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Das wohl größte Geheimnis der Branche- welche Bedingungsänderungen bekommen die Unisextarife?

Es wurde viel geredet, geschrieben und am Ende doch fast nichts gesagt. Die privaten Krankenversicherer machen aus den zukünftigen Bedingungen ihrer Unisextarife ein großes Geheimnis. Keiner will der Erste sein der mit seinen neuen Bedingungen an die Öffentlichkeit kommt. Jeder möchte noch soviel als möglich aus dem „Schlussverkaufrausch“ mitnehmen und bloß nicht riskieren dass ein Kunde vielleicht warten möchte. Die Unsicherheit wird insbesondere auf die weniger informierten Vermittler übertragen. Auch diese wissen nicht mehr wem und was sie glauben sollen, was mit den Tarifen, Bedingungen und vor allem den Prämien ab dem 1. Januar passieren wird.

Alles nicht so schlimm?

Doch was passiert genau am 1. Januar? Die privaten Krankenversicherer werden die geschlechterneutralen Tarife nicht einfach so einführen, sondern gleichzeitig ihre Versicherungsbedingungen verändern. Dabei geht es um die Einführung von Mindestkriterien um sich von der gesetzlichen Krankenversicherung abzugrenzen, aber auch darum die bestehende Leistungspraxis mittels Klarstellungen in die Versicherungsbedingungen zu bekommen. Doch genau hier liegt anscheinend der Grund des großen Geheimnisses. Einer der großen Unternehmen der Branche antwortete auf Nachfrage: „Wir wollen auf keinen Fall die ersten sein, die mit den neuen Bedingungen am Markt sind.“ Ob die Angst begründet ist und was einen Versicherer dazu bewegt nicht der erste sein zu wollen, ist schwer nachzuvollziehen. Wer seine Hausaufgaben gut macht der könnte sich als erster oder zumindest einer der ersten positiv darstellen.

Die Branche hält sich geschlossen zurück

Zumindest hierbei scheint man sich einig zu sein, denn niemand wagt sich einen Schritt vor. Klar ist jedoch das uns zum 1. Januar neue und zum Teil deutlich verbesserte Bedingungen in den Tarifen der privaten Krankenversicherung erwarten werden. Da geht es um die Einführung der Mindestkriterien wie zum Beispiel den offenen Hilfsmittelkatalog, Leistungen bei Rehabilitation und in gemischten Anstalten und andere mehr. Mit der Einführung solche Kriterien soll der Branche der Sprung aus den negativen Schlagzeilen gelingen. Es soll nicht mehr passieren dass Tarife elementare Lücken und für den Versicherten unüberwindbare Hürden enthalten, die im schlimmsten Fall in den Ruin führen können. Doch das alles kostet, es kostet Geld, viel Geld.

Wie viel teurer wird es denn?

Diese Frage ist wohl die meist gestellte Frage in den letzten Wochen und Monaten gewesen. Was muss ich denn tatsächlich mehr bezahlen in den neuen Tarifen? Diese Frage lässt sich heute jedoch nicht beantworten. Die Veränderungen in den Tarifprämien resultieren eben nicht nur aus den geschlechterneutralen Kalkulationen, sondern andere Faktoren beeinflussen die neuen Prämien. Da werden die bereits erwähnten Mindestkriterien (und somit Leistungsverbesserungen) eingeführt, es werden Klarstellungen vorgenommen und am Ende wird die Gelegenheit genutzt gütige Beitragsanpassungen in diesem Zuge gleich mit zu erledigen. Auch die Frage der Absenkung des Rechnungszinses von 3,5 % auf 2,75 % wird dazu beitragen die Prämien weiter zu erhöhen. Wie es derzeit aussieht werden fast alle Unternehmen der Empfehlung der Aktuare folgen und bei der Neukalkulation von dem geringeren Wert ausgehen. Das soll auf der einen Seite mehr Sicherheit für die Kalkulation schaffen, bringt den Unternehmen aber auf der anderen Seite Gewinne aus dem Überzinstopf.

Warten oder nicht warten- das ist hier die Frage?

Es gibt niemanden der einen Vertrag nur deshalb abschließen sollte, weil er heute vielleicht noch etwas günstiger ist. Sie kaufen ja auch nicht kistenweise Kaffee den Sie nicht brauchen, nur weil er morgen vielleicht etwas teurer wird. Für alle anderen gilt: den bekannten Versicherungsbedarf heute zu überprüfen und gegebenenfalls noch zu den alten Tarifen abzuschließen. Eine Umstellung in die neuen Unisextarife ist auch im nächsten Jahr noch möglich und so kann jeder für sich entscheiden über die neuen „Mehrleistungen“ für sich benötigt. Denn auf der anderen Seite ist nicht jede Mehrleistung die in einem Tarif enthalten sein wird auch etwas, was der einzelne tatsächlich braucht.

In knapp sieben Wochen ist es soweit, ab dem 21. Dezember sind Anträge nur noch nach den neuen geschlechterneutralen Tarifen abzuschließen. Bis dahin gilt für Vermittler und Berater den Bedarf zu analysieren und die Kunden auf die Vor-aber viel Wichtiger auf die Nachteile des Wartens hinzuweisen.

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