Archiv für Oktober 2009

26.
Oktober '09

Beitragsanpassung bei der LKH zum 1. 1. 2010


Sie kennen das ja schon. Wie bei den anderen Artikeln zur Beitragsanpassung 2010 bereits getan, hier auch die Daten zur Anpassung der Tarife der Landeskrankenhilfe (LKH). Hier gelten die Anpassungen für das Neugeschäft und den Bestand. Für die bereits versicherten werden Limitierungen durchgeführt.

Dabei werden wir in diesem Jahr ein neues Verfahren einführen (…) Einzelheiten dazu im November

schreibt die LKH weiter.

Angepasst werden folgende Tarife: (M=Männer, F=Frauen, K=Kinder und Jugendliche bis 20J)

Tarife ambulant 100, 102, 103, 105 und AS10 bei M, F, K

Tarife ambulant 101, 110, 120, 121 bei M und K

Beihilfe ambulant 105-180, 182 bei M, F, K

Zahn 190, 194, 194E, 197, 198 bei K

192, 193, 193 E bei K und M, Zahn BHE bei M

Zahn Z95-Z98 bei M, F, K

Stationär 201 bei K

Stat. Beihilfe 250-280 bei K und F, dazu 282 bei F

Stat. 300 bei M, F, K

Stat. 382 bei M

TOPSCHUTZ Tarife T, TP4, TP8, A, AP4, AP8, T2 und T4 bei M, F, K

GRUNDSCHUTZ G3 bei M, F, K

Anwartschaft AWB 401, 401 für M, F, K

Beamtenanwärtertarife BA1- BA9 (ab 16) bei M und F

KHT bei M, F, K (Senkung)

Pflegeergänzungstarif PEV bei M, F, K

Weiterhin werden die Selbstbeteiligungen in den folgenden Tarifen angepasst

Tarif 102 von 270 EUR auf 290 EUR, Tarif 103 von 560 auf 580, Tarif 105 von 1.080 auf 1.160 EUR

Tarif AS10 von 2.700 auf 2.900 EUR, Tarif 110 von max. 540 auf max. 580 EUR

Tarif 120/121 von max. 1080 auf 1.160 EUR

bei Kindern im 102 von 140 auf 145 EUR, 103 von 280 auf 290, 105 von 560 auf 580 EUR, AS10 von 1.400 auf 1.450 EUR, Tarif 110 von 540 auf 580 EUR und 120/121 von 1.080 auf 1.160 EUR

26.
Oktober '09

Klarstellungen und Bedingungsänderungen des Dt. Ring Krankenversicherungsverein


Am 29. Januar diesen Jahres schrieb ich bereits über die Erklärung zu der Hilfsmittelversorgung des Deutschen Rings. Diese beschäftigte sich mit der Formulierung der Beschaffung der Hilfsmittel, welche im Markt zu Irritationen führte. Daraufhin gab der Dt. Ring eine so genannte geschäftsplanmäßige Erklärung ab.

Nun folgen zum (nächstmöglichen Termin) die Bedingungsänderungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (ABV) und diese lauten wie folgt:

Tarif Classic und Classic+, Esprit (auch X, MX, M), Comfort und Comfort+ (wird ergänzt um)

“Wurde keine vorherige Leistungszusage vom Deutschen Ring eingeholt, so werden höchstens die Kosten übernommen, die im Rahmen der möglichen alternativen und kostengünstigeren Versorgungsform oder beim Bezug des Hilfsmittels über einen Kooperationspartner des Deutschen Rings angefallen wären.”

Somit ist klar geregelt- anfragen vor der Hilfsmittelversorgung, oder Begrenzung auf die dort angefallenen Kosten. Eine klare und deutliche Regelung, meiner Meinung nach.

In den Tarifen A, B (auch BA, BK), BE, med+, RAS, RSS

Die Erstattung von Logopädie und Ergotherapie ist nun in den Bedingungen genannt.

In den Tarifen B (Beihilfe div.), M80, Profi M/S, Esprit, EspritX, Comfort/+, Classic/+, RAS und RSS

bei den medizinisch notwendigen Krankentransporten (Auslandsrücktransport) wird hinzugefügt:

“Rücktransporte aus dem Ausland werden auf der Grundlage der im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichten Richtlinien für die Durchführung von Ambulanzflügen erstattet”

Unteranderem arbeitet auch der DRK Flugdienst nach diesen Richtlinien.

