diese vorher kontaktiert werden.

Nicht vergessen sollten Sie auch so genannte Summenbegrenzungen bzw. Zahnstaffeln.

Zusammenfassend gilt aber:

Sprechen Sie zunächst immer mit dem Zahnarzt und der Versicherung.

Lassen Sie den Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen– so wissen alle Beteiligten woran Sie sind und welche Kosten auf Sie zukommen.

Reichen Sie den Heil- und Kostenplan bei der PKV ein und lassen sich die Übernahme der Kosten schriftlich bestätigen. So vermeiden Sie unliebsame und teure Überraschungen, falls noch Zahnstaffeln, Selbstbeteiligungen, Wartezeiten oder Ausschlüsse in Ihrem Vertrag enthalten sind.

Reichen Sie dann später die Rechnung am besten mit der Zusage gemeinsam ein. So kommen Sie schnell(er) an Ihre Erstattung.

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