22.
Juli '10
Die Axa und DBV Versicherungen (die bekanntlich ein Konzern sind) werden am 25. 07. 2010 Ihre EDV Systeme final zusammengeführt haben. Danach gelten für Kunden der Unternehmen unterschiedliche Servicenummern.
Die Kunden der AXA Krankenversicherung (Vollkosten und Zusatztarife) erreichen den richtigen Ansprechpartner unter folgenden Nummern:
bei Vertragsfragen:
Telefon: 01803 – 292 200 oder per Fax: 01803 – 202 612
für Flatrate Kunden am besten: 0800/292 02 01
Hier hilft man Ihnen bei Fragen zum Vertrag, zu Abbuchungen, bei Änderungen persönlicher Daten etc.
in Leistungsfragen:
Telefon: 01803 292 250 oder per Fax: 01803 – 202 611
für FLATRATEKUNDEN 0800/292 02 01
Hier erhalten Sie Auskunft zu Heil- und Kostenplänen, Kostenübernahmen, Rechnungen, Abrechnungen und allen anderen Leistungsfragen.
Per Email erreichen Sie die Axa bei allen Fragen (Vertrag+Leistung) über: service@axa.de (Geben Sie im Betreff unbedingt Versicherungsnummer, Namen und Art der Frage (Vertrag oder Leistung) an, so geht es schneller.
Die (alten) Kunden der DBV Versicherung und alle neuen Kunden mit Beihilfeverträgen und Beamtenabsicherungen erhalten unter den folgenden Telefon und Faxnummern die entsprechenden Auskünfte:
Vertragsfragen:
Telefon: 01803 – 328 200 oder Fax: 01803 – 202 612
und bei Leistungsfragen:
Telefon: 01803 – 328 250 oder per Fax: 01803 – 202 611
auch hier gilt für alle Anfragen die einheitliche E-Mailadresse: service@dbv.de
Für postalische Anfragen oder die Übersendung von Rechnungen zur Erstattung verwenden Sie bitte die folgenden Anschriften:
AXA Krankenversicherung AG
51059 Köln
und
DBV Deutsche Beamtenver-sicherung Krankenversicherung
Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG
65172 Wiesbaden
Brauchen Sie für das Einreichen der Rechnungen noch ein Erstattungsformular? Hier im Downloadbereich finden Sie entsprechende Unterlagen.
Tags: Adressen, AXA, DBV, Kontaktdaten, Leistungserstattung
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21.
Juli '10
oder: Wo sind Sie denn selbst versichert?
Diese oder so ähnliche Fragen werden immer wieder gestellt und auch wurde ich im Blogbeitrag “Die unendliche Geschichte mit einem Kölner Krankenversicherer” von einer Beraterin gefragt was ich gegen die Central hätte.
Die Frage ist einfach zu beantworten. Nichts! Machen wir einen kleinen Exkurs ins Alltagsleben. Viele meiner Kunden und Interessenten kennen dieses Beispiel aus der Beratung. Nicht weil ich Autos so toll finde, weil es aber genau das zeigt was ich hier demonstrieren will.
Stellen Sie sich vor Sie gehen in ein Autohaus. Der Verkäufer kommt auf Sie zu und bietet Ihnen ein tolles Auto zu einem unschlagbaren Preis an. Die Ausstattung ist toll, der Verbrauch auch, ja- Ihnen gefällt das Fahrzeug sogar. Auch viele unabhängige Tests von Zeitschriften oder Verbraucherzentralen haben gezeigt- das Auto ist Testsieger. Nur leider hat die Sache einen Haken. Es handelt sich um einen Smart und Sie haben Frau und zwei kleine Kinder.
Was soll Ihnen dieses Beispiel nun sagen?
Natürlich ist wichtig und entscheidend das ein Produkt gut ist, Kriterien passen und keine gravierenden Mängel aufweisen. Wichtiger oder mindestens genau so wichtig ist aber die Abstimmung auf den persönlichen Bedarf. Nur wenn das Produkt, egal ob Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Auto auf den Bedarf und die individuellen Anforderungen passt, dann noch marktfähig ist, nur dann ist es “das richtige Produkt”.
Daher ist die Frage nach meiner eigenen Krankenversicherung (es ist übrigens die Hallesche mit dem NK Tarif) völlig sinnlos und hilft in der Beratung und bei der Suche nach einer eigenen Absicherung nicht weiter.
