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„Sie sind nun freiwillig versichert.“ – ein Schreiben der Krankenkasse welches alles verändern kann, aber nichts muss

Es gibt eine Reihe von Menschen, die bekommen oder bekamen in den letzten Tagen einen Brief mit nahezu identischem Inhalt. Dort informiert die bisherige (und auch aktuelle) gesetzliche Krankenkasse darüber, dass die bisher bestehenden (Pflicht-)Mitgliedschaft nun zu Ende ist. Daraus ergeben sich, beim ersten Überfliegen des Schreibens, dann auch gleich weitere Fragen und „Probleme“, welche zumindest besprochen werden sollten. Nur wenn Sie umfassend informiert sind und wissen welche Tür sich wo öffnen kann, auch nur dann lässt sich fundiert und begründet entscheiden. Daher habe ich einige der fast immer auftretenden Fragen zusammengefasst und erkläre in diesem Beitrag,

  • – was es mit dem Ende der Pflichtversicherung auf sich hat

  • – ob Sie nun automatisch aus der GKV „rausgeworfen werden“

  • – wo die Tücken bei einem schnellen Abschluss der Weiterversicherung liegen

  • – wann und wie Sie sich nun versichern können

  • – warum Familien- und Berufsplanung elementar sind

  • – ob rückwirkend oder in die Zukunft eine Entscheidung sinnvoller ist

  • – und vieles, vieles mehr

Zunächst schauen wir uns einmal an, wen es denn überhaupt betrifft. Dieses Schreiben, welches Ihnen von Ihrer Krankenkasse geschickt wird, bekommen Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen.

 

  • Sie müssen im Jahr 2018 über der damaligen JAEG (Jahresarbeitentgeltgrenze) verdient haben. Diese lag im Jahr 2018 bei 59.400 EUR und hier lesen Sie, was àgehört eigentlich alles zur JAEG und welche Anteile am Einkommen bleiben unberücksichtigt?
  • Sie müssen GLEICHZEITIG auch über der neuen Grenze (60.750 EUR) liegen, also muss Ihr Einkommen in 2018 (Januar bis Dezember) auch die Grenze für das Folgejahr überschritten haben. Alle Grenzwerte finden Sie hier im Blog bei den Sozialversicherungswerten 2019.

Nur wenn diese beiden Tatbestände erfüllt sind und Sie zudem angestellt sind, nur dann erhalten Sie dieses Schreiben und haben einen neue Tür, welche sich nun für Sie öffnet.

Aber allein weil eine Tür aufgemacht wurde, muss niemand durch diese gehen. Dazu aber gleich detailliertere Informationen.

Daher schauen wir uns nun die Fragestellungen etwas detaillierter an.

1.) Was hat es nun mit dem Ende der Pflichtversicherung auf sich?

Bisher waren Sie versicherungspflichtig versichert. Die Grundlage für diese Entscheidung bildet das Sozialgesetzbuch V und darin die Paragraphen fünf und alle weiteren. Dabei wird definiert, dass Sie sich mit einem Einkommen unterhalb der JAEG in einer gesetzlichen Kasse versichern müssen. Welche das sein soll, entscheiden Sie selbst, aber eine muss es werden.

Dabei gibt es noch die Besonderheit, eine Kasse nur bei einer Beitragserhöhung oder nach Ablauf der so genannten Bindungsfrist von 18 Monaten wechseln zu dürfen. Das gilt jedoch nicht bei einem Wechsel in die private Versicherung, auch wenn die Kassen es widerrechtlich immer und immer wieder neu behaupten.

Lesehinweis: Bindungsfrist gilt bei Wechseln in die PKV NICHT!

Durch das Überschreiten der JAEG im Jahre 2018 und gleichzeitig das Erreichen der Grenze 2019, wechseln Sie von der Pflicht- in die Freiwillige Mitgliedschaft. Dabei führt (ACHTUNG!) dieser Wechsel nicht zur Aufhebung der Bindungsfrist. Wollen Sie also in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben, so ist auch hier die 18-Monatsfrist zu beachten.

