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Berufsunfähigkeit – Invalidität – Arbeitsunfähigkeit, eine kleine Erklärung durch den Begriffsdschungel

Liebe Leser,

auch wenn es nicht vorrangig etwas mit der PKV oder Berufsunfähigkeit zu tun hat, gibt es doch an der einen oder anderen Ecke Berührungspunkte mit diesen Absicherungen. Vielfach wird die Frage nach einer bestehenden Absicherung bei Berufsunfähigkeit mit der Antwort “ne, ich hab doch eine Unfallversicherung” abgetan und die Begriffe “Berufsunfähigkeit“, “Arbeitsunfähigkeit” oder “Invalidität” durcheinander geworfen.

Daher möchte ich- in Abstimmung mit einem auf den Sach-HU Bereich spezialisieren Kollegen versuchen einige Punkte klarer zu formulieren.

Beginnen wir mit den Unterschiedlichen Begriffen:

Berufsunfähigkeit: Definition schon im VVG.

Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.”

Arbeitsunfähigkeit:

Bezieht sich nicht auf die Frage ob ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, sondern ob ich arbeitsunfähig bin. In den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung heißt es dazu:

(2) Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.

Und als dritten Begriff haben wir noch die Invalidität: (Quelle: AUB Bedingungen, GdV)

Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist unfallbedingt dauerhaft
beeinträchtigt (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei
Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann.

Im Umkehrschluss bedeutet das also, das wir hier über drei völlig verschiedene Zustände sprechen. Diese sind zwar in Teilen überlappend, so kann ich durch eine Invalidität eben auch berufs- oder arbeitsunfähig sein, muss es aber nicht. In der eigenen Absicherung sind die Kriterien wann, was eingetreten ist somit im Detail zu betrachten.

Dazu kommt, das Gesellschaften diese Definitionen jeweils verbessern können. So kann es in der Unfallversicherung zahlreiche Erweiterungen und Verbesserungen geben und auch die neuen Berufsunfähigkeitsbedingungen geben einiges an Leistungsverbesserungen und Klarstellungen her.

Klar muss jedoch sein, das es auch eine Reihe von Abstimmungsproblemen geben kann. Die Krankentagegeldversicherung endet bedingungsgemäß (mit einer Übergangsfrist) bei Eintritt der Berufsunfähigkeit. Was auch logisch ist, denn wenn ich nicht mehr in meinen Beruf zurück kehren kann, kann ich auch schlecht “arbeitsunfähig” sein. Die Voraussetzung für die Krankengeldzahlung ist aber die Arbeitsunfähigkeit, also eine vorrübergehende Einschränkung der Leistungsfähigkeit.

So kann es zum Beispiel passierten, das der Krankentagegeldversicherer die Leistung einstellt da er von einer Berufsunfähigkeit im Sinne seiner Betrachtung ausgeht, die ebenfalls bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung aber noch gar nicht daran denkt zu leisten, da nach deren Bedingungen eben noch keine Berufsunfähigkeit besteht. Mehr dazu finden Sie auch hier unter “KT-BU-Übergang“.

Auch die Invalidität ist ein gänzlich anderer Fakt. Diese kann zwar mit einer Berufsunfähigkeit der Einschränkung der Arbeitsleistung einhergehen, muss es aber nicht zwangsläufig. Aber diese Leistungen werden in der Regel (Renten sind möglich) als einmalige Summen erbracht und müssen somit ausreichend hoch bemessen sein um davon leben zu können, ohne Kapitalverzehr und langfristig.

Sie sehen also die Themen sind, auch wenn Sie oft “in einen Topf geworfen werden” gänzlich unterschiedlich. Nur eine sorgfältige Beratung und Analyse der eigenen, individuellen Situation schafft die nötige (Ab-)Sicherung.

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