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Archiv für September 2009
22.
September '09
Ich weiss gar nicht mehr wie oft ich es schon geschrieben habe und es immer wieder aus allen Richtungen gesagt wird. Verlassen Sie sich bei Ihrer Beratung und der Auswahl der Privaten Krankenversicherung (PKV) ausschließlich auf spezialisierte Berater. Stellen Sie Fragen und lassen sich die Antworten durch Auszüge in den Bedingungen belegen.
Da gibt es einen Vertrieb der mit “ist ihre Versicherung auch zu teuer?” wirbt. Als ob der Preis ein entscheidendes Kriterium für eine lebenslanges Produkt wäre. Früher hieß es mal Krankenversicherung, seit man aber auch alle anderen Sparten beraten möchte, muss man ja den Slogan anpassen.
Da schreibt in einem Internetforum ein Nutzer nun folgendes:(…)im Juli kam unser 3. Kind zur Welt. Leider 4 Wochen und 1 Tag zu fräh, so dass es nun als Frühgeburt zählt.
Wir sind privat versichert und nun hat unser Versicherngsbevollmächtigter Schwierigkeiten unseren Kleinen in einer Versicherung unterzubringen.
Der Kleine hat einen KH Aufenthalt hinter sich, der ldiglich zur Vorsorge und Überwachung des HErzrhythmus diente. Nun ist er fit, genau wie unsere anderen Beiden.
Nun die Frage an das Forum:
Ist es rechtens, dass unser Sohn von jeder PKV abgelehnt wird? Gilt nicht der Schutz des Ungeborenen? Was ist mit der Versicherungspflicht in Deutschland? Müsste icht die PKV den Kleinen versichern?
Auf einige Nachfragen ergeben sich folgende weitere Informationen. Der Berater hat tatsächlich die bereits schwangere Frau im März 2009 mit Beginn 1. 6. versichert. Da es wenige Versicherer gibt die das tun, stellt sich weiter die Frage ob der Tarif das ist, was die Kundin wollte. Das vermag ich von hier nicht zu beurteilen, bezweifeln tue ich es aber schon.
Auch der Mann wurde im gleichen Monat mit Beginn 1. 6. versichert. Das Kind nunmehr im Kuli geboren.
Entschuldigung für die deutlichen Worte, aber wie blöd muss man als Berater sein sich so einen Fauxpas zu leisten? Nicht nur das die Frau in der Schwangerschaft versichert wurde und die 3-Monatsfrist zur Nachversicherung des Kindes nicht beachtet wurde, nein- auch den Mann hat man gleich noch in eine PKV gesteckt und so auch hier die Nachversicherung des Kindes verhindert.
Die Regelungen finden Sie hierzu klar und deutlich in den Bedingungen:§ 2 Beginn des Versicherungsschutzes
(2) Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten mit Vollendung der Geburt, wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend erfolgt. Der Versicherungsschutz darf nicht höher oder umfassender als der des versicherten Elternteils sein.
Wie man das hier “vergessen” konnte, wo die Frau doch bei Antragstellung schon schwanger war, ist mir völlig unklar. Dem Versicherer ist hier kein Vorwurf zu machen, denn dieser handelt einfach nur bedingungskonform.
Auch die Hanse Merkur wird das Kind im KVE Tarif nicht versichern, denn hier erfolgt die gleiche Prüfung der 3-Monatsfrist.
Doch was passiert nun?
Die Eltern können das Kind nun in dem Basistarif der PKV versichern, wenn kein anderes Unternehmen bereit ist das kranke Kind mit den Vorerkrankungen zu versichern. Dieser Schutz ist aber nicht ganz billig. Bei den bescheidenen Leistungen müssen die Eltern für das Kind einen Beitrag von ca. 230 EUR jeden Monat aufbringen. (Basistarif für Kinder ohne feste Selbstbeteiligung).
Wäre es zu verhindern gewesen?
Ja. Entweder man hätte die PKV für mindestens ein Elternteil später beantragt und somit das Kind in der GKV versichert und später bei dem Wechsel des Vaters aus der GKV in die PKV dort, gegen eigenen Beitrag, belassen, oder einfach einen Versicherer gewählt der diese 3-Monatsfrist in seinen Bedingungen nicht enthalten hat.
Wäre der Vater bei einem solchen Unternehmen versichert gewesen, so hätten die Eltern heute kein Problem. Dann wäre es ausreichend gewesen die Neugeborenen Nachversicherung (Link zum Beitrag) zu nutzen und das Kind in der PKV zu versichern.
Dieses wird nun wohl zu einem Haftungsfall für den Berater und einem Ärgernis für die Eltern, das nicht hätte sein müssen.
Tags: Beratungsfehler, Falschberatung, PKV
Veröffentlicht in Private KV, Recht | Keine Kommentare »
21.
September '09
Noch etwas mehr als eine Woche, dann endet der Monat September und somit die letzte Möglichkeit seine gesetzliche Krankenkasse (GKV) für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) in 2009 zu kündigen.
Hier hatte ich bereits zu den generellen Kündigungsmodalitäten, Mindestvertragslaufzeiten und Fristen gebloggt.
Dennoch, denn diese Frage wird immer und immer wieder gestellt, einmal zum Ablauf anhand eines konkreten Beispiels.
Max Müller ist derzeit als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und möchte diese gern verlassen um in die PKV zu wechseln. Hier stellt sich zunächst die Frage wann das geht.
Nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches V ist eine Kündigung zum Ende des übernächsten Monats möglich. In unserem Beispiel also (bei Kündigung im September) zum 30. November.
Warum ist denn der September so wichtig, wenn es doch immer geht?
Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse berechnet sich der Beitrag in der PKV anhand persönlicher Faktoren wie Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Daher kann es allein aus Prämiengesichtspunkten sinnvoll sein, noch in 2009 in die PKV zu wechseln (also 1. 12.). Das Eintrittsalter wird meist pauschal aus aktuelles Jahr minus Geburtsjahr berechnet. Haben Sie also am 30. 12. Geburtstag, so werden Sie auch am Anfang des Jahres mit dem höheren Eintrittsalter (was Sie tatsächlich erst Ende Dezember erreichen) eingestuft und die Prämie danach berechnet.
Was tun wenn ich noch keine PKV habe, es mir anders überlege oder mich keine aufnimmt?
Durch die Versicherungspflicht gilt der Grundsatz “immer erst kündigen wenn die neue einen genommen hat” (für GKV Wechsler) nicht mehr. Kündigen Sie heute die freiwillige GKV Mitgliedschaft, so wird diese erst wirksam wenn eine Mitgliedsbescheinigung einer anderen GKV oder PKV vorgelegt wird. Dazu enthält der §175 (4) folgende Regelung:
Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung oder das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweist.
Weisen Sie diese nicht nach, besteht die Mitgliedschaft fort.
Gilt das auch bei einem Wechsel aus der PKV?
Nein. Hier sollten Sie in jedem Fall erst dann eine Kündigung aussprechen, wenn die schriftliche Annahmebestätigung/ Police der neuen Gesellschaft vorliegt. Verlassen Sie sich nicht auf Vertreteraussagen “wir kriegen das schon hin” oder “ich hab die Vorab Zusage”. Nur die schriftliche Zusage ist bindend. Sonst laufen Sie Gefahr nur noch in den Basistarif zu kommen.
Was also tun?
Sind Sie in der GKV, so kündigen Sie (wenn ernsthaftes Wechselinteresse in die PKV besteht) Ihre GKV vor dem 30. 09. (Eingang, zumindest per Fax bei der Krankenkasse).
Sind Sie in der PKV erst nach neuer Zusage. Ggf. greift in Ihrem Vertrag ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragsanpassung. Ob ein Wechsel von PKV zu PKV überhaupt sinnvoll ist, muss nach Auswahl und Auswertung Ihrer persönlichen Anforderungskriterien geprüft werden.
