Wir machen uns das Recht, wie es uns gefällt. Irgendwann wird der Kunde schon nachgeben, denkt sich vielleicht die Bayerische Beamten Krankenkasse (BBKK) und ignoriert einmal mehr Vollmacht und Maklerpost.
Die Versicherungskammer Bayern (Bayrische Beamtenkrankenkasse BBKK) glänzt einmal mehr mit Schikane bei der Anmeldung von Neugeborenen und der Beantragung der Beitragsbefreiung während der Elternzeit.
Hier wird versucht, sich über geltende Regeln im Vertrag und gesetzliche Grundlagen nach eigenem Gutdünken hinwegzusetzen. Es nervt nicht nur, kostet Zeit und Aufwand und verhindert im Schlimmsten Fall den Schutz für das Neugeborene. Was Sie tun können und warum nicht jede Anforderung von Antragsformularen richtig ist, das beschreibe ich hier anhand zweier, aktueller Beispiele.