Soll hingegen das System verlassen werden und Sie möchten sich zukünftig privat versichern, dann können Sie dieses zu unterschiedlichen Terminen tun, dazu aber später noch mehr unter PUNKT 4.

2.) Werden Sie nun automatisch aus der GKV „rausgeworfen“?

Nein, natürlich nicht. Auch wenn es „Kollegen“ gibt, die nun zur Eile drängen weil Sie ja nun ohne Schutz sind, das ist mit Verlaub Unsinn. Aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht endet ein Vertrag nur dann, wenn der neue Schutz für die Gesundheitsvorsorge nachgewiesen wurde, schriftlich.

Um das nochmals klar und deutlich zu sagen, Sie können raus, müssen es aber nicht und werden keinesfalls ohne Schutz dastehen.

3.) Wo liegen die Tücken bei einem schnellen Abschluss der Weiterversicherung?

Genauso falsch wie sich keine Gedanken zu machen, ist es übereilt die Weiterversicherung als so genannte Freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zu erklären. Denn hier lauern durchaus gefahren. Einige Krankenkassen(-mitarbeiter) wollen hier das „schnelle Geschäft“ und empfehlen den nun (möglicherweise) abtrünnig werdenden Kunden tolle Tarife. Tarife mit Selbstbeteiligung, Tarife mit einer Rückerstattung wenn Sie keine Leistungen benötigen oder auch Tarife mit weiteren Zusatzleistungen. Alle gemein haben aber eins, es handelt sich um sogenannte Wahltarife. Hiermit beschäftigen sich diverse Paragraphen des Sozialgesetzbuches und es gibt unzählige Tarife davon. Eines haben aber alle gemeinsam. Setzen Sie eine Unterschrift unter einen Wahltarif, so binden Sie sich an die Kasse. So kann es durchaus zu einer Mindestvertragslaufzeit von bis zu drei (!) Jahren kommen, eine Zeit, in der Sie keine andere GKV und auch keine private Versicherung abschließen können.

Mehr Informationen zu den Wahltarifen und deren Kündigung finden Sie HIER

Lesehinweis: Alle Informationen zu Wahltarifen – ein Ratgeber

4.) Wann und wie können Sie sich nun versichern?

Das ist die wichtigste Frage, denn es ist elementar sich zu informieren und Optionen auszuloten, nur wenn Sie den Markt und die Möglichkeiten kennen, nur dann ist eine sinnvolle Entscheidung möglich.

In einem älteren Artikel habe ich den genauen Ablauf schon einmal beschrieben und die beiden Möglichkeiten aufgezeigt.

Lesehinweis: Post von der Krankenkasse – Sie nun versicherungsfrei

Die erste ist eine ganz normale und reguläre Kündigung der GKV um dann zum Ende des übernächsten Monats diese zu verlassen. Kündigen Sie im Januar, endet die GKV also zum Ende März.

Eine andere Option ist die Rückwirkende Beendigung der GKV. Dieses ist möglich aber natürlich auch hier mit Vor- und Nachteilen behaftet. Hier ist jedoch die Frist von 14 Tagen nach Zugang des GKV Schreibens zu beachten.

Sie können nun rückwirkend aus der GKV austreten- wenn Sie mögen

Danach können Sie dann zu einer anderen Kasse wechseln, sich privat versichern und / oder genauer überlegen ob eine Kombination aus GKV und Zusatzversicherung vielleicht sinnvoll ist.

