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Berufsdefinition in der BU Absicherung – welche Berufsgruppe gilt?

Guten Morgen liebe Leser,

hier hatte ich bereits zu den Begriffen der Berusfunfähigkeit, Invalidität und Arbeitsunfähigkeit eines geschrieben und versucht die Begriffe etwas klarer zu gestalten.

Als nächsten Schritt bei der Auswahl der Berufsunfähigkeitsversicherung stellt sich die Frage in welche Berufsgruppe der Versicherte eingestuft wird. Bei den Gesellschaften ist dieses aber höchst unterschiedlich und sollte keineswegs allein eine Entscheidungsgrundlage sein. Nur weil jemand hier in die BG 1 kommt, heißt es nicht das nicht ein anderer Anbieter in der BG 2 besser und sogar preiswerter sein kann.

Die Einstufungen der unterschiedlichen Berufsgruppen haben das Ziel, die Prämien risikogerechter zu verteilen. So zahlt ein Dachdecker in der BG 3 deutlich mehr Prämie, als ein Berater in der BG 1. Aber auch dieser kann, bei Außendiensttätigkeiten in die BG 2 kommen.

Auch der Irrglaube Ingenieure seien immer in der BG 1 ist so nicht richtig. Allein wegen des Berufes wären Sie dieses bei den meisten Gesellschaften. Jedoch ist auch hier die Tätigkeit maßgebend. Der Ingenieur der auf Baustellen unterwegs ist oder selbst handwerklich tätig ist oder dieses überwiegend tut wird nicht in der BG 1 versicherbar sein.

Ob diese Gruppen nun BG 1-4. oder noch dazu die 1+ oder A-D bezeichnet werden spielt keine Rolle. Das Ziel der Gesellschaft ist immer das Gleiche.

Daher der Tipp: Machen Sie sich vor Ihrem Beratungsgespräch Gedanken wie ihre typische Tätigkeit aussieht. Schreiben Sie einmal einen kompletten, typischen Tagesablauf auf, ähnlich einem Stundenplan bei Kindern. Wieviel der Zeit sind Sie…

  • körperlich tätig
  • am Schreibtisch
  • am Telefon
  • im Auto
  • sonst auf Reisen
  • und, und, und…

So kann ihr Berater am besten einschätzen welche Berufsgruppe die richtige ist und welche Gesellschaften nach Prüfung Ihrer Auswahlkriterien (LINK) in Frage kommen.

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