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Mein Arzt sagt: Der Versicherer soll bei mir anfragen, wenn er Unterlagen haben will

Bei der Antragstellung zur Privaten Krankenversicherung oder auch einer Berufsunfähigkeits- oder Pflegeergänzungsversicherung werden Gesundheitsfragen gestellt. Dazu sollten Sie die Krankenakte anfordern. Die Antworten auf die Gesundheitsfragen ermöglichen dem Versicherer eine korrekte und individuelle Risikoeinschätzung und sind damit für eine sachgerechte Prämie verantwortlich. Doch um als Patient und Antragsteller überhaupt die Gesundheitsfragen richtig und vollständig beantworten zu können, benötigt dieser meist selbst Unterlagen von seinen Ärzten.

Wo und wann man “ungefähr” behandelt wurde, das bekommt der Antragsteller meist noch hin. Wenn es aber um genaue Diagnosen geht, dann ist es schon kompliziert. Wer weiss schon noch, was einem der Arzt vor 2, 5, 7 Jahren gesagt hat und vorallem was er genau geschrieben hat?

Krankenakte anfordern – so geht es

Zunächst wenden Sie sich (wenn Sie einen haben) an den Hausarzt. Dort wird man eine Krankenakte von Ihnen haben, diese enthält nicht nur die Informationen zu weiteren Ärzten (wenn man Sie dorthin überwiesen hat, oder Sie nach einem Facharztbesuch zum Hausarzt zurück kamen), sondern auch meistens zu Krankenhausaufenthalten und weiteren Therapien. Nachdem Ihnen diese Unterlagen in Kopie vorliegen, können Sie dann diese Ärzte aufsuchen oder anschreiben und auch hier um eine Auskunft der Daten bitten. Oftmals erscheint dieses jedoch eher kompliziert als “schnell zu lösen”. Meist erhalten Patienten dann am Telefon oder schriftlich eine Aussage wie die folgende:

“Wenn die Versicherung was wissen will, dann sollen die bei mir schriftlich anfragen!”

Diese Aussage ist leider genau so falsch wie unsinnig. Doch um zu klären warum und wie es anders geht, zunächst einige Informationen zur Antragstellung bei Vorerkrankungen. Dabei muss unterschieden werden, ob ein Antrag gestellt, oder nur eine Voranfrage/ Ausschreibung gemacht wird. Bei einem Antrag beginnt der Versicherer die Rsisikoprüfung und kann die Ärzte anschreiben. Hierbei nutzt er die vorhandene Entbindung von der Schweigepflicht auf dem Antrag und übersendet diese an den Arzt.

Warum weigern sich einige Ärzte?

Der Vorteil für den Arzt liegt auf der Hand. Er bekommt Geld für seine Auskunft und kann dieses der Versicherung in Rechnung stellen. Leider ist mit dem vermeintlichen Vorteil des Arztes ein entscheidender Nachteil für den Kunden verbunden. 1.) bekommt er die Unterlagen vorher nicht zu Gesicht und kann maximal im Nachhinein von der Versicherung eine Kopie erhalten. Das ist besonders bei unklaren Diagnosen oder falschen Abrechnungspunkten nicht nur ärgerlich, sondern zieht einen unberechtigten Risikozuschlag nach sich. Im schlimmsten Fall führt es zu einer Ablehnung, die auf falschen Tatsachen beruht. Diese Fakten wieder aus dem Weg zu räumen ist nicht nur aufwändig, meist auch extrem kompliziert.

2.) sollte aber gar kein Antrag gestellt werden. Ein Antrag welcher “mit Erschwerung” angenommen wurde (wofür also ein Zuschlag angeboten wurde) oder der gar abgelehnt ist, ist bei dem neuen Versicherer anzugeben. Dieses macht die Antragstellung dort nicht gerade einfacher. Daher werden durch einen versierten Berater/ Makler zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Anträge gestellt. Es werden “nur” Ausschreibungen gemacht und Voranfragen gestellt. Diese Voranfragen können teilweise anonym passieren, teilweise reichen Name und Geburtsmonat aus um eine Anfrage zu starten. Mit diesen Daten kann und will der Versicherer natürlich keine Arztanfragen machen. Zum einen kosten die Geld, welches der Versicherer bei einem Antrag schon, bei der Voranfrage aber nicht ausgeben will und zum anderen fehlt die Übersicht des Kunden.

Der Arzt will mir die Auskunft aber nicht direkt geben!

Leider passiert es viel zu häufig, das Ärzte die Auszüge aus der Krankenakte nicht direkt herausgeben wollen. Oftmals wird einfach darauf verwiesen, dass man es dem Versicherer direkt schicken könne, wenn der denn anfragt. Diese Aussage ist schlichtweg falsch und verstößt gegen die Berufsordnung der Ärzte. Die Bundesärztekammer, als zuständiges Aufsichtsorgan der Ärzte hat auf deren Internetseite die Berufsordnung veröffentlicht. In dem entsprechenden Paragraphen 10 heißt es dort:

§ 10 Dokumentationspflicht

(1) Ärztinnen und Ärzte haben über die in Ausübung ihres Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen die erforderlichen Aufzeichnungen zu machen. Diese sind nicht nur Gedächtnisstützen für die Ärztin oder den Arzt, sie dienen auch dem Interesse der Patientin oder des Patienten an einer ordnungsgemäßen Dokumentation.

(2) Ärztinnen und Ärzte haben Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen grundsätzlich in die sie betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen der Ärztin oder des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.

Auch wenn der Arzt es gern anders hätte, die Unterlagen stehen Ihnen zu. Wenn Sie diese also nicht auf den ersten Anruf hin bekommen, so teilen Sie dem Arzt schriftlich mit, welche Unterlagen Sie benötigen. Der Hinweis auf die Berufsordnung sollte reichen, um an die entsprechenden Unterlagen zu kommen. Die Kosten für die Erstellung einer Kopie müssen Sie aber tragen, wenn der Arzt dieses möchte.

Krankenakte anfordern – Musterformulare für Krankenakte und Patientenquittung

In meinem Downloadbereich finden Sie diverse Musterformulare zum Anfordern Ihrer Krankenakte bei Arzt, Krankenhaus und auch der Krankenkasse.

Musterformulare zur Anforderung der Krankenakte und Abrechnungsunterlagen

Aufbewahren muss der Arzt diese Unterlagen übrigens nur 10 Jahre. Die Regelung findet sich ebenfalls in der Berufsordnung unter Punkt 3 des Paragraphen 1o.

(3) Ärztliche Aufzeichnungen sind für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht besteht.

Auch bei einer Aufgabe der Praxis müssen diese Unterlagen aufbewahrt werden. In den meisten Fällen existiert ein Nachfolger. Wer das ist, erfahren Sie auch bei der Ärztekammer. Sollte sich der Arzt immer noch weigern, Ihnen die entsprechenden Unterlagen zukommen zu lassen, so wenden Sie sich einfach an die zuständige Ärztekammer. Diese ist erfahrungsgemäß sehr zügig und hilfsbereit, wenn es um die Einhaltung der Vorschriften geht. Jedoch ist es bei den meisten Ärzten zum Glück nicht nötig, sondern erfordert nur dieses eine Schreiben. Mehr Informationen dazu aber auch in folgendem Beitrag:

Danach können Sie sich dann mit der Anfrage und der Tarifauswahl beschäftigen.

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