Ich habe auch nichts gegen den einen oder anderen Krankenversicherer. Auch wenn ich über einige mehr und andere weniger schreibe. In der Vergangenheit haben immer mal wieder einzelne Unternehmen versucht sich mit Prospektaussagen, vermeintlichen Hilfsmittelgarantien oder Erklärungen in ein besseres Licht zu rücken. Dieses finde ich nicht gut, kann und werde solche Unternehmen nicht empfehlen und kommentiere dieses.
So oder ähnlich ist es auch bei vermeintlichen Tests in Zeitschriften, Zeitungen oder dergleichen. Auch hier wird suggeriert man habe die beste, passendste oder idealste PKV oder Berufsunfähigkeitsversicherung gefunden, die es so aber nicht gibt. (Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung aus Juli 2010)
Sollten Sie also auf der Suche nach der FÜR SIE passenden und geeigneten Krankenversicherung, Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder Altersvorsorge sein, so tun Sie sich einen großen Gefallen.
1.) Lesen Sie den Leitfaden um die Unterschiede der Modelle und Systeme zu verstehen.
2.) Beantworten Sie die Auswahlkriterien und den Fragebogen
3.) Suchen Sie sich einen qualifizierten Berater
4.) Lassen Sie sich- wenn die Beratung für Sie passt- komplett beraten und verfallen Sie nicht irgendwelchen tollen Tipps und Ratschlägen die das eine oder andere Produkt viel besser aussehen lassen.
5.) Denken Sie auch in der PKV an das “danach” bzw. anstehende oder mögliche Veränderungen im Leben
Und als letztes sei noch erwähnt, dass für den Betroffenen Kunden aus dem Bericht über die Central, das ganze noch deutlich zu harmlos dargestellt war und auf emotionale Panikmache bewusst verzichtet wurde. Dieses können Sie in seinem Kommentar unter dem Blogbeitrag nachlesen.
Tags: Auswahl, Auswahlkriterien, Berufsunfähigkeit, BU, PKV, Tests
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20.
Juli '10
Alles begann im Herbst letzten Jahres. Ein Interessent sprach mich über twitter an und bittet um eine Beratung zum Thema Krankenversicherung. Alles funktioniert soweit so gut und es kommt zu der Entscheidung den Versicherer zu wechseln.
Besonders darum, da die versicherten Leistungen nicht den Erwartungen entsprechen und dieses so zumindest nicht gesagt/ beraten wurde. Kurz zuvor wurde der Kunde von der DVAG aufgesucht um das vermeintlich tolle und neue Tarifwerk des Unternehmens vorzustellen. Man habe es an den Markt gebracht und biete nun Bestandskunden auch eine Wechselmöglichkeit an. Gesagt, getan und schnell nur eine kleine Unterschrift.
Die Unterlagen für die Umstellung des Vertrages wurden leider nicht geschickt, somit ging der Kunde davon aus, es gelte der alte Vertragsstand.
Zum Jahresende war bereits bekannt welche Tarife dann angepasst würden. Somit bestand in dem alten Tarif des Kunden eine Anpassung, also auch ein Sonderkündigungsrecht. Dieses wurde rechtzeitig ausgeübt, auch die notwendige Versicherungsbestätigung wurde pünktlich vor Ablauf des Kalenderjahres an den Versicherer gefaxt.
Was passierte? Nichts, nichts und nochmals nichts.
Erst im Januar reagierte der Versicherer und… schickte eine Mahnung wegen des nichtgezahlten Januarbeitrages. Januarbeitrages? Ja, man akzeptiere die Kündigung nicht, denn der Kunde sei nun in dem neuen Tarif versichert und in dem Vario gab es keine Anpassung. (das ändert sich zum 01. 01. 2011) Nach einigen Telefonaten, Mails, Faxen begründete man dieses damit, man habe ja einen neuen Versicherungsschein verschickt. Wann genau der wo angekommen ist wisse man ja nicht, aber er sei “wohl nicht zurückgekommen”. Der Kunde “könne ja schließlich seinen neuen Vertrag wieder aufheben und bei der Central bleiben”, so die nette Dame im Kundencenter.
Alles Reden half nichts, es kamen Mahnungen, Mahnbescheid etc. und laufende Erstattungsrechnungen wurden nicht ausgezahlt. Begründet mit dem Hinweis, die Rechnungen aus 2009 könne man nicht erstatten, da in 2010 kein Beitrag gezahlt wurde. Auch eine Logik.
