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Central bietet Kunden “Sparoption EBE 63” zur Beitragsentlastung an- was tun?

Post von ihrem privaten Krankenversicherer (PKV) bekommen in den letzten Tagen die Versicherten der Central Krankenversicherung AG. Dabei handelt es sich aber um keine der beiden Hiobsbotschaften, die der Versicherer in der letzten Woche bekannt gab. Dort hatte der Versicherer seine Vertreter und Maklerpartner über die Tarifschießung und drastische Beitragsanpassungen ab 2012 informiert.

Nun erhalten die Kunden aber ein “ganz besonderes Angebot“. Die Einen erhalten es per Post, Andere werden von “Ihrem Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG)” angerufen. Darin wird dem Kunden ein zusätzlicher Baustein zur Beitragsentlastung angeboten.

Was genau tut der Tarif EBE 63?

Es handelt sich um einen so genannten Beitragsentlastungstarif. Wie diese Tarife genau funktionieren und für wen diese geeignet sind, lesen Sie am besten in meinem Blogbeitrag zur Beitragsentlastung im Alter.

Vereinfacht bedeutet dies: Sie zahlen heute einen zusätzlichen Beitragsanteil, um im Alter (ab dem 63. Lebensjahr) eine garantierte Reduzierung des Beitrages bis zum Lebensende bekommen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass auch bei Beginn der Reduzierung, der Beitrag für den Zusatztarif EBE weiter zu zahlen ist. Ein Beispiel:

Ein 35 Jahre alter Versicherte muss für 100 EUR garantierte Beitragsentlastung im Alter, heute monatlich 21 EUR aufwenden, die gleichaltrige Frau zahlt 23 EUR.

Tatsächlich vermindert sich der Beitrag aber nicht um 100 EUR, sondern um 79 EUR bzw. 77 EUR, denn den zu zahlenden Beitrag muss der Kunde weiter aufwenden. Dabei sind Beitragsanpassungen nicht berücksichtigt.

Bei einem Versicherten der nur 10 Jahre älter ist, liegen die Kosten bei 37 EUR bzw. 40 EUR bei einer Frau.

Was passiert bei Kündigung des Bausteins oder der Krankenversicherung?

Dabei muss zunächst unterschieden werden, ob nur der Baustein gekündigt wird, oder der Private Krankenversicherungsvertrag endet. Der Versicherte kann den Baustein jederzeit zu den nachfolgenden Bedingungen wieder kündigen.

Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung über die Beitragsreduktion im Alter mit einer dreimonatigen Frist zum Ende eines jeden Versicherungsjahres der zugrunde liegenden Krankheitskostenversicherung kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne Personen beschränkt werden. Vor Wirksamwerden der Beitragsreduktion wird mit der Beendigung der bisher vereinbarten Beitragsreduktion im Alter diese entsprechend den in den technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten versicherungsmathematischen Grundsätzen in einen sofortigen Beitragsnachlass umgewandelt, sofern für die versicherte Person, für die die Beitragsreduzierung vereinbart war, mindestens ein Krankheitskostentarif fortbesteht.

Dabei ist der Grund der Kündigung unerheblich. Gerade bei steigenden Beiträgen sollte dieser Baustein auf den Prüfstein gestellt werden. Zumindest bei dem deutlichen Überschreiten des Arbeitgeberzuschusses, ist sehr genau zu überlegen, ob der Baustein in der ursprünglichen Form noch Sinn macht.

Was passiert bei Ende der zugehörigen Privaten Krankenversicherung?

Auch wenn der Hauptvertrag endet, endet gemäß den Bedingungen auch der Baustein zur Privaten Krankenversicherung.

7.2 Die Vereinbarung einer Beitragsreduktion endet ferner, wenn die zugrunde liegende Krankheitskostenversicherung endet, d.h. wenn für die versicherte Person kein Krankheitskostentarif mehr bei der Central besteht.

Wechselt der Kunde also zu einem anderen Privaten Krankenversicherer, wird wegen Arbeitslosigkeit der Vertrag beendet oder endet der Vertrag aus sonstigen Gründen, so kann das angesparte Geld nicht mitgenommen werden.

Soll ich das “verlockende Angebot” nun annehmen? “Rechnet” sich das denn?

Ob es ratsam ist, das aktuell verlockende Angebot anzunehmen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Die Beitragsanpassung wird den Central Kunden in zwei Varianten angeboten. 50% oder gar 100% des heutigen Beiträge für die PKV kann später reduziert werden. Ungeachtet der zukünftigen Anpassungen schauen wir uns mal an einem Beispiel an, ob sich “das rechnet”. Nicht berücksichtigt sind aber steuerliche Effekte und der Arbeitgeberzuschuss.