5.) Warum Familien- und Berufsplanung elementar sind

Für die Auswahl des richtigen Systems ist aber lange nicht nur der Versicherungswunsch wichtig. Es ist vielmehr entscheidend wo die private und berufliche Reise im Leben hin gehen soll. Auch wenn da sicher viel „hätte, könnte, sollte, würde und vielleicht“ in diesen Überlegungen steckt, es ist doch sinnvoll sich dazu Gedanken zu machen. In meinem

Leitfaden zur PKV / GKV

erkläre ich Ihnen Unterschiede und Optionen, kläre Fragen zu den Beiträgen im Alter und der Überlegung welcher Schutz oder welche Kombination in Ihrem Fall sinnvoll und passend ist. Klar ist und sollte immer sein, Geld sparen werden Sie mit keinem der Systeme auf das Leben gesehen. Warum? Das gehört in eine sinnvolle Beratung, aber jeder der Ihnen zu einem PKV Wechseln wegen Beitragsersparnis rät, der gehört vor die Tür, auch wenn es da kalt und zugig ist.

6.) Ist die rückwirkende Entscheidung oder eine für die Zukunft sinnvoller?

Hier gibt es kein richtig oder falsch, hier ist es wichtig wie weit Sie schon sind. Auch ist die Frage zu klären, ob es im Jahr 2019 (also 1. Januar bis zum Zugang des Schreibens Ihrer Krankenkasse) schon Arztbesuche gab. Können oder müssen Sie diese Frage mit ja beantworten, so ist es sinnvoller den Wechsel in die Zukunft gerichtet zu vollziehen oder einfach zu warten.

Gab es hingegen keine Behandlungen und Medikamente und sind Sie mit der Entscheidung welches System für Sie das geeignete ist schon weiter fortgeschritten, so kann auch ein rückwirkender Wechsel die passende Lösung sein.

Wichtig ist auch hier, keine überstürzten Entscheidungen zu treffen und diese später zu bereuen. Nur wer sich intensiv mit den Systemen auseinandergesetzt hat, der kann begründet eine Entscheidung treffen.

7.) Sie haben schon eine Anwartschaft oder Option? Dann bitte VORSICHT!

Haben Sie sich in der Vergangenheit schon einmal für eine Anwartschaft entschieden oder eine Option abgeschlossen? Wollten Sie sich damit den Weg in die Private Krankenversicherung sichern? Dann ist dieses eine besondere Situation, welche weitere Beratung und Planung erfordert. Im Wesentlichen hat dieses zwei Gründe. Einerseits gilt es nun zu prüfen, ob die Anforderungen an Tarif und Auswahlkriterien noch immer identisch sind, oder ob es nicht doch passendere Tarife gibt und auf der anderen Seite die Gesundheit.

Beides ist wichtig um zu beurteilen, welche Wege Ihnen (zusätzlich zur Anwartschaft und Option) noch offen stehen.

Ohne Beratung keine sinnvolle Entscheidung

Sie sehen also, es sind doch einige Punkte mehr zu beachten und zu überlegen, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann.

Als weitere Lektüre empfehle ich Ihnen folgende Links:

Alles Weitere gilt es dann detailliert zu besprechen, denn hier sind wir dann weit weg von „der oder der Tarif ist gut“ oder „Meine Freunde/ Kollegen sind bei XYZ versichert“, denn Sie kaufen auch nicht die gleiche Kleidung und richten Ihre Wohnung/ das Haus genauso ein, oder?

PKV Empfehlungen von Freunden und Kollegen sind nichts wert

Ein Kommentar

  1. Sehr geehrter Herr Hennig,
    welche Einordnung ist korrekt, wenn man durch den Bezug von Elterngeld in Elternzeit unter die JAEG fällt und auch im Vorjahr weniger verdient hat?

    2017 war ich pflichtversichert, ebenso wie Januar 2018. Dann wechselte ich den Arbeitgeber. Februar 2018 bis April 2018 lag mein Einkommen über dem monatlichen Wert der JAEG, daher wurde ich als freiwillig versichert eingestuft. Ab Mai 2018 ging ich in Mutterschutz und danach in Elternzeit. Daher lag mein Jahreseinkommen 2018 deutlich unter dem JAEG. Dennoch soll ich während der Elternzeit den Beitrag für die freiwillige GKV zahlen.

    Hat mich mein neuer Arbeitgeber falsch eingestuft? Schließlich verdiente ich 2017 als auch 2018 weniger als die JAEG.

    Viele Grüße,
    Anne K.

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