So verstrichen Tage, Wochen und Monate. 5 Monate und eine “saftige” Vorstandsbeschwerde später reagierte man, mit einer Eingangsbestätigung und der Bitte “man bräuchte für die Beantwortung noch etwas zeit, der Kunde möge sich gedulden.” Am 17. Mai 2010 (Vertrag endete zum 01. 01. 2010, bzw. sollte es) antwortet man mir (als Bevollmächtigtem des Kunden):
“Wie Sie aus dem Vorfeld erfolgtem Schriftwechsel wissen, war … Widerruf nicht rechtswirksam. (…) Das daraufhin ausgeübte ordentliche Kündigungsrecht zum 01. Januar 2010 war ebenfalls nicht wirksam. (…)”
Ah so, und warum veranstalte ich diesen ganzen “Unsinn” dann hier? Klar, weil ich will das der Versicherer sich an bestehende rechtliche Grundlagen hält und der Kunde nicht klein beigeben muss. Also, wieder per Mail interveniert:
(…)
Wie Ihnen sicher bekannt ist, ist der Versicherer nachweispflichtig. Der Anscheinsbeweis ist nicht ausreichend.
Am 01. 07. 2010, also exakt 1/2 Jahr später, antwortet man mir nun plötzlich:
“Da wir unsere Korrespondenz nicht per Einschreiben versenden, können wir den von Ihnen gewünschten Beweis über den Zugang … nicht führen. Aus diesem Grund werden wir die Vertragsumstellung zum 01. 01. 2010 rückgängig machen.”
und weiter schreibt man:
“Die Rechtswirksamkeit einer Kündigung aufgrund einer Beitragsanpassung setzt den Zugang der Änderungsmitteilung voraus. Um Prüfen zu können ob Hr. … ein Kündigungsrecht nach §205 Abs. 4 VVG und §17 Abs. 5 RB/KK 2009 zusteht, bitten wir um einen entsprechenden Nachweis darüber. Bei entsprechender Vorlage prüfen wir den Sachverhalt selbstverständlich gern erneut.”
Nun, wo man merkt, dass man mit der eigenen Argumentation nicht mehr so weiterkommt wie geplant, nun fragt man sich ob der Kunde wohl die Beitragserhöhung überhaupt bekommen hat. Und der Kunde soll den Zugang beweisen. Ah ja, der Beitrag den man mittlerweile sogar im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens geltend gemacht hat, den will man nun dem Kunden gar nicht mitgeteilt haben. Stimmt, das wird es sein.
Und die absolute Krönung kommt jetzt. Am 07. 07. 2010 (Posteingang 2. Juli Hälfte) schriebt man nun:
“Für den Fall, dass Hr. … die Unterlagen zur Beitragsanpassung im November 2009 nicht erhalten hat, ist die Beitragsanpassung zum 01. 01. 2010 unwirksam. Aus diesem Grunde haben wir die Beitragsanpassung auf den 01. 09. 2010 verlegt. die entsprechenden Unterlagen ….”
Fassen wir also zusammen:
1.) Der Versicherer macht eine Vertragsumstellung, kann den Zugang der Unterlagen aber nicht belegen.
2.) Über Monate behauptet man steif und fest alles sei richtig, berechtigt und der Kunde muss es glauben.
3.) Nach einer Vorstandsbeschwerde nimmt man sich der Sache im MAI wieder an.
4.) Nun plötzlich stellt die Central nach einem weiteren Schriftwechsel fest, die Vertragsumstellung gilt nun doch nicht.
5.) Dann verlegt man “eben mal so” die Beitragsanpassung auf den 01. 09. 2010 und meint das ginge nun so einfach alles und der Kunde muss es hinnehmen. Weiterhin meint die Central die Änderung/ Beitragsanpassung hat ja der Kunde vielleicht nicht bekommen. Wenn doch möge er den Zugang beweisen. Bitte?? Kunde kündigt aufgrund Beitragsanpassung aber er wusste nichts davon? Ah ja.
Also wieder neue Intervention per Mail:
Mal sehen was nun wann passiert, wann wir zu einer rückwirkenden Vertragsaufhebung kommen und wie die Erstattung der bereits eingereichten Rechnungen aus 2009 läuft und vor allem wann.
