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GKV in PKV – Wechsel geschafft – und nun?

Sie haben es getan. Nach langem Überlegen, Abwägen aller möglichen Auswahlkriterien und Eventualitäten haben Sie sich für den Wechsel aus der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) in die Private Krankenversicherung (PKV) entschieden.

Auch bei der Antragstellung und bei dem Ausfüllen der Gesundheitsfragen haben sich alle Mühe gegeben, nichts weggelassen und zwischenzeitlich auch die Unterlagen Ihrer neuen, privaten Krankenversicherung erhalten.

Nun liegt sie vor Ihnen, die neue Police zur Privaten Krankenversicherung. Schön sieht sie aus, so wie sie da liegt- die neue Welt der PKV.

Jetzt kommen aber die ersten Fragen, wie auch bei meinem Kunden F.R. (den ich im übrigen besonders schätze weil er währen der Beratung so viele Fragen gestellt hat und es zum Einen viel Spaß gemacht hat, zum anderen da ich weiss das er das Thema “verstanden” hat) welche ich heute gern zum Anlass nehmen möchte um diese allgemein zu beantworten.

Soll ich meine Ärzte informieren das ich in der PKV bin?

Eine Verpflichtung diese vorab zu informieren gibt es nicht. Dennoch müssen Sie spätestens beim nächsten Arztbesuch bekanntgeben das es keine gesetzliche Versorgung mehr gibt. Hierdurch ändert sich einiges in der Abwicklung.

Sie bekommen von Ihrem Arzt eine Rechnung. Diese ist auch durch Sie an den Arzt zu bezahlen, unabhängig davon ob diese bei der PKV eingereicht wird oder (wegen einer möglichen Rückerstattung oder Selbstbeteiligung) nicht. Die Pflicht zur Bezahlung besteht auch bei Medikamenten (dazu unten mehr). Eine Ausnahme gibt es bei der Behandlung in Krankenhäusern, wenn Ihr Privater Krankenversicherer am Verfahren “Card für Privatversicherte” teilnimmt.

Wie und wo kaufe ich meine Medikamente?

Medikamente kaufen Sie in der Apotheke wie gewohnt mit Ihrem Rezept. Achten Sie bitte darauf, das ein Rezept immer eine Diagnose enthalten soll/ muss um erstattungsfähig zu sein. Ist dem nicht so, bitte entweder vom Arzt nachtragen lassen oder notfalls mit der Arztrechnung zusammenheften und einreichen (da hier die Diagnose vermerkt ist).

Ob Sie das Medikament in der Apotheke um die Ecke oder über eine Versandapotheke kaufen bleibt Ihnen überlassen. Einige wenige Versicherer haben auch bereits Tarife welche eine Versorgung mit Generika vorschreiben.

Ich muss ins Krankenhaus– was muss ich bedenken?

Zunächst einmal klären Sie ob Sie eine “Card für Privatversicherte” haben. Die meisten Unternehmen stellen eine solche Karte aus um die Abwicklung zu erleichtern. Im Krankenhaus ist diese Karte eine so genannte Kostenübernahmegarantie. Der Versicherer bescheinigt hierauf die versicherten Krankenhausleistungen (z.Bsp. 100% Regelleistungen, 100% Einbettzimmer). Die meisten Krankenhäuser fragen bei der Aufnahme danach. Hat Ihr Versicherer keine solche Karte (z.Bsp. LKH, Debeka) so fragt das Krankenhaus bei dem Versicherer an. Einen Nachweis sollten Sie dann dabei haben (Kopie der Police etc)

Hat die Karte auch ambulant eine Bedeutung?

Nein, zumindest keine die Kostenerstattung betrifft. Die Karte dient dem Arzt, Zahnarzt etc. nur zur Arbeitserleichterung und wird auch hier eingelesen. Eine Kostenübernahme oder ähnliches ist damit nicht verbunden.

Muss ist meinem Arbeitgeber oder anderen noch etwas melden?

JA! Teilen Sie dem Arbeitgeber mit, dass Sie nun privat versichert sind und übergeben ihm die so genannte Arbeitgeberbescheinigung. Nur so kann dieser den Zuschuss richtig berechnen und Ihnen auszahlen. Bitte beachten Sie, dass der Beitrag immer vollständig bei Ihnen abgebucht wird und der Arbeitgeber die Hälfte (im Rahmen der Höchstsätze) erstattet (mit der Lohnabrechnung)

Weiterhin übergeben Sie die Bescheinigung der Folgeversicherung ihrem bisherigen Versicherer oder der Krankenkasse. Dieses muss rechtzeitig vor Ablauf dort eingehen, sonst ist die dortige Kündigung unwirksam.

Nun wünsche ich Ihnen viel Freude mit Ihrer neuen, privaten Krankenversicherung.

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