Beratungskosten

Die Vergütung der Beratung erfolgt - so nicht andere Vereinbarungen mit Ihnen getroffen werden - durch eine Courtagezahlung seitens des Versicherers. Diese deckt i.d.R. die Kosten der Beratung und der Antragsaufnahme/-abwicklung ab.

Aufgrund der sehr komplexen Beratungsfelder der Privaten Krankenversicherung und der Berufsunfähigkeitsabsicherung ist dies jedoch nicht immer der Fall. Gerade wenn es aus Gründen, die der Berater nicht zu vertreten hat, nicht zu einer erfolgreichen Vertragsbeziehung kommt, erfolgt seitens des Versicherers auch keine Vergütung.
Das kann z.B. passieren, wenn gesundheitliche Gründe gegen die Versicherbarkeit des Interessenten sprechen.

In diesen Fällen kann durch die Neuordnung des Vermittlerrechtes in Deutschland die Vereinbarung einer Vergütung zwischen dem Makler und dem Kunden getroffen werden.

Ich vereinbare die anfallenden Kosten vorher schriftlich mit Ihnen, so dass Sie bereits im Vorfeld wissen, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.

Sollte keine abweichende Vereinbarung getroffen werden, so entstehen für Sie auch für Online-/Mailanfragen etc. keine Kosten.