Arbeitgeberzuschuss 2010
Sven Hennig
Durch die Änderung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahre 2010 ändert sich auch der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur Privaten Krankenversicherung.
Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich für das Jahr 2010 auf einen Betrag von 45.000 EUR p.a. oder 3.750 EUR monatlich.
Somit ergibt sich bei einem durchschnittlichen GKV Beitragssatz von 14% + 0,9% Arbeitnehmeranteil ein
maximaler Zuschuss des Arbeitgebers von 262,50 EUR zur privaten Krankenversicherung. (ab. 1. 7. 09 betrug dieser 257,25 EUR)
Dazu kommt ein Zuschuss zur Privaten Pflegeversicherung von max. 36,56 EUR (Sachsen: 17,81 EUR)
Bitte beachten Sie auch weiterhin, das der Zuschuss des Arbeitgebers maximal 50% des Beitrages, begrenzt auf den oben genannten Höchstbeitrag beträgt. Bei mitversicherten Ehepartnern bzw. Kindern gilt dieser als maximaler Gesamtzuschuss.
Tags: 2010, AG Zuschuß, Arbeitgeberzuschuss

17. Dezember 2009 um 08:38
[...] Bisher galt eine Selbstbeteiligung als Instrument zur Beitragssenkung als förderlich. Insbesondere bei Arbeitnehmern sollten Sie sich genau anschauen wie hoch der Krankenversicherungsbeitrag ist und ob der Arbeitgeberzuschuss ausgenutzt wird. [...]
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