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Beitragsrückerstattung: Die BBKK (Bayrische Beamtenkrankenkasse) streicht diese nun

Der Aufschrei ist groß. Viele Interessenten und Anrufer beschweren sich derzeit über die Bayrische Beamtenkrankenkasse. “Das können so alles nicht sein, ist ja eine Frechheit” lauten die Aussagen die ich mehrfach die Woche von Neukunden höre. Was aber ist passiert?

Die Bayrische Beamtenkrankenkasse (BBKK) als privater Krankenversicherer schrieb Ihren Kunden vor kurzem einen Brief. Darin wurden gleich zwei “schlechte” Nachrichten überbracht.

1.) Der Versicherer muss seine Beiträge erhöhen (hier nachzulesen)

2.) Die Beitragsrückerstattung wird gestrichen

Den Aussagen der Kunden zufolge wurden hier bei vielen falsche Aussagen bei Vertragsabschluss gemacht. Oftmals wurde nicht erwähnt, das es sich um eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung handelt. Also diese vom Erfolg des Versicherers abhängig ist. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, diese kann bei Nichterfolg wieder eingestellt werden. Das hat die BBKK hier getan.

Weiterhin trifft es hier nun sehr einseitig die gesunden, meist jüngeren Kunden. Diese ärgern sich nun, mehr zahlen zu müssen und selbst bei Leistungsfreiheit keine Rückzahlung mehr zu bekommen.

Dennoch sollten Versicherungen nicht voreilig gekündigt werden. Dazu hatte ich bereits im letzten Jahr ausführlich geschrieben.

Nicht voreilig kündigen bei Beitragsanpassung

In den letzten Tagen und Wochen häufen sich die Anfragen von bisher bereits PKV Versicherten Kunden die Ihre Beitragsanpassung bekommen haben.Viele sind verärgert und enttäuscht von dem Berater, dem Unternehmen oder dem System. Viele Reaktionen sind jedoch übereilt und nicht endgültig durchdacht.

Besonders verärgert sind dagegen Kunden, welche im let WEITERLESEN

Bei einigen der hier betroffenen Tarife sehe ich aber durchaus große und teilweise unkalkulierbare Leistungslücken. Einige haben Sie so sicher nicht erwartet, da die Kunden, welche aus der GKV kamen, vorgegaukelt bekommen “alles ist besser in der PKV”. Schauen Sie sich eimal die folgenden Kriterien und dazu die Aussagen in den Bedingungen Ihres Tarifs an- Sie werden erstaunt sein. Sollten Sie dann zu dem Schluß kommen, “das will ich ändern”, so tun Sie sich einen großen Gefallen und lassen sich Zeit. Entscheidungen unter Zeitdruck oder gar bis zum 01. Mai 2010 treffen zu wollen ist so ziemlich das falscheste was Ihnen passieren kann.

2 Kommentare

  1. Es lohnt sich also doch zur Debeka zu wechseln, die nach wie vor bis zu drei Monatsbeiträgen zurückzahlt.

    • Nein, es “lohnt sich“ nicht, da bei der Beitragsrückerstattung die steuerliche Betrachtung nicht fehlen darf.
      Und wozu schließen sie eine Krankenversicherung ab? Um möglichst viel Geld wieder zu bekommen oder um einen leistungsfähigen Versicherungsschutz zu haben?

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