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“Lohnt” die Umstellung von Bestandskunden in die neuen Unisextarife

Nun sind schon fast 8 Wochen seit Einführung der neuen Unisextarife vergangen und immer mehr Bestandskunden stellen sich die Frage nach einem Wechsel. Obwohl in den meisten Fällen die Gesellschaften die Mindestkriterien des PKV Verbandes umgesetzt und somit die Leistungen verbessert haben, gibt es auch welche wo mehr drauf steht als drin ist. Bereits im Beitrag zu der Hanse Merkur und der Erfüllungen der Mindestkriterien habe ich dieses beschrieben.

Die Mindestkriterien stellen daher bei dem Großteil der Versicherten eine Verbesserung gegenüber dem derzeitigen Schutz dar und werden im Neugeschäft, also der Unisexwelt eingeführt. Im Bestand passiert das nicht, zumindest ist derzeit kein Unternehmen bekannt, aber vielleicht findet sich ja noch ein Versicherer. Grund warum es nicht alle machen ist einfach, denn die Leistungserweiterungen durch die Mindestkriterien kosten Geld und eine solche Verbesserung ist nicht ohne weiteres prämienneutral umzusetzen.

Doch auch der Versicherte im Bestand kann, wenn er dieses möchte, eine Umstellung verlangen. Ob und in welchem Umfang hierzu eine neue Risikoprüfung anfällt, das handhaben die Gesellschaften unterschiedlich. Bei den Kindertarifen des Deutschen Rings (Esprit) sind die verbesserten Leistungen durch die Umsetzung der Kriterien sogar günstiger als der Bestandstarif. Diese Umstellung kann hier beantragt werden, für die Mehrleistungen gelten aber Wartezeiten gemäß den Bedingungen.

Günstigere Prämien in der neuen Tarifwelt wird aber eher die Ausnahme sein. Der Grund sind nicht nur verbesserte Leistungen, sondern auch die Kalkulation von geschlechterneutralen Beiträgen (Unisex) und die Senkung der Mindestverzinsung. Die Hallesche, einer der wenigen die nicht auf 2,75% sondern (sicherheitshalber) gleich auf 2,5% gesenkt haben, berechnet für die Bestandskunden auf Wunsch auch die Umstellung in die Tarife der neuen Welt. An meinem eigenen Vertrag hier mal ein Beispiel. Zu beachtet ist hierzu noch, das der Tarif seit 1998 besteht und daher nicht nur ein deutlich geringeres Eintrittsalter hatte, aber auch mit den alten Bisexzinsen von 3,5% berechnet ist.

Der Baustein des KT 15 (Krankengeld ab dem 15. Tag einer Arbeitsunfähigkeit) besteht nur in der alten Tarifwelt und wird auch später nicht in der Unisexwelt angeboten. Somit kann dieser auch nicht umgestellt werden. Die Komponente zur Beitragsentlastung bei der Halleschen (Tarif Mbz flex) steht auch erst Mitte des Jahres als neuer Tarif zur Verfügung und kann daher bei neuen Anträgen nicht abgeschlossen werden derzeit.

Bei dem Tarif NK für Kinder sieht man einen leichten Beitragsanstieg von 8 EUR monatlich, dieses kann sich jedoch dennoch lohnen. Durch die verbesserten Bedingungen in den neuen Tarifen wird hier für den Mehrbeitrag eine Leistungsverbesserung geboten. Wie die genauen Leistungsunterschiede aussehen und wo es auch Verschlechterungen gibt, dazu mehr im Beitrag zu den Änderungen in den Unisextarifen der Halleschen Krankenversicherung.

Die Hallesche selbst ist jedoch recht deutlich in der Empfehlung und teilt mir in dem Schreiben auch gleichzeitig mit:

Damit dürfte diese bei mir selbst durchaus recht haben. Einen Prämienunterschied von mehr als 150 EUR pro Monat und somit ein Plus von 65% des alten Beitrages ist nicht durch die neuen Mehrleistungen zu rechtfertigen, hier macht wohl eine Umstellung keinen Sinn. Zumal auch Kunden die eine Lasik OP planen, den Wechseln genau überlegen sollten, denn diese sind in den derzeitigen Tarifen durchaus besser gestellt. (Mehr Beiträge zum Thema Lasik)

Was sollten Bestandskunden tun?

Wer heute bereits nach den alten Tarifen der Bisexwelt versichert ist, der sollte eine solche Entscheidung keinesfalls übereilen. Fordern Sie bei Ihrem Versicherer ein Angebot zur Umstellung in die neuen Tarife an und analysieren Sie genau die Leistungsunterschiede. Wenn es tatsächlich Punkte gibt, die Sie “schon immer versichern wollten”, die aber nicht im Tarif enthalten sind, so sollte hier überlegt werden ob die Umstellung trotz Mehrprämie Sinn macht. Eine Rückkehr in die alten Tarife ist dann aber ausgeschlossen und später auch nicht mehr möglich.

Wer jedoch gravierende Leistungslücken, gerade in den Bereichen der Hilfsmittel oder weiterer Punkte der Mindestkriterien hat, für den kann sich ein Wechsel durchaus lohnen, auch wenn dadurch Nachteile (geringere Verzinsung etc.) in Kauf genommen werden müssen.

In jedem Fall ist eine schriftliche Willenserklärung nötig, damit der Versicherer die Umstellung vornehmen kann, dieses geht immer nur in der Zukunft und nicht rückwirkend und natürlich auch nicht für bereits bestehende Leistungsfälle. Bei Kindern und Jugendlichen sollte jedoch immer geprüft werden, ob eine solche Umstellung Sinn machen kann.

Weitere Informationen:

Auswahlkriterien Private Krankenversicherung

Leitfaden PKV

3 Kommentare

  1. Hallo,

    wie immer interessanter Beitrag mit anschaulichen Zahlen in Ihrem tollen Blog.
    Meine bessere Hälfte ist als Beamtin in der Debeka, muss sie demnächst mal dazu bewegen ein Angebot unterbreiten zu lassen. Bin mal auf die Zahlbeiträge im Unisex gespannt, Alter < 30. Sie ist schon immer in der Debeka, jetzt allerdings seit ca. 2009 selbst als Beamtin.

    Hab mir schon mal die neuen Bedingungen angeschaut, allerdings ist guter Rat da Gold Wert was Vor- und Nachteile angeht – die Leistungen sind wohl klar besser, die Frage ist jedoch zu welchem Preis.

    Vielleicht haben sie dazu auch ein paar Zahlen in ihrem Portfolio.

    Weiter so, ist immer interessant vorbeizuschauen.

  2. Hallo,

    Danke für die interessanten Erläuterungen.

    Eine andere Frage: Sind die “alten” Tarife durch die Einführung der Unisex-Tarife nicht automatisch geschlossen und somit früher oder später der Überalterung ausgesetzt?

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