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Krankentagegeld zwar steuerfrei, unterliegt aber (in der GKV) der Progression (Urteil des Bundesfinanzhofes III R 36/13)

In dem gestern veröffentlichten Urteil bestätigt der Bundesfinanzhof seine Auffassung, das es auch nach Einführung des so genannten Basistarifs rechtmäßig ist, einen Unterschied zwischen Krankentagegeld aus der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) zu machen. Krankentagegeld steuerfrei Die Leistungen zum Krankengeld, ungeachtet der Tatsache ob diese von einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung gezahlt werden, sind steuerfreie Leistungen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Das bedeutet zunächst, diese Beträge sind nicht mit der Einkommensteuer belegt und fließen dem Steuerpflichtigen brutto…

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