Tarif Comfort+

Im Bereich der Auslandskosten und der Bindung an eine deutsche Gebührenordnung (GOÄ, GOZ) wird klargestellt:

“Ärztliche und Zahnärztliche Leistungen sind im Rahmen der jeweils geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ) erstattungsfähig. Über den Höchstsätzen liegende Kosten werden gemäß den geltenden Bestimmungen der GOÄ/ GOZ erstattet. Dieser Tarif sieht für Auslandsrechnungen keine tarifliche Bindung an die jeweils geltende deutsche GOÄ/ GOZ vor.”

Somit sind die Klarstellungen sowohl im Neugeschäft als auch im Bestand sehr zu begrüßen. Passend dazu lesen Sie bitte auch den Artikel zu der Anhebung der Festbeträge des Dt. Rings.

24.
Oktober '09

Neue Festbetragsregelungen beim Dt. Ring Krankenversicherungsverein und Beitragsanpassungen im Bestand


Im Zuge der Entwicklung der Kosten in der Privaten Krankenversicherung hatte ich bereits über die Beitragsanpassung des Dt. Rings berichtet.

Nun sind auch die nötigen Anpassungen in den Bestandstarifen und die Änderungen in den Festbeträgen (teilweise) bekannt gegeben. Hier einige Auszüge:

In den Bausteintarife A,S,D finden kleinere Erhöhungen der Selbstbeteiligungsbeträge statt (256 auf 280, 512/560, 1.24/1120, 1.536/1.680 EUR)

In dem Tarif Comfort+, Comfort

Die pauschale Abgeltung (Rückzahlung) erhöht sich von 330 EUR auf 390 EUR

Jahreshöchstgrenzen für Zahnbehandlungen steigen von 2.560 auf 3.000 EUR (3.585/4.200 und 4.610 auf 5.400) und die Grenze zur Einreichungspflicht für den Heil- und Kostenplan von 2.560 EUR auf 3.000 EUR.

Ebenso erhöht sich die Erstattung für das Brillengestell von 110 auf 125 EUR und das Ersatzkrankenhaustagegeld generell von 26 auf 30 EUR.

Tarif Esprit:

Anhebung der Kostenerstattung bei Sehilfen von 200 EUR auf 225 EUR

Grenzbetrag für den Heil- und Kostenplan von 2.500 EUR auf 3.000 EUR erhöht

Die Zahngrenzen steigen auf 1.200/ 2.400/ 3.600/ 4.800/ 6.000/ 12.000 (alt: 1.000/ 2.000/ 3.000/ 4.000/ 5.000/ 10.000)

Zu den Bedingungsverbesserungen/ Klarstellungen des Deutschen Rings in den Bereichen Heilmittel, Hilfsmittel, Rücktransport aus dem Ausland und Auslandsbehandlung im Comfort+ lesen Sie bitte den folgenden Beitrag.

Zu den Beitragsanpassungen im Bestand (Auszug)

Die Zahl in Klammern stellt die LIMITIERUNG, also die max. mögliche Anpassung in EUR dar.

Angepasst werden im Bestand u.a. der

ESPRIT Tarif bei Männern (max. 35 EUR, durchschnittlich 30,72)

Comfort+ bei Frauen (max. 42 EUR, durchschnittlich 33,80)

Comfort bei Frauen (max. 43, durchschnittlich 32,89)

Classic, Classic+ und Classic ++ bei Kindern/Jgl. und Frauen (max. 15 bei Ki/Ju, 15, 28, 30 bei Frauen)

Profi S bei Männern und Frauen (max. 60 bei Männern, 44 bei Frauen)

Beihilfetarife B, BS bei Männern (max. 2,60-8,40 je nach Tarifstufe)

Beihilfetarife BK bei Männern und Frauen (max. 15-25 je nach Tarifstufe)

Beachten sind bei solchen Zahlen generell die auslösenden Faktoren, das Datum der letzten Anpassung und die Entwicklung.

Meines Erachtens ist die Anhebung der Festbeträge eine sehr wünschenswerte Lösung, damit bleiben Zahngrenzen, Erstattungen und sonstige Festbeträge auf einem vergleichbaren Niveau der Preis und Inflationsentwicklung.