Beispiel 1, 35jähriger Kunde, Entlastung im Alter 100 EUR, Beitrag 21 EUR

Eingezahlte Beiträge bis zum 63. Lebensjahr

21 EUR * 12 Monate * 27 Beitragsjahre = 6.804 EUR

netto beträgt die Entlastung also 100 EUR minus 21 EUR Beitrag = 79 EUR

Nach 86 Monaten, somit 7,1 Jahren übersteigen somit die Auszahlungen die aufgewandten Beiträge

Lebt der Versicherte also länger als bis zum 70. Lebensjahr, so hätte dieser “mehr Geld rausbekommen”, also eingezahlt worden ist. Dabei bleiben aber Zinsen und steuerliche Effekte unberücksichtigt.

Würde das Geld alternativ auf ein Tagesgeldkonto oder eine sonstige Anlage mit 2% eingespart werden, so stünde mit dem 63. Lebensjahr ein Betrag von 9.003,26 EUR zur Verfügung. Dieser Beitrag würde dann für einen Zeitraum von 113 Monaten, oder einfacher 9,4 Jahre reichen. Auch hierbei sind weitere Zinsen ab dem Beginn der monatlichen Auszahlung von 79 EUR nicht berücksichtigt.

Eines der Argumente zum Abschluss, ist die Beteiligung des Arbeitgebers an dem zu zahlenden Beitrag. Dabei zahlt dieser (bis zum Arbeitgeberhöchstzuschuss) die Hälfte des Beitrages. Wie genau unser Beispiel von eben aussieht, sehen wir hier im Beispiel 2.

Dabei ist noch zu berücksichtigen das ich vereinfacht davon ausgehe, den Zuschuss für die gesamte Laufzeit zu bekommen. In der Praxis ist das eher nicht so, denn allein durch normale Anpassungen steigt der Beitrag in den nächsten Jahrzehnten eher über den zuschussfähigen Betrag.

eingezahlte Beiträge bis zum 63. Lebensjahr: 3.402 EUR (nach AG Zuschuss)

netto beträgt die Entlastung also 100 EUR minus 21 EUR Beitrag = 79 EUR

nach 43 Monaten bekommt der Kunde somit mehr ausgezahlt, als er an (Eigen-)Beiträgen aufgewandt hat.

In der individuellen Betrachtung müssen jedoch noch steuerliche Faktoren berücksichtigt werden.Weiterhin spielen hier noch verschiedene Ungewissheiten eine Rolle. Wie lange bekommt der Versicherte den Arbeitgeberzuschuss? Wann übersteigt der Beitrag den max. zuschussfähigen Beitrag?

Bevor Sie sich also mit einer Unterschrift für einen solchen Sparvertrag entscheiden, sprechen Sie mit Ihrem Berater und lassen sich genau die Vor- und Nachteile erklären. Auch ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater und rechnen einfach mal nach.

Weitere Informationen:

Nach der Tarifschließung der Central Krankenversicherung- was können, sollten oder müssen die Bestandskunden jetzt tun?

Central Krankenversicherung: Tarifschließungen per sofort, Beitragserhöhungen im zweistelligen Prozentbereich zum Jahresende – wie geht es weiter?

Beitragsentlastung im Alter- ein Baustein in der Privaten Krankenversicherung

4 Kommentare

    • Hallo Hr. Witt,

      nein, nur mit der normalen Frist oder bei Beitragsanpassung IM BAUSTEIN EBE.
      In den Bedingungen steht dazu folgendes:

      7. Beendigung
      7.1 Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung über die Beitragsreduktion im Alter mit einer dreimonatigen Frist zum Ende eines jeden Versicherungsjahres der zugrunde liegenden Krankheitskostenversicherung kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne Personen beschränkt werden. Vor Wirksamwerden der Beitragsreduktion wird mit der Beendigung der bisher vereinbarten Beitragsreduktion im Alter diese entsprechend den in den technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten versicherungsmathematischen Grundsätzen in einen sofortigen Beitragsnachlaß umgewandelt, sofern für die versicherte Person, für die die Beitragsreduzierung vereinbart war, mindestens ein Krankheitskostentarif fortbesteht.
      7.2 Die Vereinbarung einer Beitragsreduktion endet ferner, wenn die zugrunde liegende Krankheitskostenversicherung endet, d.h. wenn für die versicherte Person kein Krankheitskostentarif mehr bei der Central besteht.

    • Guten Tag Hr. Müller,

      was wollen Sie uns mit ihrem Kommentar sagen? Das steht im Beitrag aber schon:

      Dabei ist jedoch zu beachten, dass auch bei Beginn der Reduzierung, der Beitrag für den Zusatztarif EBE weiter zu zahlen ist.

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