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Was glaubt ein Softwareanbieter (kvpro.de) eigentlich wer er ist? Software darf nur nach Schulung genutzt werden?!

Ich schreibe mal “in der ersten Aufregung” und ich weiss, man sollte das nicht. Aber es ist schon unglaublich was sich manche Anbieter herausnehmen, eigentlich sind diese auch Dienstleister. Als Makler nutze ich seit vielen Jahren verschiedenste Vergleichs- und Analysessoftware und zahle genau für diese Dienstleistung Monat für Monat einen nicht kleinen, dreistelligen Betrag. Nun sollte man meinen, es gibt Lizenzen und Bedingungen dazu und wenn es eine neue Version gibt, so möchte man diese auch nutzen.

Bei der PKV Beratungs-/ Analysesoftware des Anbieters kvpro.de ist es derzeit so, das diese nur mit einer Lizenz CD/ DVD genutzt werden kann. Im neuen Macbook gibt es aber kein optisches Laufwerk mehr und so habe ich ein externes. Dumm nur, das da ständig die CD irgendwo steckt und entsprechen gelitten hat. Heute Morgen nun, versagte dieses Teil mit einem Lesefehler seinen Dienst. Aber das ist gar nicht schlimm, schließlich bewirbt kvpro.de seit einigen Tagen das Analyseprogramm der neuen Generation, namens LUX. Das ist online basiert und braucht keine CD/ DVD mehr, nur noch einen Internetzugang.

Um die Software erklärt und vorgeführt zu bekommen bietet der Anbieter Online Seminare an. Da der nächstmögliche Termin erst der 20. 09. ist, habe ich auch bereits dazu angemeldet und das schon in den letzten Tagen. Doch nun, da die DVD Ihren Dienst quittiert hat, schrieb ich heute morgen folgende Zeilen an dei Beratungshotline von KVpro.de

Guten Tag nach Freiburg,

ich habe ein kleines Problem. Meine DVD ist so zerkratzt, das diese nicht lesbar ist. Da ich aber in Deutschland unterwegs bin wäre es doch sicher möglich mit kurzfristig die online Variante zur Verfügung zu stellen und nicht nochmals die DVD auszutauschen jetzt.

Sprechen Sie doch bitte mal mit Hr. Güsslsr dazu, der hatte damals schon angeboten, die neue Variante vorab zu testen und ich bin mir sicher ich kann das durchaus ohne Schulung.

Klar dachte ich, ist ja kein Problem. Ich nutze seit mehr als 15 Jahren unterschiedlichste Software und musste nie eine Einweisung haben, ich bin schon groß und kann das selbst. Aber siehe da, anscheinend geht das nicht, denn folgende Antwort bekam ich heute:

Sehr geehrter Herr Hennig,

wie Ihnen Frau XXX bereits mitgeteilt hat und wie es mit Herrn XXX abgesprochen ist, machen wir beim LUX keinerlei Ausnahme: Nur wer an der Online-Präsentation teilgenommen hat, bekommt die Zugangsdaten für den LUX.

Sie haben die Möglichkeit, auf dem Anmeldeformular immer wieder zu schauen, ob es einen freien Platz gibt, ansonsten haben wir Ihre Teilnahme für den 20. September 2012, 14:00 Uhr bestätigt.

Wünschen Sie bis zur Online-Präsentation eine Ersatz-DVD, dann senden wir Ihnen diese gerne – bitte schreiben Sie uns dies kurz per E-Mail.

Es ist ja alles gut und schön und ich finde ja auch das Angebot mit der DVD löblich. Aber ein schicken bringt nichts, bin ich ja nicht da und mein Laufwerk liegt nun auch zu Hause. Es geht auch gar nicht um die Frage ob es eine DVD gibt oder nicht, es geht um die Art und Weise wie hier umgegangen wird. Ich denke nicht, das man mir eine Softwareschulung vorschreiben muss (und kann).

Ich halte die Software generell für gut und insbesondere Hr. V. von der Beratungshotline ist stehts mehr als freundlich und hilft immer wo er kann, daher ist es anscheinend kein generelles Problem. Wieso man sich aber hier auf ein so hohes Ross stellt, ist mir leider nicht klar. Nungut, so werde ich zukünftig überlegen müssen ob ich eine solche Software noch nutzen möchte. So ein “Kundenservice” passt mir mal so gar nicht.

