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Schwangerschaft und Elternzeit in der PKV

Häufig werden Fragen gestellt was denn mit der Privaten Krankenversicherung während der Schwangerschaft passiert, wer die zahlt, was verändert werden sollte/ muss und was sonst zu beachten ist.

Aus diesem Grund möchte ich hier kurz auf einige Punkte eingehen, abschließend kann das nur individuell beantwortet werden, da die Situation doch von Fall zu Fall unterschiedlich ist. Unterschieden werden muss zunächst zwischen Selbstständigen und Angestellten.

Angestellte bekommen zu Ihrer Privaten Krankenversicherung einen Arbeitgeberzuschuss gem. Sozialgesetzbuch. Dieser wird jedoch nicht während der Elternzeit gezahlt. Somit ist der Beitrag zur PKV auch von dem Versicherten allein zu zahlen. Einige Versicherer bieten in Ihren Tarifen eine Beitragsbefreiung oder Reduzierung des Beitrages über einen bestimmten Zeitraum (6, 12 Monate) an, bei Erhalt des Versicherungsschutzes. Dieses Kriterium sollte aber keinesfalls ein einzelnes Entscheidungskriterium für oder gegen einen Tarif sein.

Weiterhin bietet sich an, den Baustein für das Krankentagegeld in der Schwangerschaft zu überprüfen und während der Elternzeit ggf. auf Anwartschaft zu stellen und so eine (wenn auch geringe) Reduzierung der Prämie zu erreichen.

Bei Selbstständigen, welche auch vorher keinen Zuschuss zur Krankenversicherung bekamen ändert sich wenig. Diese zahlen den Beitrag entsprechend weiter, die Regelungen für Krankentagegeldbausteine gelten hier entsprechend.

Allgemeine Hinweise zum Mutterschaftsgeld und die Antragsunterlagen, wenn Sie selbst nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind finden Sie beim zuständigen Bundesversicherungsamt (LINK)

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Ein Kommentar

  1. Hallo, wie sieht es bei einer Beamtin aus, die in der PKV ist? Zahlt das Land Niedersachsen (Arbeitgeber) oder die Beihilfestelle während der Elternzeit einen Zuschuss oder aufgrund des Alimentationsprinzips sogar die ganzen PKV Kosten?
    MfG summerjam

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