Ergänzung:
Ich habe zu der unterschiedlichen Auffassung der PKV Unternehmen den Verband angeschrieben und um eine Aussage gebeten. Hier der Link zu dem Anschreiben, die Antwort stelle ich nach Erhalt hier ein.
Tags: Kündigung, Kündigungsfrist, PKV Verband, Wirksamkeit
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18.
September '09
In weiterer Folge zu den bereits veröffentlichten Beitragsanpassungen der anderen Gesellschaften (LINK) heute nun auch die Daten der Hallesche Krankenversicherung. Hier sogar recht detaillierte Zahlen und nicht nur Anpassung Ja/Nein. Im Bestand sind die Anpassungshöhen noch nicht bekannt, da hier noch Limitierungsmittel eingesetzt werden die eine Anpassung abmildern.
Beitragsanpassungen gibt es unter anderem für folgende Tarife (Neugeschäft): Zu den Daten: M=Männer, F=Frauen, K=Kinder, Jm=Jugendliche männlich, Jw=Jugendliche weiblich, die Zahl dahinter gibt die prozentuale Steigerung an. Weiterhin sind in Klammern die Daten der letzten Anpassung angegeben)
NK100: M +11%, F +4%, Jm +16%, Jw +13%, K +16% (letzte Anp. M=05.2007, F=07.2008)
NK1: M +9%, F +5%, Jm +12%, Jw +3%, K +7% (letzte Anp. 07.2008)
NK2: M +11%, F-5%, Jm +31%, Jw +13%, K +9% (letzte Anp. 07.2008)
NK3: M +11%, F +3%, Jm +10%, Jw +23%, K +11% (letzte Anp. 07.2008)
NK4: M +10%, F +5%, Jm +15%, Jw +5%, K +4% (letzte Anp. 07.2008)
KS: M +11%, F +8%, Jm +20%, Jw +20%, K +12% (letzte Anp. M=07.2008, F=01.2006)
KS1: M +14%, F +9%, Jm +29%, Jw +18%, K +12% (letzte Anp. 07.2008)
KS2: M +6%, F +6%, Jm +14%, Jw +6%, K +13% (letzte Anp. 07.2008)
KS3: M +11%, F +10%, Jm +18%, Jw +19%, K +12% (letzte Anp. 07.2008)
Primo Bonus: M +5%, F +6%, Jm -3%, Jw -7%, K +9% (letzte Anp. 07.2008) (teilw. Senkung)
Primo SB1: M +5%, F +7%, Jm -7%, Jw -10%, K +12% (letzte Anp. 07.2008) (teilw. Senkung)
Primo Bonus+: M +6%, F +7%, Jm +4%, Jw +2%, K +9% (letzte Anp. 07.2008)
Primo SB1+: M +5%, F +7%, Jm +2%, Jw +2%, K +12% (letzte Anp. 07.2008)
Primo SB1 Z: M +5%, F +7%, Jm -5%, Jw -8%, K +12% (letzte Anp. 07.2008)
Primo Bonus Z+: M +5%, F +7%, Jm +5%, Jw +4%, K +9% (letzte Anp. 07.2008)
Primo SB 1 Z+: M +5%, F +7%, Jm +4%, Jw +5%, K +12% (letzte Anp. 07.2008)
Primo BonusZ: M +4%, F +5%, Jm +-1%, Jw -6%, K +9% (letzte Anp. 07.20008)
Primo SB2: M +5%, F +7%, Jm +16%, Jw -16%, K +12% (letzte Anp. 07.2008)
Primo SB2+: M +5%, F +7%, Jm +11%, Jw -2%, K +12% (letzte Anp. 07.2008)
Primo SB3: M +6%, F 0%, Jm +11%, Jw -3%, K +12% (letzte Anp. 07.2008)
Primo SB3+: M +5%, F 0%, Jm +5%, Jw +3%, K +12% (letzte Anp. 07.2008)
Primo SB2 Z: M +6%, F +7%, Jm +16%, Jw -10%, K +12% (letzte Anp. 07.2008)
Primo SB2 Z+: M +6%, F +7%, Jm +11%, Jw +1%, K +12% (letzte Anp. 07.2008)
Primo SB3 Z: M +7%, F 0%, Jm +12%, Jw -2%, K +12% (letzte Anp. 07.2008)
Primo SB3 Z+: M +5%, F +0%, Jm +5%, Jw +5%, K +12% (letzte Anp. 07.2008)
