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Wie wechselt man eine private Krankenversicherung- was ist denn wichtig?

Der Wille und Wunsch ist da. Glaubt man den umfragen möchte jeder fünfte Versicherte seine Krankenversicherung wechseln. Das Problem besteht darin, dass niemand so richtig weiss wie.

Seit 1. Januar 2009 gelten durch die Gesundheitsreform neue Regeln, die einen Wechsel auch unter (teilweise) Mitnahme der Alterungsrückstellungen möglich machen. So ist es Kunden in der “neuen Welt” der PKV nunmehr möglich Ihren Versicherer zu wechseln und dennoch nicht alle Altersrückstellungen zu verlieren.

Und die Kunden aus dem Bestand? Auch diese haben eine Möglichkeit Ihren Versicherer innerhalb des ersten Halbjahres 2009 zu wechseln. Dabei gelten jedoch strenge und klar definierte Regeln. Es muss zunächst in den Basistarif gewechselt werden. Dieser ist aber ausgesprochen unattraktiv. Die Beiträge bewegen sich generell um den Höchstbeitrag von 570 EUR pro Monat- also weitaus uninteressanter als mancher “normaler” Tarif.

Der Übertragungswert- oder was kann ich mitnehmen?

Dieser Wert wird oft weit überschätzt. Entgegen den Vorstellungen beträgt der Übertragungswert nur rund ein Drittel des eigentlichen Altersrückstellungspolsters, so Peter Schramm, Versicherungsmathematiker und Gutachter. Bei einem 40 jährigen Mann beträgt der Übertragungswert somit ca. 5.000 EUR, bei einer gleichaltrigen Frau 4.700 EUR, berechnet Peter Schramm. Unterstellt wird hier ein Versicherungsbeginn im 30. Lebensjahr des Kunden. (Es handelt sich um Richtwerte welche je nach Tarif stark abweichen können. 

In den ersten 5 Jahren ist ein Wechsel durchaus noch zu überlegen. Wer also beim Betrachten der Kriterien sich die Frage stellt ob das in seinem Tarif so enthalten ist und ob der Versicherungsschutz so ist wie man sich den vorstellt, kann durchaus noch wechseln. Die Übertragungswerte liegen hier bei 1.400 EUR bzw. 1.300 EUR (Frauen) und sind auch hier eher als Richtgrößen anzusehen.

Zu beachten ist aber in jedem Fall die neue Gesundheitsprüfung. Bei einem Wechsel der Gesellschaft wird diese in jedem Fall die Risikoprüfung neu durchführen. Wechseln Sie intern innerhalb der Tarife Ihrer bisherigen Gesellschaft so richtet sich das Wechselrecht nach §204 VVG (neu).

Ob Sie richtig versichert sind oder nicht, lässt sich pauschal nicht sagen. Dabei sind zum einen Wünsche und Bedürfnisse zu klären, andererseits sind natürlich auch die Unternehmen und deren “Fakten” zu berücksichtigen. Laut Aussage von Morgen&Morgen gibt es nur 15 Versicherer welche im Bilanzcheck mit 6 Punkten zur Spitzengruppe gehören. Dieses sind (beispielhaft) die Hallesche, der Dt. Ring, die Alte Oldenburger oder die Barmenia, aber auch kleine, eher unbekannte wie die Concordia oder die Provinzial. 

Die höchste Nettoverzinsung weist mit 6,2% der Deutsche Ring auf, gefolgt von der Debeka (5,7) und der DKV (5,0). 

Was sagen Ihnen diese Zahlen- allein NICHTS. Nur im Kontext mit anderen Kennzahlen und natürlich mit der Betrachtung des Bedingungswertes sind Aussagen zur Qualität des Versicherungsschutzes möglich. Isoliert betrachtet ist weder das eine noch das andere “gut oder schlecht”.

 

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