Arbeitgeberzuschuss 2010

Sven Hennig

Durch die Änderung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahre 2010 ändert sich auch der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur Privaten Krankenversicherung.

Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich für das Jahr 2010 auf einen Betrag von 45.000 EUR p.a. oder 3.750 EUR monatlich.

Somit ergibt sich bei einem durchschnittlichen GKV Beitragssatz von 14% + 0,9% Arbeitnehmeranteil ein

maximaler Zuschuss des Arbeitgebers von 262,50 EUR zur privaten Krankenversicherung. (ab. 1. 7. 09 betrug dieser 257,25 EUR)

Dazu kommt ein Zuschuss zur Privaten Pflegeversicherung von max. 36,56 EUR (Sachsen: 17,81 EUR)

Bitte beachten Sie auch weiterhin, das der Zuschuss des Arbeitgebers maximal 50% des Beitrages, begrenzt auf den oben genannten Höchstbeitrag beträgt. Bei mitversicherten Ehepartnern bzw. Kindern gilt dieser als maximaler Gesamtzuschuss.

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3 Antworten zu “Arbeitgeberzuschuss 2010”

  1. Die Krankenversicherungsbeiträge werden steuerlich absetzbar – ab 2010 : PKV BU Blog Says:

    [...] Bisher galt eine Selbstbeteiligung als Instrument zur Beitragssenkung als förderlich. Insbesondere bei Arbeitnehmern sollten Sie sich genau anschauen wie hoch der Krankenversicherungsbeitrag ist und ob der Arbeitgeberzuschuss ausgenutzt wird. [...]

  2. Der gesetzliche Beitragszuschlag und was im Alter passiert : PKV BU Blog Says:

    [...] Arbeitgeber beteiligt sich im Rahmen des Arbeitgeberzuschusses zur [...]

  3. Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung – auch für Kinder : PKV BU Blog Says:

    [...] was gelesen” oder “was gehört” und so ranken sich um den berühmten Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung einige Informationen die oft nicht falsch, aber auch nicht ganz [...]

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