Allianz Aktimed Tarife – der Tarifzuschlag und das Bundesverwaltungsgericht BVerwG 8 C 42/09
Der “Streit” währt nun schon etwas länger und wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Es geht um den so genannten “Tarifstrukturzuschlag” welchen die Allianz Private Krankenversicherung von wechselwilligen Kunden erheben wollte und erhoben hat. Die Aktimed Tarife der Allianz basieren auf einer “anderen” Kalkulation. Es werden, anders als in den Alttarifen, “bessere Prämien” berechnet, dafür aber eine deutlich individuellere Risikoprüfung mit Zuschlägen bei Vorerkrankungen durchgeführt. Daher hat(te) sich die Allianz zu einem Zuschlag entschlossen und diesen pauschal beim Wechsel…