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Versicherungspflichtgrenze 2024, Arbeitgeberzuschuss und Beitragsbemessungsgrenze – was erwartet uns? [Entwurf]

Im Entwurf steigt die Versicherungspflichtgrenze 2024 für die Krankenversicherung auf 69.300 € und bildet die neue Jahresarbeitentgeltgrenze 2024. Der maximale Arbeitgeberzuschuss 2024 für Privatversicherte erhöht sich damit auf 419,18 €. (Entwurf) Die Beitragsbemessungsgrenze KV 2024 erhöht sich auf 62.100 €. Es handelt sich um Hochrechnungen und (m)eine Prognose und natürlich noch nicht um bekannte oder gar beschlossene Werte. Daher betrachten Sie diese Werte mit Vorsicht. Die Steigerungen können, bei Veränderung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages weiter ansteigen. Dennoch ist es hilfreich, sich die Entwicklung des Höchstbeitrages der GKV einmal genauer anzuschauen, das tun wir hier in diesem Beitrag gemeinsam.
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