Home: online-pkv.de » PKV BU Blog » Krankenversicherung » Private KV » Wechsel vom angestellten PKV Versicherten in die Selbstständigkeit

Wechsel vom angestellten PKV Versicherten in die Selbstständigkeit

Ein Vertrag zur privaten Krankenversicherung (PKV) ist sehr langfristig orientiert. Das bedeutet zum Einen, ausreichend Zeit bei der Antragstellung und der Tarifauswahl zu nehmen, zum Anderen aber langfristig orientierte Tarife.

Diese werden in vielen Fällen nicht geändert, wenn die Auswahl korrekt war und auch die Auswahlkriterien berücksichtigt wurden. Dennoch kann es in einigen Fällen durchaus erforderlich sein, den bestehenden Vertrag nachträglich zu verändern.

Einer dieser Gründe ist der Wechsel aus dem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit. Dieses macht in einigen Fällen eine Anpassung des Vertrages und im “schlimmsten Fall” sogar einen Wechsel der Gesellschaft erforderlich.

Krankentagegeld:

Zunächst ändert sich der Tarifbaustein des Krankentagegeldes. Zahlt bei einem angestellten Versicherten der Arbeitgeber die ersten 6 Wochen der Krankheit weiter den Lohn aus, ist dieses bei dem Selbstständigen oder Freiberuflicher nicht so. Hier muss somit geprüft werden, welcher Bedarf an finanzieller Unterstützung erforderlich ist und ab wann dieser da sein muss. So kann der Bedarf hier schon ab dem 1. Tag entstehen, auch 3, 4 oder 6 Wochen können ausreichend sein. Über die Staffelmöglichkeiten in der PKV erfahren Sie in einem der folgenden Beiträge noch mehr.

Ein weiterer und wichtiger Punkt sind die Bedingungen des Krankentagegeldes. Unter welchen Umständen, wie lange und bis zu welcher Höhe wird dieses gezahlt? Was ist bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit? Alles Fragen die in einer Beratung zu klären sind.

Tarifanpassung der Vollversicherung:

Auch wenn die Auswahl korrekt und passend war, so ändern sich die Umstände mit dem Verlassen des Angestelltenverhältnisses durchaus. Leistungen die zuvor aus der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht wurden (Reha, Kuren etc) sind nun nicht mehr vorhanden und müssen in den privaten Versicherungsschutz integriert werden.

Auch sollte das Bedingungswerk in diesem Atemzug gleich auf seine Aktualität überprüft werden und bei Bedarf angepasst werden.

Daher sind hier Beratung, Überprüfung und ggf. Anpassung nötig.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner