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Einmal Ablehnung, immer Ablehnung – Risikoprüfung in der Privaten Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Zur Zeit beschäftigt mich ein aktueller Fall, welcher so in der Unfähigkeit einiger Vermittler kaum noch zu überbieten ist. Ich gebe zu, auch auf Kundenseite hat es einige Versäumnisse gegeben, welche ich aber hier anders bewerten will, denn dieser ist als Laie nicht in der Lage, die Tragweite zu überbrücken.

Doch nun zu dem Sachverhalt.

Bevor der Kunde bei mir angefragt und um Beratung gebeten hat, sprach dieser schon mit einem Agenten eines Versicherungsunternehmens. Dieser erklärte Tarife (seines Unternehmens natürlich) und stellte Leistungen gegenüber. Dabei sind im Rahmen der anonymen Voranfrage auch Gesundeitsangaben zur Sprache gekommen, welche dazu geführt haben, eine Ablehnung bei einem Unternehmen auszulösen.

Einige Zeit später wurde ein weiterer Berater, hier jedoch Makler, gebeten bei der Tarifauswahl zu helfen und schlug ebenfalls mehrere Tarife/ Gesellschaften vor. Bevor dieses jedoch geschah, wurden Gesundheitsfragen verlangt, diese waren aber nicht auf Formularen von Gesellschaften, sondern allgemein gehalten. Quasi eine Art Gesundheitsfragebogen, wie Sie diesen auch bei mir im Downloadbereich finden können.

Das ist natürlich durchaus vernünftig, spart es dem Berater doch Arbeit und Beratungszeit mit Kunden, die er eh nicht versichert bekommen. Auch dem Kunden ist somit vorher klar, was passieren kann. Doch das, was hier definitiver Unsinn ist, es werden erstmal pauschal Gesellschaften angefragt, nach dem Motto “Mal gucken wer den Kunden nimmt”, irgendwie kriege ich schon meine Provision verdient.

Eine Private Krankenversicherung (PKV) und auch eine Absicherung für den Fall eintretender Berufsunfähigkeit (BU) sind nicht danach auszuwählen, wer den Kunden vielleicht nimmt, sondern natürlich nach entsprechendem Anforderungsprofil.

Doch der Beweis dafür, dass der “Kollege” (ich will ihn eigentlich gar nicht so nennen) absolut keine Ahnung hatte ist der, das mit Namen und persönlichen Daten angefragt wurde. Damit ist der Kunde bei zumindest einem Versicherer hier “durch”. Das ganze aber nicht, weil es sein muss und er ja eh abgelehnt worden ist.

Nein, der Kunde wäre mit der korrekten Beantwortung der Antragsfragen sogar mit Zuschlag genommen worden, aber durch die nun bereits erfolgte Ablehnung (mit Angaben die gar nicht gefragt waren) ist die Chance gänzlich für die nächsten Jahre verbaut.

Wie kann es sein, dass er genommen wurde?

Nun, jedes Unternehmen fragt bestimmte Anfragezeiträume in den Anträgen ab. So auch dieses. Leider wurden in dem Fragebogen des Maklers hier viel mehr Informationen abgefragt, wie erforderlich gewesen wären. Das führt nun dazu, dass dem Unternehmen Infos zu “Ohren gekommen sind”, die es so nie hätte erfahren müssen. Auch wäre dort keine Anzeigepflicht verletzt worden, denn alle Informationen, nach denen gefragt wurde, konnten wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Dieses zeigt einmal mehr, wie wichtig die Anfrage und Beratung bei einem Spezialisten ist. In diesem Fall leider zu spät.

Natürlich kann man hier nun den Kunden fragen, der sich das auch gefallen lassen muss, warum hat er verschiedene Berater gefragt und überall Gesundheitsangaben gemacht. Aber das allein reicht nicht aus. Der Kunde als Laie hat durchaus ein Recht darauf, mehr als einen Berater anzufragen und sich beraten zu lassen.

ABER: Gesundheitsfragen sollten Sie immer nur bei einem ausfüllen und darauf bestehen, das man Sie vorher informiert wer, wann und warum angefragt wird und mit welchen persönlichen Daten dieses geschieht.

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