Gerade wenn Sie aus anderen Branchen kommen- gibt es solche “Zwangsschulungen” bei Ihnen aus? Wie machen das Branchensoftwarehäuser aus anderen Bereichen? Gern freue ich mich über einen Kommentar.

4 Kommentare

  1. [editiert durch ADMIN] 19. JUL 2016; 14:46:08
    [Grund] Entfernung von Mitarbeiternamen nach Einwand Pers.rechte

    Sehr geehrter Herr Hennig,

    ich habe den Eindruck, dass es diese Probleme gibt, seitdem Frau W.[EDIT] für Sofwarenutzer zuständig ist.

    Nachfolgend mein kleiner Emailverkehr mit Frau W[EDIT]

    Von: Jürgen Franz [mailto:juergen-franz@t-online.de]
    Gesendet: Mittwoch, 19. Dezember 2012 19:17
    An: ‘beratungshotline@kvpro.de’
    Betreff: WG: ] KVpro.de – [RE:] Kündigung zum 31.12.2012

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    schade, dass unsere Zusammenarbeit so endet.

    Zwar komme ich aufgrund professioneller Hilfe – nur durch kopieren/einfügen des Passwortes möglich – seit gestern, 18.12. auf Ihre Seite.

    Das nützt aber nichts.

    Ohne kostenpflichtige Schulung/Einarbeitung erfüllt Ihre Seite nicht einmal annähernd ihren beabsichtigten Zweck.

    Zusätzliche Kosten sind jedoch nicht Bestandteil unserer aktuellen Vereinbarung.

    Mithin stelle ich fest, dass Sie bereits seit dem Sommer, seit der Einstellung der alten KVpro Seite sowie verstärkt seit dem 14. Dezember – Nutzung der CDrom-Software nicht mehr möglich -, Ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr im vertraglichen vereinbarten Umfang nachkommen.

    Ich kündige daher nochmals außerordentlich zum 31.12.2012.

    Gleichzeitig widerrufe ich hiermit mit sofortiger Wirkung meinen Abbuchungsauftrag und werde jede künftige Abbuchung Ihrerseits rückgängig machen.

    Herzliche Grüße

    Jürgen Franz

    Von: KVpro.de GmbH – S[EDIT] W[EDIT] [mailto:beratungshotline@kvpro.de]
    Gesendet: Dienstag, 18. Dezember 2012 11:13
    An: Jürgen Franz
    Betreff: [FW:] KVpro.de – [RE:] Kündigung zum 31.12.2012

    Sehr geehrter Herr Franz,

    Herr V[EDIT] hat bezüglich Ihres gestrigen Telefonates weitergegeben, dass Sie eine Bestätigung Ihrer Kündigung erwarten.

    Wie wir Ihnen bereits per E-Mail vom 14. Dezember 2012 mitgeteilt haben, stimmen wir einer außerordentlichen Kündigung Ihres Vertrages zum 31. Dezember 2012 nicht zu.

    Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 13. Dezember 2012 als ordentliche Kündigung und werden diese bearbeiten. Aufgrund des Jahreswechsels und der Betriebsferien vom 24. Dezember bis 01. Januar 2013 erhalten Sie Ihre Kündigungsbestätigung im Januar 2013.

    Für Ihre Fragen nehme ich mir gerne Zeit. Rufen Sie mich einfach an: 0761 120 410-10.

    Freundliche Grüße aus Freiburg

    i.A. S[EDIT] W[EDIT]

    Dipl.-Ing. Architektur

    Gesendet: Freitag, 14. Dezember 2012 14:21
    An: ‘beratungshotline@kvpro.de’
    Betreff: AW: KVpro.de – [RE:] Kündigung zum 31.12.2012

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Nutzungsdaten funktionieren nicht.

    Seit dem Sommer 2012 sind Sie unserer Vereinbarung nur noch eingeschränkt nachgekommen.
    Keine zur Verfügungstellung von Daten auf Ihrer Webseite.

    Um diese zu nutzen, war eine online-Schulung mit zusätzliche Gebühren unabdingbar.
    Zusätzliche Gebühren entsprechen nicht unserer Vereinbarung.

    Sie sind vertragsbrüchig geworden.

    Mit einem Unternehmen, was so etwas nicht erkennt, möchte ich nicht mehr zusammenarbeiten.

