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Basistarif für den Wechsel von PKV zu PKV

Nach der Gesundheitsreform wurde den privaten Krankenversicherern ein Basistarif verordnet.

Nun wollen Bundesgesundheits- und Bundesfinanzministerium möglichst schnell die Vorgaben für einen Wechsel zwischen PKV-Unternehmen festlegen.

Kunden, die bisher privat krankenversichert sind, sollen nur unter eingeschränkten Voraussetzungen zu anderen Gesellschaften wechseln können und zudem nur 60% der Rückstellungen mitnehmen. Weiterhin müss(t)en diese dann mindestens 2 Jahre in dem Basistarif der neuen Gesellschaft bleiben – also auf Kassenniveau.

Schon jetzt ist bekannt, was ein solcher Tarif kostet. Für einen 35 Jahre alten Mann wird der Beitrag bei ca. 530 Euro liegen – also der aktuelle Höchstsatz der GKV. Dazu kommen Bausteine wie Krankentagegeld, Pflegepflichtversicherung und die zehnprozentige Altersrückstellung.

Senken kann man diese Prämie nur, wenn man bereits viele Jahre PKV-versichert ist und hohe Altersrückstellungen hat.

Alles in allem sieht es nicht so aus, als wären diese Vorgehensweisen vom Gesetzgeber gewünscht oder ausreichend durchdacht.

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