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Kein Krankentagegeld aus privater Krankenversicherung bei Wiedereingliederung nach Hamburger Modell, Urteil des Bundesgerichtshofes IV ZR 54/14

Krankentaggeld, das ist die Leistung welche eine private Versicherung ihrem dort versicherten Kunden zahlt, wenn nach Ablauf der Karenzzeit weiterhin eine vollständige Arbeitsunfähigkeit besteht. Die Krankentagegeldversicherung also insbesondere dazu, ein durch Krankheit wegfallen des Arbeitseinkommen auszugleichen und somit die finanzielle Existenz des Versicherten zu sichern. Dabei bestehen jedoch grundsätzliche Unterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Während in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) das Krankentagegeld maximal über einen Zeitraum von 78 Wochen gezahlt wird, ist die Zahlung in der privaten Krankenversicherung…

Teilweise Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

UPDATE: BGH Urteil zum KT bei Wiedereingliederung Ein nicht sehr häufig, aber doch immer wieder auftretender Streitpunkt in der privaten Krankentagegeldversicherung ist die Frage der 100-prozentigen Arbeitsunfähigkeit. Warum es hier zu Streit kommt, und welche Vorgaben zu erfüllen sind damit eine Leistungspflicht aus der privaten Krankentagegeldversicherung bestimmt, schauen wir uns in diesem Beitrag einmal näher an. Die Grundlage für eine Leistung aus einer privaten Krankentagegeldversicherung sind die Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT). diese Bedingungen regeln die Rechte und Pflichten bei…

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