AV1: M +8%, F +8%, Jm +18%, Jw +6%, K +7% (letzte Anp. 07.2008)
AV2: M +8%, F +7%, Jm +12%, Jw +5%, K +7% (letzte Anp. 07.2008)
AV3: M +8%, F +8%, Jm +17%, Jw +15%, K +7% (letzte Anp. 07.2008)
Angepasst werden ebenfalls die Beamtentarife CA 20-50, CG20-50, CG1 und die Tarife für besondere Berufe (Ärzte, Zahnärzte) mit den Bezeichnungen MAS (vorr.) ZVE, SV, CZ.
Anpassungen zu den Tagegeldtarifen sind noch nicht bekannt.
Dazu kommen Anpassungen/ Erhöhungen der Selbstbeteiligungen:
NK1, 11 von 1.100 EUR auf 1.200 EUR
NK4, 41 von 2.750 EUR auf 3.000 EUR
SV1 von 260 EUR auf 300 EUR
KS2 von 1.100 EUR auf 1.200 EUR
AV2 von 450 EUR auf 500 EUR
AV3 von 225 auf 250 EUR
MA3,4 von 500 EUR auf 550 EUR
MAS2 von 1.100 EUR von 1.200 EUR
MAS1 von 550 EUR auf 600 EUR
Dazu noch Anpassungen in den Tarifen CA1,2,3,4,5 und CABS, CAN2,3, BT3 und ZV2,3,4
Diese Anpassungen sind, wie alle bisherigen auch, Neugeschäftsanpassungen. Somit sind diese als Tendenz schon, aber sonst nicht direkt übertragbar auf den Bestand.
Entscheiden Sie sich nicht übereilt für einen Tarifwechsel. Bevor Sie über einen solchen nachdenken prüfen Sie bitte ob die für Sie relevanten Kriterien (Link zum Fragebogen) erfüllt sind. Und das sowohl im alten als auch im neuen Tarif.
Tags: 2010, BAP, Beitragsanpassung, Hallesche
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17.
September '09
In die Situation kommen jedes Jahr tausende von Menschen.
Das Glück wird war und ein Kind wird geboren. Solange beide Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert stellt sich die Frage nicht. Das Kind wird im Rahmen des Familienversicherung problemlos nachversichert, die Regelungen dazu finden Sie im §10 des Sozialgesetzbuches V. (LINK)
In der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist das etwas anders. Die genauen Vorgaben finden wir unter anderem in den Vertragsbedingungen der Krankenversicherung. Nachzulesen ist es genau unter §2:
(2) Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten ab Vollendung der Geburt, wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend erfolgt. Der Versicherungsschutz darf nicht höher oder umfassender als der eines versicherten Elternteils sein.
Bei Adoptionen findet sich hier eine vergleichende Regelung, nur das hier ein Zuschlag bis zu 100% möglich ist. Diese Regelung findet bei Adoptionen nur dann Anwendung, wenn das Kind noch minderjährig ist. (§2, Abs. 3)
Was müssen Sie also tun?
Bedenken Sie das die Nachversicherung nur in den oben genannten Fristen möglich ist und auch nur bei dem Unternehmen wo bereits für die Eltern Versicherungsschutz besteht.
Melden Sie das Kind bei Ihrem Berater/ dem Versicherer oder einem anderen Berater rechtzeitig an, am besten erledigen Sie dieses gleich nach Geburt.
