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Berufsunfähig, zahlt der Staat für mich?

Einer der oft gehörten Sätze. Ich brauche mich gar nicht gegen das “Risiko berufsunfähig zu werden” versichern, da zahlt doch der Staat oder die Rentenversicherung für mich. Doch wie sieht es in der Wirklichkeit aus? Ist es ein Mythos oder was steckt tatsächlich hinter dieser vermeintlichen Absicherung des Staates?

Was bedeutet berufsunfähig?

Die Frage dazu beantwortet sich zunächst durch einen Blick ins aktuelle Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Hier, speziell im § 172 VVG, finden wir klare und eindeutige Regelungen zu der Definition der Berufsunfähigkeit, von welcher der Versicherer zwar als Verbesserung abweichen, diese aber nicht verschlechtern kann.

(2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

Doch was steckt genau in diesem Paragraphen? Eine detaillierte Erklärung finden Sie in meinem vorhergehenden Beitrag “Berufsunfähig? Was ist das eigentlich?

Wann genau zahlt denn die (gesetzliche) Rentenversicherung für mich?

Generell kennt der Staat / die deutsche Rentenversicherung (mit Ausnahme der Versicherten, die vor dem 2. 1. 1961 geboren sind) das Risiko der Berufsunfähigkeit nicht mehr. Eine genaue Leistungsübersicht was genau erfüllt sein muss, liefert die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Berufsunfähig, zahlt der Staat – nicht falls Sie nach 1961 geboren sind

Für alle Versicherten die nach dem 2. 1. 1961 geboren sind, werden nur noch Leistungen bei einer Erwerbsunfähigkeit erbracht. Dieses natürlich auch nur dann, wenn der Versicherte die Voraussetzungen erfüllt und Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, müssen auch so genannte medizinische Voraussetzungen erfüllt werden. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung):

Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegen bei Ihnen vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung mindestens 3 aber weniger als 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.

Die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Rente wegen Erwerbsminderung liegen bei Ihnen vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.

Dabei geht es eben nicht um die Frage, ob ich in meinem Beruf noch arbeiten kann, sondern um irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das hat zur Folge, dass keinerlei Prüfung der Qualifikation stattfindet. Etwas übertrieben und ohne Wertung bedeutet das:

Sind Sie noch in der Lage, sitzend 3 Stunden am Tag Briefe zu frankieren, Kugelschreiber zusammenzubauen oder irgendeine andere Tätigkeit auszuüben, so besteht kein Rentenanspruch. Dabei ist es unerheblich was und in welcher Position Sie vorher gearbeitet haben. Auch interessiert niemanden, welche Qualifikation Sie haben oder hatten.

Zu den medizinischen, sind noch versicherungsrechtliche Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu schreibt die Deutsche Rentenversicherung:

Sie müssen mindestens 5 Jahre versichert sein (Wartezeit).

In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein

Damit ist klar, Berufseinsteiger haben hier meinst keinen Anspruch. Gerade nach der Ausbildung oder im ersten Job nach dem Studium lassen sich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen meist nicht erfüllen. Daneben gelten für Behinderte oder Bergleute Sonderregelungen. Grundlage für die Rente wegen Erwerbsminderung bilden die §43 ff. des Sozialgesetzbuches VI.

Berufsunfähig, zahlt der Staat – Doch wer zahlt mir dann etwas?

Ich kann doch nicht ohne Geld leben? Teilweise ist dieses ein Trugschluss. Es zahlt zunächst einmal niemand. Werden Sie jedoch hilfebedürftig, so besteht ein Anspruch auf Sozialhilfe. Die Voraussetzungen zum Erhalt sind kompliziert und sehr individuell. Dabei sind vorhandene Einkommen zu berücksichtigen und (Immobilien-)vermögen meist aufzubrauchen. Genaue Informationen zur Sozialhilfe liefert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Doch wie kann ich mich vor dem finanziellen Abstieg schützen?

Eine Möglichkeit bietet die Absicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei stellen nicht nur Berufseinsteiger sehr schnell fest: Guter Schutz kostet Geld. Doch tun Sie sich selber einen großen Gefallen und bewerten für sich, gemeinsam mit Ihrem Berater die Bedingungen und somit das berühmte Kleingedruckte.

In der privaten BU Absicherung gibt es nur “schwarz oder weiss”. Glauben Sie ernsthaft, ein Versicherer der über die nächsten 30 Jahre mehr als eine halbe Million Euro an Rente zahlen muss, würde nicht sehr genau prüfen? (Halbe Million: 1.500 EUR mtl. Rente * 12 Monate * 30 Jahre = 540.000 EUR)

Muss er auch, denn die Prämien sind genau so kalkuliert. Zahlen wenn nötig, aber auch ablehnen wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Damit Ihnen solch eine böse Erfahrung erspart bleibt, lesen Sie sehr genau. In meinem Leitfaden für die Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich Ihnen genau solche “Tücken im Kleingedruckten” hervorgehoben- damit Sie besser informiert sind, als mancher Berater.

Weitere Informationen finden Sie in folgenden Beiträgen:

Aus Kostengründen habe ich mich gegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung entschieden

Absicherung gegen Berufsunfähigkeit auch für Hausfrauen und Mütter?

Richtige Rentenhöhe oder gar keine Berufsunfähigskeitsabsicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung – warum brauche ich die denn?

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