    Seit dem 07. Dezember geht es auf einmal ohne Onlineschulung?
    Wie kommt das denn?
    Es drängt sich der Eindruck auf, dass es Ihnen unabhängig von der zuvor angeblich notwendigen Onlineschulung nur um den Erhalt der Lizengebühren geht.

    Wenn Sie die außerordentliche Kündigung nicht anerkennen möchten, entspricht dieses nur Ihren seit 2012 an den Tag gelegten
    Verhalten.

    Schade, die Zusammenarbeit von 2003 bis 2011 funktionierte einwandfrei.

    Herzliche Grüße

    Jürgen Franz

    Von: KVpro.de GmbH – S[EDIT] W [mailto:beratungshotline@kvpro.de]
    Gesendet: Freitag, 14. Dezember 2012 13:26
    An: Jürgen Franz
    Betreff: KVpro.de – [RE:] Kündigung zum 31.12.2012

    Sehr geehrter Herr Franz,

    wir haben uns verpflichtet, Ihnen eine KV-Vergleichssoftware zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung kommen wir mit dem LUX nach. Ihre Zugangsdaten zum LUX haben wir Ihnen am 07. Dezember 2012 gesandt – es entstehen Ihnen dabei keine zusätzlichen Kosten.

    Auf Ihre E-Mail vom 22. Oktober 2012 habe ich Sie angerufen und Ihnen mitgeteilt, dass es Ihre Entscheidung ist, ob Sie Ihren Vertrag umstellen oder nicht, ob Sie unser Angebot einer Online-Präsentation annehmen und in diesem Zuge 4,20 Euro für die Telefonkonferenz investieren oder nicht. Sie haben die Wahl.

    In diesem Sinne habe ich auch Ihre E-Mail vom 05. November 2012 aufgefasst. Ihre Konditionen gelten weiterhin und Sie können den LUX nutzen.

    Wir stimmen daher einer außerordentlichen Kündigung Ihres Vertrages zum 31. Dezember 2012 nicht zu.

    Selbstverständlich steht es Ihnen offen, zum regulären Vertragsende zu kündigen. Wenn dies Ihr Wunsch ist, dann teilen Sie uns das bitte schriftlich mit.

    Rein fürsorglich weisen wir daraufhin, dass eine Nichtnutzung unseres Beratungswerkzeuges Sie nicht von der Einhaltung der vereinbarten Pflichten aus dem Lizenz-Nutzungs-Vertrag, insbesondere der Zahlung der Lizenz-Nutzungs-Gebühren, entbindet. Hier verhält es sich wie mit einem Leasing-Vertrag für ein Auto: Ob Sie dieses täglich fahren oder es nur in der Garage stehen haben, ist alleine Ihre Entscheidung.

    Für Ihre Fragen nehme ich mir gerne Zeit. Rufen Sie mich einfach an: 0761 120 410-10.

    Freundliche Grüße aus Freiburg

    i.A. S[EDIT] W[EDIT]

    Dipl.-Ing. Architektur

  2. Sehr geehrter Herr Hennig,
    auch ich bin seit Jahren Nutzer der Beratungssoftware KV-Pro und sollte ab 21.12.2012 auf den LUX umstellen.
    An einer Online-Schulung für den LUX habe ich auch teilgenommen. Leider ist mein Problem ein Anderes, da der LUX nur noch Online genutzt werden kann und mein Arbeitsgebiet durch die geographische Lage zu Tschechien und Polen sowie die noch nicht Lückenlose Abdeckung des Internets in unser Ländlichen Region gewährleistet wird, kann ich das neue Programm beim Kunden vor Ort nicht nutzen. Darauf hin bin ich von meinen Lizenzvertrag bei KV-Pro aufgrund diesen Mangels, zurückgetreten. Leider lässt man mich auch nicht aus diesen Vertrag hinaus, was mir heute schriftlich bestätigt wurde.
    Gern sende ich Ihnen die Korrespondenz mit KV-Pro auf Verlangen zu.

    Mit besten Grüßen
    Peter Weitzmann

  3. Sehr geehrter Herr Hennig,

    ich möchte hier mal eine Lanze für KVpro brechen, denn das Team leistet wirklich Außergewöhnliches und der Servicegedanke ist sicherlich überdurchschnittlich ausgeprägt. Das sind nicht nur meine eigenen Erfahrungen, sondern vielmehr die Summe der Erkenntnisse meiner Geschäftspartner, die sich ausnahmslos sehr positiv über KVpro als Solches und genau die Mitarbeiter im Besonderen äußern, die hier sowohl in Ihrem Beitrag als auch im Kommentar des Herrn Franz genannt wurden.

