Berufsunfähigkeit eingetreten und der Versicherer bietet “Kulanzzahlung” an
Sven Hennig
In den letzten Wochen häufen sich anfragen, hauptsächlich betreffen diese zwei Versicherer aus dem Süden der Republik. Darin beschreiben die Anrufer das folgende Szenario:
Es ist aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit ein Zustand der Berufsunfähigkeit eingetreten und dieses wurde dem Versicherer nachgewiesen. Nun stellt dieser seine (berechtigten) Rückfragen und kommt zunächst zu dem Entschluß, es bestünde KEINE Berufsunfähigkeit.
Da der Versicherer aber “so toll zu sein scheint” oder zumindest den Anschein erwecken möchte, bietet dieser dem Kunden eine Kulanzzahlung an.
Dabei wird ein Schreiben zugestellt, in welchem der Kunde die Annahme des Kulanzangebotes bestätigen soll und im Gegenzug meist auf die eine oder andere vertraglich garantierte Leistung verzichten soll. Da wird eine Dynamik aus dem Vertrag ausgeschlossen, eine Erhöhung aus der Vergangenheit rückgängig gemacht oder einfach ein entsprechendes Gegenangebot gemacht welches natürlich unter dem Betrag liegt, den der Kunde begehrt.
Die Kunden berichten übereinstimmend, dass Aussagen wie “nehmen Sie das doch jetzt, sonst bekommen Sie gar nichts” oder “wenn Sie das nicht annehmen, dauert es noch Jahre” getroffen wurden. Dieses ist meines Erachtens nicht nur unseriös, sondern insbesondere auch gänzlich unfair dem Kunden gegenüber, der über Jahr(zehnt)e seine Beiträge entrichtet hat.
Was können Sie in einem solchen Fall tun?
- Stellen Sie zunächst den Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nie allein, sondern immer mit dem Arzt, Ihrem Berater oder einem spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht und/ oder Versicherungsberaters mit der Spezialisierung.
- Machen Sie keine Angaben telefonisch, sondern nur schriftlich und nachvollziehbar
- Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie nach und bitten um schriftliche Antwort
Kulanzangebote, Abfindungsangebote oder sonstige “gut aussehenden Zusagen” sollten Sie sorgfältig prüfen lassen und genau analysieren. Erst dann stellen sich oft Einschränkungen heraus, die nicht auf den ersten Blick sichtbar sind/ waren.
Sollten Sie noch keine Absicherung im Falle der Berufsunfähigkeit haben, so beachten Sie bei der Auswahl des richtigen Tarifs auch folgende Unterlagen:
Auswahlkriterien zur Berufsunfähigkeit
Leitfaden zur Berufsunfähigkeit
TweetTags: Berufsunfähigkeit, BU, Leistung, Leistungsprüfung BU

03. Juni 2010 um 10:59
Hallo Herr Hennig,
verstehe ich es richtig, daß man bei solchen Angelegenheiten die Rechtschutz auf Versicherungswesen erweitern solle?
Gruß GPo