Einige Gesellschaften erlauben auch geringere Selbstbeteiligungen oder besseren Versicherungsschutz für das Kind.
Kann ich das Kind auch woanders versichern?
Ja, wenn die Gesellschaft es anbietet. Eine Übersicht finden Sie unter anderem hier im Downloadbereich. Hierbei sollten Sie dann vorher die Kriterien besprechen und sich Gedanken zum Umfang des Schutzes machen. Dabei ist es wichtig zu bedenken, das eine Versicherung hier nur gegen Risikoprüfung nötig ist. Benötigt werden hier meist die Ergebnisse der U1 und U2 Untersuchung.
Diese Möglichkeit kann dann Sinn machen, wenn das Kind gesund ist und der Versicherungsschutz der Eltern vom Unternehmen oder dem Tarif nicht optimal ist, eine hohe Selbstbeteiligung aufweist oder Lücken in den Bedingungen nicht verändert werden können.
Und was passieren kann wenn der Vermittler keine Ahnung hat lesen Sie hier.
Tags: Kindernachversicherung, Nachversicherung, Neugeboren
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16.
September '09
In weiterer Folge zu den bereits veröffentlichten Beitragsanpassungen der anderen Gesellschaften (LINK) hier nun auch die weiteren Daten zur Beitragsgarantie und zu den geplanten Anpassungen der Neugeschäftsprämien der DKV.
Beitragsgarantie gibt es unter anderem für folgende Tarife (Neugeschäft:
Bestmed BM5, BM4 und BM3 und BM2 (NICHT bei Männern) sowie BM1 (nicht bei Frauen)
ZPL, Tarife R und P (Beihilfe) BAT (nicht Kinder/Jgl.), EBE (nicht Frauen), ELE und einige weitere Beihilfe(-ergänzngen)
Anpassungsbedarf besteht auf jedoch in folgenden Tarifen: (bei einem ** dahinter sind es Anpassungen bis 10%, ohne Stern sind die Anpassungen größer der 10% Marke (M=Männer, F=Frauen, K=Kinder J=Jugendliche) (Beispiel: M** bedeutet eine Anpassung bei Männern bis 10%, F bedeutet somit Frauen größer 10%)
die neuen BestMed Tarife: BM2 (M**), BM1 (F**)
Kompakttarife: Aktiv (M,F), GST (M,F), K2B (M**,F) K95 (M,F)
Kompakttarife: K95 (M,F), KFB (M**,F**, J,K**), M4-BR (M**,F**), SMB (M, Frauen Senkung)
Kompakttarife: PLU (M,F, K**,J**), UNI (**)
M-Top: AM0: (M,F, K**,J**), AM2 (M**,F**), AM4 (M**,F**,K**,J**), ZM3 (M**,F**,K**,J**)
M-Top: SM6 (M)
Osttarife: BSK + BS0 + BS9 (M,F)
Spezialtarife: AP1 (M**,K,J), AH0 (M,F), AH2 (M), AH3+AH4 (M**,F**), ZH0 (M-Senkung,F**), VH (M,F**)
Beihilfe: Q20+Q30 (M**,F**), BET+BER+L (F), und diverse Restkosten-/ Ergänzungstarife
Diese Anpassungen sind, wie alle bisherigen auch, Neugeschäftsanpassungen. Somit sind diese als Tendenz schon, aber sonst nicht direkt übertragbar auf den Bestand. Im Zuzatzbereich gibt es diverse Anpassungen in den verschiedensten Tarifen. Gern können Sie diese anfragen.
Entscheiden Sie sich nicht übereilt für einen Tarifwechsel. Bevor Sie über einen solchen nachdenken prüfen Sie bitte ob die für Sie relevanten Kriterien (Link zum Fragebogen) erfüllt sind. Und das sowohl im alten als auch im neuen Tarif.
Tags: BAP, Beitragsanpassung, DKV, Tarifanpassungen
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