    Ich möchte Sie an dieser Stelle fragen, ob Sie einen derartigen Ausbruch nötig haben. Es ist eigentlich nur Zurschaustellung Ihres Ärgers über Versäumnisse und wie Sie es bereits zu Beginn Ihres Beitrags geschildert haben, sollte man nicht aus der ersten Aufregung heraus handeln. Die Versäumnisse sind Ihre eigenen, denn bereits seit Herbst 2009 gab es eine USB-Stick-Version und die Umstellung Ihrer Lizenz wurde Ihnen mit Sicherheit angeboten. Es ist also weder KVpro noch einer der Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen für das letztliche Versagen des veralteten Mediums verantwortlich.
    Mit der Einführung des LUX hat sich die Vergleichssoftware auch in Bezug auf die Architektur grundlegend verändert. Das werden Ihnen alle Nutzer bestätigen können. Die Handhabung ist erläuterungsbedürftig und daher ist es Seitens des Softwareherstellers nicht nur sinnvoll eine Einführung anzubieten sondern durchaus legitim sie als Voraussetzung zu fordern. Andernfalls wird durch das Beantworten individueller Fragen der einzelnen Nutzer, die der Ansicht waren keine Onlineschulung nötig zu haben das Tagesgeschäft blockiert.

    @Jürgen Franz

    Sehr geehrter Herr Franz,

    sind Sie sich sicher, dass Ihre Handlungsweise angemessen ist. Es ist eine Sache seine Meinung über ein Produkt, eine Dienstleistung oder über Kundenservice zu äußern. Es erhält aber eine völlig andere Qualität, wenn man namentlich Personen einbezieht und sie in dieser Art und Weise angeht, wie Sie das hier in Ihrem Kommentar getan haben. Doch das war Ihnen offenbar noch nicht genug, denn zusätzlich stellen Sie hier den persönlichen eMail-Schriftwechsel zwischen Ihnen und Analysten online.
    Interessant ist dabei, dass Sie ebenfalls – genau wie Herr Hennig – die CD-ROM-Version nutzen und nicht bereits vor mehreren Jahren auf die USB-Lösung umgestellt haben. KVpro und insbesondere die beiden hier angesprochenen Mitarbeiter weisen bereits seit langem daraufhin, dass mit dem LUX die alten Versionen “sterben”. Sie prangern in Ihrem Kommentar die zeitweise eingeschränkte Nutzung und die kostenpflichtigen Onlineschulungen an. Sie wussten bereits seit Jahren, dass Ihr Lizenzmodell CD-ROM ausläuft. In der USB-Lizenz waren die Onlineschulungen kostenfrei enthalten. Also fallen bei einer Onlineschulung lediglich die Gesprächskosten Ihres Telefonproviders an. Dabei dürfte es sich um einen Betrag von höchstens 5,00 EUR handeln. Und wenn mal Ihre Zugangsdaten zeitweise nicht funktionierten, dann liegt das u. a. daran, dass an dem System gearbeitet wird. Es entwickelt sich weiter. Außerdem kann es bei Neuentwicklungen in der Anfangszeit immer mal zu eingeschränkter Nutzung kommen. Das ist sicherlich für niemanden überraschend.

    Angesichts meiner eigenen Erfahrungen und den meiner Geschäftsfreunde kann ich Ihre Art und Weise, wie Sie sich mit Ihrem Ärger auseinandersetzen nicht gut heißen und bedauere es sehr, dass es Ihnen bislang verschlossen geblieben ist, für die hier beschriebenen Schwierigkeiten selbst Ursache zu sein.

    • Guten Tag Hr. Beyersdorffer,

      ich wäre ihnen sehr dankbar wenn Sie nicht mutmaßen würden ob man mir wann was angeboten hat oder nicht. Es ging lediglich um die oben dargestellten Fakten und die Frage ob eine solche online Schulung (die im Übrigen in meinem Fall nichts gebracht hat, da die Dame nur bedingt mit der Technik zurecht kam) vorgeschrieben werden kann.

      Und ja, es steht jedem frei seine Auffassung zu haben, daher akzeptieren Sie bitte auch meine. Danke !

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