Für mein Verständnis ist dieses ein Armutszeugnis für den Versicherer. Der “normale” Kunde und Laie hätte längt aufgegeben. Spätestens nach dem Zugang des Mahnbescheides bezahlt, den neuen Vertrag versucht loszuwerden und somit klein beigegeben. Ich finde es ehrlich gesagt erbärmlich wie Versicherer hier versuchen den Kunden an der Ausübung seiner Rechte zu hindern. Nein, man sagt nichts bewusst etwas falsches, man schiebt aber die Informationen scheibchenweise gerüber, behauptet zwischendurch noch abenteuerliche Telefonate (angeblich hatte der Kunde angerufen und wollte was ganz anderes wie ich, angeblich sollte der Kunde zurückgerufen werden, dann war aber wohl keiner mehr zuständig, denn beim nächsten Telefonat wusste keiner was.)
Ich werde Sie hier laufend aktualisieren wie es weiter geht. Es bleibt spannend, bleiben Sie dran
Den zweiten Teil der Geschichte gibt es hier im neuen Blogbeitrag
Tags: Abwicklung, Central, Service
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19.
Juli '10
Es ist wie jedes Jahr. Kaum hat die zweite Jahreshälfte angefangen, so häufen sich die Anrufe und Anfragen hinsichtlich der (geplanten) Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung (PKV).
Auch die Fragen sind oftmals ähnlich.
- Warum steigen die Beiträge?
- Muss das sein?
- Kann man etwas dagegen tun und falls ja was?
Um diese Fragen etwas umfassender und für alle abrufbar zu beantworten habe ich hier auf der Homepage unter dem Menüpunkt Private Krankenversicherung eine neue Kategorie angelegt. Dort unter “Beitragsanpassungen” stelle ich Ihnen laufende Informationen zur Beitragsanpassung, Hintergründen und aktuelle News ein.

Speichern Sie diesen Link einfach unter ihren Lesezeichen (in der Regel mit der Tastankombination Strg und D), senden diesen gern an Bekannte und Kollegen weiter und erhalten die entsprechenden Informationen direkt und jederzeit abrufbar.
Für noch schnellere Infos folgen Sie mir auf twitter.
Tags: Ankündigung, BAP, BAP 2011, Beitragsanpassung
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16.
Juli '10
Die heutige Pressemitteilung hier zum direkten nachlesen.
und der Unsinn geht weiter.
So oder so ähnlich könnte man den Wahn einiger Zeitschriften und Tester zur Privaten Krankenversicherung (PKV) umschreiben, meint Sven Hennig, Spezialmakler für die Private Krankenversicherung.
Bereits im letzten Jahr hatte der Mitbewerber der Wirtschaftswoche, die Zeitschrift Focus Money, einen mehrteiligen Test veröffentlicht und dabei die billigsten, besten und leistungsfähigsten Tarife in der Privaten Krankenversicherung gefunden. Nun springt auch die Wirtschaftswoche auf diesen Zug auf und versucht sich (mit entsprechenden “Experten”) an einer Tabelle mit den Tarifen, welche “AM MEISTEN FÜR IHR GELD BIETEN”.
In mehrseitigen Kommentaren zu solchen Testergebnissen (Download unter http://www.online-pkv.de/44-0-Presseartikel-PKV–BU.html) erklärte Hr. Hennig bereits die Unsinnigkeit solcher Tests. Dabei geht es nicht um den einzelnen Tarif der gut oder schlecht ist, sondern eher um die Aussagen die pauschal, undeutlich und irreführend sind.
Nach dem Lesen des Tests kommt der Kommentar zu folgender Zusammenfassung:
“Der Test und die Tarifempfehlungen sind daher nicht nur ungeeignet, sondern leiten den Interessenten in eine falsche Richtung, da dieser sich auf Aussagen wie „bester Tarif“ „Testsieger“ oder dergleichen verlässt und dem Suchenden ein Leistungsbild suggeriert wird, was so in den Tarifen teilweise nicht vorhanden ist.
Noch schlimmer wird es dann, wenn die Gesellschaften mit bunten Prospekten, Bildern und tollen Siegeln und Test- Medaillen in die Werbung gehen und sich besser darstellen als die Tarife sind.
Einen besten oder „den besten“ Tarif gab es nie, gibt es nie und wird es nie geben. Jeder Tarif und jeder Versicherungsschutz muss auf den Bedarf passen. Hat ein Kunde ein hohes finanzielles Polster, so sind auch Leistungslücken und nicht versicherte Bausteine und Teilbereiche sicher eher zu verkraften als bei Kunden die weniger gut aufgest…”
Weiterlesen können Sie den Kommentar, nachdem Sie diesen unter folgendem Link kostenfrei heruntergeladen haben. http://www.online-pkv.de/files/presse_finanznews_01-2010_wiwo_pkv.pdf
Tags: Die beste PKV, Kommentar, Test, Wirtschaftswoche
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