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Verbesserung der Versicherungsbedingungen der Hallesche Krankenversicherung

Liebe Leser,

soeben erreichte mich eine Information zu Klarstellungen und somit Verbesserungen der Bedingungen der Hallesche Krankenversicherung. Die Hallesche stellt Ihre Versicherungsbedingungen klar und übernimmt bereits “gelebte Leistungspraxis” in die Bedingungen.

Was haben Sie davon?

Klarere Aussagen in den Bedingungen und einen einklagbaren Anspruch. Rechtssicher und deutlich.

Folgende Bereiche der Bedingungen wurden klargestellt/ verbessert:

  • Bei Neugeborenen sind jetzt klar alle vor Geburt eingetretenen Beeinträchtigungen, Geburtsschäden, sowie angeborene Krankheiten und Anomalien mitversichert, wenn das Kind im Rahmen der Neugeborenennachversicherung versichert wird.
  • Krankenhausambulanzen und med. Versorgungszentren können genutzt werden
  • medikamentenähnliche Nährmittel (zur Vermeidung von Gesundheitsschäden bei zBsp. Mukoviszidose) sind mitversichert und nun auch eindeutig in den Bedingungen genannt
  • Regelungen bei gemischen Anstalten sind nun deutlicher
  • Versicherungsschutz auch bei Terrorereignissen und für Krieg klar definiert
  • Klarstellung der gezielten Behandlung im Ausland
  • vertraglich garantiertes Umwandlungsrecht in eine Zusatzversicherung bei Versicherungspflicht
  • ambulante Fahrten und Leistung bei Blindenhund
  • kleinere Änderungen bei dem Krankentagegeldschutz

Alles in allem entstehen somit klare Leistungsverbesserungen, sowohl für Bestands- als auch Neukunden der Halleschen KV.

Sollten Sie weitere Informationen wünschen kontaktieren Sie mich einfach.

Ihr Sven Hennig

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