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18-monatige Bindungsfrist in der GKV auch bei Übertritt in die Private Krankenversicherung

Bei einem Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gilt bekanntlich eine 18-monatige Bindungsfrist. Das bedeutet, eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) kann erst nach Ablauf von 18 Monaten gewechselt werden. Grundlage für diese Frist, ist das Sozialgesetzbuch V. Der entsprechende Paragraph 175, Abs. 4 schreibt dazu: (4) Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden, wenn sie das Wahlrecht ab dem 1. Januar 2002 ausüben. Diese Frist gilt somit nicht für freiwillig Versicherte, welche in die private Krankenversicherung…

GKV – PKV Wechsel –zweimal Beiträge abgebucht?

Da lese ich in einem Forum wo Anwälte gegen Bezahlung Rechtsratschläge geben eine Anfrage zu einem GKV/ PKV Wechsel. Die Antwort war leider so falsch (sagen wir nicht ganz richtig) wie diese dort gegeben wurde. Da man aber als Nichtanwalt dort nicht antworten kann, hier mal eine etwas ausführlichere Schilderung: Was war passiert: Eine Kundin war dort von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt. Dieser Wechsel sollte zum 01. 12. 2009 vollzogen werden. Eine Bestätigung der Kündigung der GKV…

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