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Kinder in der Privaten Krankenversicherung (PKV), Tarifauswahl und warum einige Gesellschaften die Kinder nicht haben wollen

Immer wieder ergibt sich die gleiche Frage. EIn Kind wird geboren und es stellt sich die Frage der Krankenversicherung. Wie, wo und wann ist das Kind zu versichern? Welche Tarife und Möglichkeiten gibt es und wo muss das Kind eigentlich versichert werden?

Da schwirren Zahlen im Kopf rum, von 50 bis 200 EUR pro Monat. Auch die Frage wo es zu versichern ist, ist nicht immer einfach zu beantworten. Daher fangen wir mit einigen grundsätzlichen Fragen an.

Wo sind denn die Kinder zu versichern?

Dabei ist zunächst zu unterscheiden wie und wo die Eltern versichert sind. Die generelle und erste Frage die zu beantworten ist: Sind die Eltern des Kindes verheiratet? Sind diese das nicht, so ist nur maßgebend wo die Mutter versichert ist, hier folgt dann zunächst die Weiterversicherung des Kindes. Ist diese gesetzlich krankenversichert (freiwillig oder pflichtig), so besteht für das Kind die Möglichkeit der (beitragsfreien) Familienversicherung nach §10 SGB V.

Bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) des Vaters sind aber auch hier die Voraussetzungen für eine Kindernachversicherung zu prüfen und diese ggf. anzumelden. Nur so ist eine Annahme ohne Gesundheitsprüfung möglich. Weitere Informationen zu den Fristen und der Nachversicherung finden Sie in meinen Blogbeiträgen:

Mein Kind muss “ja dann auch” in die Private Krankenversicherung (PKV)

oder auch Kindernachversicherung – nichts überstürzen und ausreichend informieren

In welchem Tarif soll ich denn nun mein Kind versichern?

Wie auch bei der eigenen Krankenversicherung sind hier sehr individuelle Auswahlkriterien zu beachten. Diese weichen aber teilweise von denen für Erwachsene ab, denn anders als bei deren Tarifen werden bei Kindern keine Alterungsrückstellungen gebildet. Weiterhin ist hier ein “Ende absehbar”, denn die Kinder werden zumindest mit Beginn der Ausbildung später einmal versicherungspflichtig.

Bei der Auswahl der Tarife der Kinder sind somit auch Leistungen wie Roming In, also die Kostenübernahme im Krankenhaus mit zu bedenken. Nicht nur bei Babys, auch bei kleineren Kindern ist es medizinisch oftmals sinnvoll, wenn ein Elternteil mit in der Klinik übernachtet. Dabei entstehen je nach Art und Dauer des Aufenthaltes Kosten, welche nicht von allen Unternehmen übernommen werden.

Gerade im Bereich der teuren Hilfsmittel gilt es aber auf eine sehr gute Versorgung zu achten. Hilfsmittel, wozu auch Prothesen und weitere Körperersatzstücke zählen, sind elementar wichtig und verursachen hohe Kosten. Anders als bei Erwachsenen, wo eine Prothese des Beines oder Armes über Jahre oder Jahrzehnte halten kann, brauchen Kinder im Laufe des Lebens mehrere davon. Bedingt durch den Wachstumsprozess müssen diese in kürzeren Abständen ersetzt werden.

Hierbei ist die Formulierung des Hilfsmittelkataloges in dem Tarif ein wichtiger Punkt. Was genau der Vorteil eines offenen Kataloges ist, ob es nur solche sein müssen und wo die genauen Unterschiede liegen, lesen Sie weiter im Beitrag: “Muss es ein offener Hilfsmittelkatalog sein? Was ist zu beachten?

Dagegen gibt es andere Leistungsbausteine, welche weniger wichtig sind. Ob das Kind nun in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht ist, wird dieses meist nicht interessieren. Gerade aus sozialen Aspekten ist es einfacher “nicht allein” zu sein und Einbettzimmer werden auf den wenigsten Kinderstationen angeboten.

Wie finde ich den passenden Tarif?

Zunächst einmal ist die Auswahl bei der Versicherung der Kinder beschränkt. Die eigene Gesellschaft (wo mindestens ein Elternteil versichert ist) bietet im Rahmen der Nachversicherungsgarantie die Möglichkeit der Mitversicherung des Kindes. Wenn keine Optionen vorhanden sind, so kann maximal der eigene oder ein schlechterer Tarif gewählt werden. Verschiedene Gesellschaften bieten jedoch mehr Freiheiten bei der Tarifwahl. Manchmal kann auch eine geringere, manchmal auch in ganz anderer Tarif gewählt werden.

Doch das Kind muss nicht zwingend dort versichert werden. Es gibt weitere Unternehmen,welche auch eine Alleinversicherung des Kindes anbieten. Diese ist aber nicht- wie die fristgemäße Nachversicherung- ohne Risikoprüfung, sondern erfordert das Beantworten der Gesundheitsfragen im Antrag. Auch besteht hier kein Annahmezwang, es sind Zuschläge möglich und auch eine Ablehnung kann ausgesprochen werden.

Da es für den Versicherer ein “eher unerwünschtes” Geschäft ist, bieten viele Unternehmen diese Möglichkeit nicht an oder machen es von einem Wechsel des Elternteils abhängig. Welche Unternehmen dennoch eine Kind allein aufnehmen, können Sie in der Übersicht nachlesen. (Vergleich: Wo sind Kinder alleine versicherbar?)

Wie stelle ich dort einen Antrag?

Nach der Auswahl des passenden Tarifs sind verschiedene Unterlagen nötig. Zum einen ist ein Antrag mit den vollständigen Gesundheitsfragen auszufüllen, weiterhin werden Kopien der U Untersuchungshefte benötigt. Diese dienen dem Versicherer zur Einschätzung und Verhindern die Wartezeiten in der Privaten Krankenversicherung.

Daher wählen Sie den Tarif genau aus und wenden sich dazu am besten an einen spezialisierten Berater um die Tarifmodelle, Optionen und weiteren Details zu klären.

Weitere Informationen:

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

Übersicht: Wo sind die Kinder zu versichern (GKV/PKV)?

Auswahlkriterien

 

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