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Die vergessene Altersvorsorge im Fall der Berufsunfähigkeit

Da machen sich schlaue Versicherer Gedanken zur “richtigen Höhe” der BU Rente. Es werden prozentuale Berechnungen vom Brutto- oder Nettoeinkommen angestellt und die Renten auf Maximalsätze begrenzt. Auch ich habe schon mehrfach über die

Richtige Rentenhöhe bei der Berusfunfähigkeitsversicherung

geschrieben und stehe auf dem Standpunkt- entweder richtige Rentenhöhe oder gar keine Rente. Was nützen dem Versicherten 500, 750 oder 1.000 EUR Rente, wenn davon gerade mal teilweise die laufenden Kosten getragen werden können? Dann endet es dennoch beim Sozialamt, dann am besten gleich gar keine Rente. Was jetzt etwas provokant klingt, ist leider im wirklichen Leben so. Viel zu viele Renten sind in so spärlichen Höhen versichert, das diese den Kunden in einer trügerischen Sicherheit wiegen.

Die, die sich besser auskennen oder gerade mal an einen Berater gelangen der sich Zeit nimmt und individuell und genau die Renten berechnet, vergessen aber oftmals dennoch einen wichtigen Punkt. Dazu stellen wir uns einen Kunden für eine BU Absicherung einmal vor.


30 Jahre alt, Angestellter,

Bruttoeinkommen: 4.500 EUR, Steuerklasse 1 ergibt das dann ca. 2.600 EUR netto

Das Einkommen nutzt dieser für seine laufenden Kosten, eine schöne Wohnung, ein Auto für den Arbeitsweg und natürlich spart er noch so 200 EUR im Monat in einen Sparplan.

Welche Rentenhöhe für den Fall der Berufsunfähigkeit ist nun empfehlenswert?

Zunächst einmal räumen wir mit einem Vorurteil auf.

“Ich bin BU und dann brauch ich ja sowieso weniger Geld.”

Dieses Argument ist keines. Zum Einen bedeutet “berufsunfähig zu sein” nicht “tot”. Zum anderen verändern sich die laufenden Kosten nur marginal. Natürlich kann man dann in eine Wohnung außerhalb der Stadt ziehen, diese wird sogar billiger sein. Der Arbeitsweg fällt nicht mehr jeden Morgen aufs neue an. Doch auf der anderen Seite kommen Kosten für Arztbesuche hinzu, auch will man vielleicht gerade dann, wenn der Gesundheitszustand eingeschränkt ist, nicht vollkommen abgelegen wohnen.

Doch ein viel wichtigerer Punkt ist zu bedenken. Bisher zahlte unser Beispielkunde jeden Monat knapp 900 EUR in die gesetzliche Rentenversicherung (AG und AN Anteil zusammen). Davon baute sich dieser eine (Grund-)Altersvorsorge auf. Das die nicht reicht ist allgemein bekannt, aber selbst diese Grundversorgung fällt im Falle der Berufsunfähigkeit weg.

Doch ohne Beiträge, entstehen auch keine weiteren Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung. Das bedeutet aber dann: Selbst wenn die Berufsunfähigkeitsrente ausreichend war, fällt der Kunde spätestens mit Ende dieser in ein großes Rentenloch. Je nach Vertrag ist dieses mit 60, 53, 65 oder 67 der Fall. Der Effekt ist aber der Gleiche. Daher muss von der BU Rente noch ein ausreichender Betrag in eine Altersvorsorge fließen. Ob dieser nun als freiwilliger Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung fließt, oder davon eine private Vorsorge finanziert wird, ist erst einmal egal.

Als Orientierungswert nehmen Sie bitte mindestens 10% des heutigen Bruttoeinkommens. Dieses entspricht ca. der Hälfte dessen, was heute mit dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen in die Rentenkasse fließt. Dieses können Sei dann je nach Situation, Zeitpunkt und Vermögen im Falle der BU möglichst optimal anlegen und ihre Altersvorsorge davon sicherstellen.

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