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Berufsunfähigkeitsschutz mit vereinfachten Gesundheitsfragen – Umtauschaktion

In der Vergangenheit gab es bereits einige Aktionen zur Berufsunfähigkeit und solche, womit ein Abschluss einer notwenigen Berufsunfähigkeitsversicherung mit wenigen oder eingeschränkten Fragen möglich war. Eine solche Aktion, allerdings für bereits versicherte Kunden (wenn auch mit altem oder reduziertem Schutz) gibt es nun aktuell wieder. Alle Details zur Aktion und die genauen Vorgaben finden Sie hier im Beitrag.

Berufsunfähigkeitsschutz mit vereinfachten Gesundheitsfragen – Wer kann diese nutzen?

Um von dieser speziellen Aktion profitieren zu können, müssen Sie bereits eine BU-Absicherung haben, auch wenn diese vielleicht alt, nicht mehr passend oder mit falscher Rente oder anderen Eckdaten abgeschlossen wurde. Diese alte Berufsunfähigkeitsversicherung muss NACH dem 30.06.2015 beantragt worden sein.

Zudem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Altvertrag für die “Umtauschaktion” berechtigt ist.

  • – es muss sich um einen Fremdvertrag handeln (außer Nürnberger)

  • – es sind auch Verträge mit Zuschlägen oder Ausschlüssen berechtigt

  • – es darf sich um keinen Optionsvertrag, einen Vertrag aus einer BU Aktion oder mit einer Dienstfähigkeitserklärung handeln

  • – es muss sich um einen laufenden Vertrag mit laufender Beitragszahlung handeln

  • – eine BU Leistung darf noch nicht aus dem Vertrag beantragt oder erhalten sein

Sind all diese Voraussetzungen erfüllt und möchten Sie eine neue BU abschließen, so kann diese Aktion durchaus interessant sein.

Berufsunfähigkeitsschutz mit vereinfachten Gesundheitsfragen – Rentenhöhe und Eckdaten

Natürlich gibt es bei der Aktion auch weitere Vorgaben für den Neuvertrag, denn nur mit einer solchen Begrenzung ist die Aktion überhaupt für den Versicherer machbar.

Versichert werden dürfen neben der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung auch die DU, Kombinationen im Rahmen von (fondsgebundenen) Produkten (z.Bsp. IBU), oder auch eine Einsteiger BU ist möglich.

Interessant in dem Zusammenhang ist auch der gleichzeitige Abschluss einer Krankentagegeldversicherung nach dem Tarif TG6.

Wir die bestehenden Rente aus dem alten Vertrag übernommen, so findet zudem keine finanzielle Risikoprüfung nötig. Dabei darf die Rente bis zu 5% über der alten Rente liegen. (Grenze ist hier aber die Rente bei Antragstellung, nicht die ggf. durch Dynamik erhöhte)

  • – in Ergänzung zu dieser Begrenzung darf die neue Rente max. 30.000 € betragen und somit auch (mit Prüfung der finanziellen Angemessenheit) über der alten Rente liegen

  • – Grenzen, welche aus speziellen Berufen resultieren, gelten ebenfalls

  • – Beginn muss spätestens der 01. Oktober 2019 sein

Interessant ist zudem der Umgang mit der Anzeigepflichtverletzung und den Fristen aus dem Altvertrag.

Fristen für die vorvertragliche Anzeigepflicht der Angaben aus dem Vorvertrag werden bereits ab dem Datum des Vertragsabschlusses beim Vorversicherer angerechnet. Haben sich seit Antragsstellung beim Vorversicherer keine risikorelevanten Änderungen ergeben, laufen somit die alten Fristen unverändert weiter

Zudem ist eine spezielle Gesundheitserklärung zu beantworten, statt der normalen Antragsfragen. Diese umfasst nur wenige Fragen, welche folgenden Wortlaut haben:

1.) Haben Sie im Antrag zu o. g. Vorvertrag die in Textform gestellten Fragen seinerzeit richtig und vollständig beantwortet?

(Erläuterung: Diese Fragen werden hier erneut im Namen der NÜRNBERGER gestellt. Bei Frage Ziffer 1. nicht anzugeben sind Umstände, die nach der Antragstellung bei o. g. Vorversicherer hinzugekommen sind, dazu nur Fragen Ziffer 2. und 3.).

2.) Erfolgten in der Zeit seit der Antragsstellung zu o. g. Vorvertrag Operationen, Rehabilitations-, Krankenhaus- oder Kuraufenthalte? Wurden in der Zeit ab der Antragsstellung zu o. g. Vorvertrag Behandlungen (z. B. verschreibungspflichtige Medikamente, Infusionen, Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie oder Psychotherapie) über einen Zeitraum von zusammenhängend mehr als 4 Wochen durch- geführt bzw. empfohlen?

Mit dieser Frage verbindet die Nürnberger Fragen nach ambulanten und stationären Behandlungen. Dabei müssen Fragen ab dem Antragsdatum der Vorversicherung beantwortet werden. Das jedoch nur, wenn diese mehr als 4 Wochen durchgeführt oder für einen solchen Zeitraum empfohlen wurden.

Mit den Gesundheitsfragen war es dann damit auch schon, nun folgen nur noch zwei Fragen.

Sind Sie im Beruf oder in der Freizeit Gefahren ausgesetzt (z. B. Umgang mit explosiven oder radioaktiven Stoffen, Motorsportaktivitäten, Fallschirmspringen, Flugsport einschließlich Gleitschirmfliegen oder Hängegleiten, Kampfsport, Tauchsport, Reitsport oder Bergsport ausgenommen Wandern)? Wenn ja, welchen?

Nachdem auch diese Frage beantwortet wurde, bleibt nur noch die Kündigung des Vorvertrages zu bestätigen. Nur wenn dieser (nach Annahme der Nürnberger) beendet wird, kann die Aktion genutzt werden.

Berufsunfähigkeitsschutz mit vereinfachten Gesundheitsfragen – Zusammenfassung

Diese Aktion ist für einen sehr begrenzen Kundenkreis geeignet. Sie müssen von 2015 bis heute einen BU Antrag gestellt haben, welcher nicht mehr zu den heutigen Anforderungen passt.

Dabei dürfen aber auch neue Komponenten wie eine AU Klausel in den neuen Vertrag eingeschlossen werden. Zudem muss der Tarif und Schutz der Nürnberger zu den persönlichen Anforderungen passen. Genaue Informationen finden Sie auch im Kapitel:

Das gesamte Formular, welches anstelle der Gesundheitsfragen beantwortet werden muss, finden Sie hier:

Sollten all diese Kriterien auf Sie zutreffen, dann kann es durchaus sinnvoll sein sich diese Aktion genauer anzusehen. Eine Anfrage zur BU und einen Beratungstermin können sie hier stellen.

Nürngeber 

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