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Nachschau in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie in anderen Personenversicherungen auch, beurteilt der Versicherer bei Antragstellung den Gesundheitszustand. Dabei sollte alles angegeben werden, nach dem gefragt wurde, auch wenn es dem Antragsteller vielleicht nicht wichtig erscheint. Sonst besteht die Gefahr der Kündigung oder nachträglichen Änderung des Vertrages wegen Anzeigepflichtverletzung.

Nun kann es somit passieren, dass der Versicherer bei Antragstellung einen Zuschlag, einen Ausschluss oder sonstige Einschränkungen in seinem Vertrag vereinbart. Diese könnten zum Beispiel so aussehen:

Leistungsausschluss

Folgende gesundheitliche Beeinträchtigung ist nicht mitversichert: Beschwerden und Erkrankungen der Wirbelsäule und der Bandscheiben einschließlich eventuell eintretender Folgen. Bei Beurteilung des Grades der Berufsunfähigkeit wird so verfahren, als ob diese gesundheitliche Beeinträchtigung nicht besteht.

Nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind infektiöse Erkrankungen, Tumore und Folgen von Unfällen mit knöchernenVerletzungen der Wirbelsäule.

Vielleicht ändert sich aber mit der Zeit der Gesundheitszustand und so haben einige Versicherer (bei bestimmten Diagnosen und Verläufen) eine so genannte Nachschau vereinbart. Damit wird dem Kunden die Überprüfung seines Gesundheitszustandes vertraglich garantiert. Diese Formulierung sieht zum Beispiel so aus:

Nachschaumöglichkeit

Sie haben die Möglichkeit, ab dem XX.XX.XXXX das Risiko von uns erneut prüfen zu lassen. Eventuell hierbei entstehende Kosten können von uns nicht übernommen werden.

Doch was muss ich als Kunde nun wie tun?

Zum einen sollten Sie sich den Termin notieren um diesen nicht zu verpassen. Dabei achten Sie darauf, das jede weitere Maßnahme erst nach dem Termin durchgeführt wird. Das gilt somit für Untersuchungen, Atteste, Röntgenbilder oder dergleichen. Eine Woche vor dem Termin also zum Arzt zu gehen, bringt nicht wirklich etwas.

In diesem (oben geschilderten) Fall ist also folgendes zu tun:

Überlegen Sie genau, welche Beschwerden (in Bezug auf den Ausschluss) hier noch aufgetreten sind. Alles was nach Vertragsabschluss bis zum Tag der Nachschau auftritt, ist anzugeben. Am besten Sie nehmen sich ein weisses Blatt Papier und schildern die Erkrankungen. Nur die, welche sich auf den Ausschluss beziehen, sind anzugeben.

Also schreiben Sie dem Versicherer dann, das Sie die Nachschau nutzen möchten:

“Sehr geehrte Damen und Herren,

in meinem Vertrag mit der Vers. Nr. ….. ist eine Nachschau ab dem xx.xx.xxxx vereinbart. Die Erkrankung, welche derzeit ausgeschlossen/ nur eingeschränkt versichert ist, ist seit dem xx.xx.xxxx behandlungs- und beschwerdefrei

oder

Folgende Behandlungen und Beschwerden traten auf: … …. ….

Anbei erhalten Sie den WirbelsäulenFragebogen, welchen ich auch bereits bei der Antragstellung ausgefüllt habe, dieser spiegelt den Stand heute wieder.

Ich bitte daher um Nachschau und Entfall des Ausschlusses.”

Haben Sie bei der Antragstellung einen Fragebogen für die Erkrankung bekommen, so verwenden Sie diesen. Schauen Sie sich die Kopie des Antrags an, übernehmen die Daten aus dem ersten Fragebogen und ergänzen diese mit den Daten von Antragstellung bis heute. Dann geben Sie diese Daten an Ihren Vermittler oder den Versicherer.

Mit etwas Glück und gutem medizinischen Verlauf ändert sich die Einschätzung des Versicherers nun und Sie bekommen eine neue, geänderte Police.

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