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PKV: Was passiert bei Kurzarbeit

In der aktuellen wirtschaftlichen Situation stellt sich immer wieder die Frage, was passiert mit meiner Privaten Krankenversicherung wenn ich zweitweise Kurzarbeit arbeite. Um ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen, die die Lösungen für Arbeitnehmer.

Genrell ist eine Private Krankenversicherung bekanntlich nur bei Überschreiten der Jahresarbeitentgeltgrenze möglich. Im Falle der Kurzarbeit wird für das Über- oder Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze wird weiterhin “fiktiv” das eigentliche regelmäßige Arbeitsentgelt (ohne Kurzarbeit) angenommen. Dabei ergeben sich jedoch je nach Status unterschiedliche Regelungen:

1. GKV-pflichtversicherte Arbeitnehmer

Verdient der Arbeitnehmer bereits über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird die 3-Jahresfrist durch die Kurzarbeit nicht tangiert. Somit zählt auch das Jahr mit enthaltener Kurzarbeit als “erfüllt” im Sinne des Überschreitens der JAEG.

2. GKV-freiwillig versicherte Arbeitnehmer

Der Status “freiwillig” bleibt auch während der Kurzarbeit erhalten. Ihren GKV-Beitrag zahlen freiwillig versicherte Arbeitnehmer in der bisherigen Höhe weiter, d.h. auf Basis des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, das ohne Kurzarbeit erzielt worden wäre. Dafür erhalten sie einen höheren Arbeitgeberzuschuss.

3. PKV-versicherte Arbeitnehmer

Unterschreitet ein privat versicherter Arbeitnehmer nur wegen Kurzarbeit die Jahresarbeitsentgeltgrenze, löst dies keine Versicherungspflicht in der GKV aus.

Ausnahme: “Transferkurzarbeitsgeld”

Während das Kurzarbeitergeld zum Ziel hat, dass die Arbeitnehmer die Arbeit zu einem späteren Zeitpunkt wieder voll aufnehmen, bedeutet “Transferkurzarbeitsgeld”, das die Stellen abgebaut werden. Die Arbeitnehmer werden aber für eine gewisse Zeit bei der Suche nach einer neuen Arbeit unterstützt. Daher gelten die hier aufgeführten Regelungen im Bezug auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht für das Transferkurzarbeitsgeld.

Auch bei entstehender Versicherungspflicht sollte die private Krankenversicherung nicht sofort gekündigt werden. Hierbei sind vorab die Möglichkeiten wie Anwartschaft und Umwandlungsrecht in eine Zusatzversicheurng zu klären- sprechen Sie ihren Berater an. Sollte Arbeitslosigkeit eintreten, so ist auch hier eine Weiterführung der Privaten Krankenversicherung u.U. möglich. Mehr Infos dazu unter folgendem LINK oder ausführlich in dem Blogbeitrag unter folgendem Link.

3 Kommentare

  1. Hallo wie sieht es mit vorübergehende Teilzeitarbeit aus ! Muß für 3-4 Monate vorübergehende Teilzeitarbeit machen ! Falle für diese Zeit unter die JAEG ! Aufs Jahr gesehen bin ich aber wieder knapp über der JAEG !

    Gruß
    Michael

  2. Hallo,
    trotz der o.g. Erklärungen möchte ich doch noch einmal genau nachfragen.
    Ich verdiene 60.000,- brutto (12 Gehälter) und soll jetzt für 2-4 Monate in Kurzarbeit gehen (wahrscheinlich 90%). Laufe ich Gefahr in der GKV pflichtversichert zu werden?
    Viele Grüße & danke vorab,
    Jörg

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