Home: online-pkv.de » PKV BU Blog » Krankenversicherung » GKV » Auch beim Wechsel von GKV zur PKV ist Nachweis nötig

Auch beim Wechsel von GKV zur PKV ist Nachweis nötig

Hallo liebe Leser,

so neben dem ganzen Gerangel um die Großen Änderungen in der Gesundheitsreform sind kleine aber feine Änderungen fast untergegangen.

So regelt folgender Wortlaut im geänderten SGB V (Sozialgesetzbuch 5) folgendes:

Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung oder das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweist.

(Quelle: §175 (1), 1)

Somit ist ein Wechsel aus der GKV in die Private Krankenversicherung zwingend an den Nachweis des neuen Versicherungsschutzes gebunden.

Das nur zur Info, damit Sie es nicht übersehen.

Viele Grüße

Sven Hennig

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner