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Sozialversicherungswerte für 2019 steigen deutlich – höhere Grenze für den PKV Wechsel

Alle vorläufigen Werte, inkl. Arbeitgeberzuschuss und Berechnung der Höchstbeiträge finden Sie hier.

Arbeitgeberzuschuss 2019 und Sozialversicherungswerte 2019

Es ist Anfang September und normalerweise hatten wir in den letzten Jahren zumindest schon alle vorläufigen Zahlen für das kommende Jahr. Dieses Jahr ist es anders, denn erst am 18. September 2018 soll über die neuen Beitragssätze der Arbeitslosen- und Rentenversicherung beraten werden. Dennoch will Focus Money Online (diese geben das Redaktionsnetzwerk Deutschland als Quelle an) schon einige Werte ab 2019 erfahren haben.

ACHTUNG: Es handelt sich hier um VORLÄUFIGE Zahlen und es ist noch nicht klar, wie die Beitragssätze der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung im kommenden Jahr aussehen. Daher lässt sich auch der neue Arbeitgeberzuschuss, der dann ebenfalls steigt, noch nicht berechnen.

Soweit aber die nun vorläufigen Werte bekannt sind, möchte ich Ihnen diese natürlich nicht vorenthalten. Daher hier eine erste Information über die Werte, wie Sie im Jahr 2019 voraussichtlich aussehen werden.

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung 2019

Die Grenze, ab der sich Versicherte für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung entscheiden können, die so genannte JAEG (Jahresarbeitentgeltgrenze) steigt im Jahr 2019 auf 60.750 EUR und damit um 1.350 EUR.

NEUE JAEG 2019: 60.750 EUR p.a. oder 5.062,50 EUR p. Monat

Beitragsbemessungsgrenzen 2019

Auch die Grenzen zur Beitragsbemessung steigen weiter an. So findet auch in diesem Jahr eine Anpassung der Grenzen an die allgemeine Lohnentwicklung statt. Dabei ergeben sich für das Jahr 2019 folgende, voraussichtliche Werte.

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Krankenversicherung 2019: 54.450 EUR p.a. oder 4.537,50 EUR p. Monat

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Rentenversicherung sind weiter nach Ost und West getrennt.

Beitragsbemessungsgrenze Rente OST: 73.800 EUR p.a. oder 6.150 EUR p. Monat (+ 4.200 EUR p.a.)

Beitragsbemessungsgrenze Rente WEST: 80.400 EUR p.a. oder 6.700 EUR p. Monat (+ 2.400 EUR p.a.)

Auch kommt eine weitere Neuigkeit hinzu, wie ich bereits vor einigen Monaten schrieb. Die PARITÄTISCHE Versorgung in der Krankenversicherung kehrt zurück. Damit steigt für weitere PKV Versicherte der Zuschuss der Arbeitgeber deutlich an.

Rückkehr zur paritätischen Versorgung in der GKV – mehr Arbeitgeberzuschuss für PKV Versicherte

Weitere Zahlen, die Entwicklung des Arbeitgeberzuschusses und auch die zusammengefassten Sozialversicherungswerte 2019 finden Sie hier im Blog, sobald alle Zahlen bekannt sind. Alle bisher bekannten Zahlen hier in der Übersicht.

Diese Übersicht steht Ihnen kostenfrei als BILDDATEI oder auch als PDF zum Download zur Verfügung.

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