Weitere Änderungen und Klarstellungen der Bedingungen im nächsten Artikel: “Klarstellungen und Bedingungsänderungen

23.
Oktober '09

ZDF Beitrag “Meine Rechte als Patient”


Das Thema  ”Unterschied zwischen Privater Krankenversicherung und gesetzlicher Krankenkasse ist in aller Munde. Auch das ZDF hat sich dessen vor einiger Zeit angenommen (Dank an TK und TM für den Hinweis). Im Beitrag versuchen die “Macher” den Unterschied möglichst praxisnah und anschaulich zu erklären, was ihnen m. E. gut gelungen ist.

Durch den Link gelangen Sie direkt auf die Seite der ZDF Mediathek.

ZDF Mediathek

Link zum Videobeitrag Meine Rechte als Patient.

Lassen Sie diese 20 Minuten Beitrag durchaus einmal auf sich wirken.

Aber: Auch die PKV ist nicht immer toll und das Beste, obwohl es manchmal so suggeriert wird. Vergessen Sie bunte Prospekte und tolle Sprüche, vergessen Sie auch das Sie eine Private Krankenversicherung binnen 1 Stunde erklärt, verstanden und abgeschlossen haben.

Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung finden Sie hier.

Den Leitfaden zu den Unterschieden GKV und PKV und der Auswahl finden Sie hier.

22.
Oktober '09

PKV Beratung in 29 Minuten – Teil II


Wie bereits im Blogbeitrag zur PKV Beratung hier geschrieben mache ich wohl vieles falsch. Warum nur dauert meine Beratung zur PKV mehrere Stunden, warum sind viele verschiedene Termine nötig und warum müssen meine Kunden vorher den Kriterienfragebogen und Gesundheitsfragebogen ausfüllen?

Klar, weil man nur dann festlegen kann was man versichern möchte, welche Ansprüche gestellt werden und wie diese erfüllt werden. “Nebenbei ist es noch nicht ganz unwichtig zu wissen, ob überhaupt eine Versicherung möglich ist. Was alles anzugeben ist bei den Gesundheitsfragen schrieb ich in meinem Beitrag “Gesundheitsfragen – was muss ich alles angeben?“.

Wie bereits geschrieben war die Beratung zur Privaten Krankenversicherung in diesem speziellen Fall nicht gerade hilfreich. In den angekündigten 29 Minuten und 10 Sekunden wurden auch noch die Gesundheitsfragen beantwortet. Fragen nach einer Allergie, welche ich seit Jahren habe, wurden mit der Antwort “können Sie weglassen, ist nicht so schlimm beantwortet. Dazu kamen Fragen nach mehrmaliger Einnahme von Asperin, wegen öfter mal auftretender Kopfschmerzen. Diese wurden nicht durch einen Arzt untersucht, sondern durch Einnahme einer Tablette kuriert. Auch hier hieß es salopp “das wäre nicht so wichtig”.

Einem anderen meiner Kunden wurde von der gleichen Beraterin, welche im Übrigen “Diplom Gesundheitswirtin” ist (suchen Sie mal im Internet was das ist), gesagt das er sein Gewicht ruhig ein bisschen reduzieren kann, denn schließlich schwankt das ja meist und man muss das nicht so genau angeben.

Auch Fragen nach Metall im Körper (nach einer Operation) wurden als “nicht relevant” abgetan. Dabei sind diese Angaben schlichtweg “lebensnotwendig” da die Folgen recht unangenehm sind. Der Versicherer nutzt dieses berechtigter Weise als Rücktrittsmöglichkeit.

Ergebnis: Der Kunde steht ohne Versicherungsschutz dar bzw. kommt im schlechtesten Fall nur noch in den Basistarif bei einem anderen Unternehmen. Wie ein Berater so “beraten” kann ist mir unklar. Natürlich verdient er mit dem Abschluss Geld- ich übrigens auch- aber wie dieses so, in nicht mal einer halben Stunde gehen soll- ich versteh es nicht.

Heute sind die Antrags-/ Vertragsunterlagen angekommen…

Hm, schon erstaunlich. Eine gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation gibt es nicht. Auf der Visitenkarte sind fast keine Informationen, geschweige denn wird dort der Status oder ähnliches genannt. Ich werde berichten wie es weiter geht. Nach zwei Telefonaten werden wir mal sehen was die zuständigen Aufsichtsbehörden dazu antworten.