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PKV nach Abschluss – was noch zu tun ist

Nach dem Wechsel in eine Private Krankenversicherung gibt es noch einiges zu tun. Welche Bescheinigung wann zu wem muss, das finden Sie hier erklärt.
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Sie haben es getan, der Beratungs- und Lesemarathon ist überstanden. Nach langem Überlegen, abwägen aller möglichen Auswahlkriterien und Eventualitäten haben Sie sich für den Wechsel aus der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) in die Private Krankenversicherung (PKV) entschieden. Die Arbeit zur PKV nach Abschluss ist aber noch nicht ganz vorbei.

Und wenn Sie ganz leise in sich hinein hören (Sie müssen es ja nicht zugeben), hat es am Ende vielleicht sogar ein bisschen Spaß gemacht.

Nach einer so sorgfältigen Auswahl, dem ganzen Lesen und studieren der Bedingungen und Auswertungen, da wissen Sie nun mehr als ein großer Teil der Berater da draußen. Traurig aber leider wahr. Aber Sie, Sie sind nun fit und gut informiert. Herzlichen Glückwunsch!

Auch bei der Antragstellung und bei dem Ausfüllen der Gesundheitsfragen haben sich alle Mühe gegeben, nichts weggelassen und zwischenzeitlich auch die Unterlagen Ihrer neuen, privaten Krankenversicherung erhalten.

Nun liegt sie vor Ihnen, die neue Police zur Privaten Krankenversicherung. Schön sieht sie aus, so wie sie daliegt- die neue Welt der PKV.

Jetzt kommen aber die ersten Fragen, einiges möchte ich daher hier allgemein zu beantworten, zuerst aber einmal ein WirrWarr an Unterlagen.


Unterlagen für den Arbeitgeber, die alte Versicherung, die Steuer und Ihre Versichertenkarte

Nun sollten Sie einiges an Unterlagen bekommen haben- hier daher eine kleine Übersicht was wohin gehört.

PKV nach Abschluss Police

Das wichtigste Dokument für Sie. Hier finden Sie alles, was in Ihrem Vertrag wichtig ist. Alle Tarife, Zusatzbausteine und auch die Gesamtprämie finden Sie hier. 

Dort sind auch besondere Vereinbarungen enthalten, welche den Schutz erweitern, einschränken oder verändern.

WAS DAMIT TUN:

Abheften und gut aufheben.


PKV nach Abschluss Annahmebestätigung

Diese Bescheinigung haben Sie meist schon vorher erhalten. Sie bestätigt zum Einen die Annahme Ihres Antrages und damit das Zustandekommen des Versicherungsvertrages. Zum Anderen ist diese nötig, um das bestehen einer Folgeversicherung nachzuweisen. 

WAS DAMIT TUN: 

Unbedingt an die Vorversicherung senden- egal ob GKV oder andere PKV, ohne diese Bescheinigung wird die Kündigung nicht wirksam.


PKV nach Abschluss Steuerbescheinigung

Dieser “Zettel” bescheinigt den Teil des Beitrages, der steuerlich wirksam ist. Damit ist dieser nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für das Finanzamt interessant. Die Abkürzung BEG steht für “Bürgerentlastungsgesetz” und beschreibt den Teil, welcher steuerlich wirksam ist.

WAS DAMIT TUN? 

Als Arbeitnehmer geben Sie diesen mit der AG Bescheinigung mit ab, als Selbstständiger oder Freiberufler dient dieser auch zum Nachweis in Steuerfragen.


PKV nach Abschluss Arbeitgeberbescheinigung für den Arbeitgeberzuschuss

Diese Bescheinigung ist dafür da, das Ihr Arbeitgeber seinen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnen kann. Manchmal ist die Bescheinigung für die Pflege extra, dann bitte beide abgeben.Ist ein Kind bei einer anderen Gesellschaft, so bekomen Sie dort eine weitere Bescheinigung. 

WAS TUN DAMIT: 

Beim Arbeitgeber (Lohnbüro, Personalabteilung) schnellstens abgeben, denn nur so gibt es den Zuschuss.


PKV nach Abschluss Vorversichererbescheinigung und Kündigungsbestätigung

Diese Bescheinigung erhalten Sie nicht von dem neuen Versicherer, sondern von der alten Krankenkasse oder der vorhergehenden, privaten Versicherung.

Hiermit wird bestätigt, wie lange Sie dort versichert waren. Das ist unter anderem zum Erlass der Wartezeiten wichtig.

WAS TUN DAMIT:

Unbedingt der neuen Versicherung schicken, oder alternativ uns. Nur dann können die Wartezeiten entfallen und die erste Erstattung geht reibungslos.


PKV nach Abschluss Versichertenkarte PKV Versicherte

Diese Karte ist der “Ausweis” und weisst Sie als versicherten in der Privaten Krankenversicherung aus.


Soll ich meine Ärzte informieren das ich in der PKV bin?

Eine Verpflichtung diese vorab zu informieren gibt es nicht. Dennoch müssen Sie spätestens beim nächsten Arztbesuch bekanntgeben das es keine gesetzliche Versorgung mehr gibt. Hierdurch ändert sich einiges in der Abwicklung.

Sie bekommen von Ihrem Arzt eine Rechnung. Diese ist auch durch Sie an den Arzt zu bezahlen, unabhängig davon ob diese bei der PKV eingereicht wird oder (wegen einer möglichen Rückerstattung oder Selbstbeteiligung) nicht. Die Pflicht zur Bezahlung besteht auch bei Medikamenten (dazu unten mehr). Eine Ausnahme gibt es bei der Behandlung in Krankenhäusern, wenn Ihr Privater Krankenversicherer am Verfahren “Card für Privatversicherte” teilnimmt.

Wie und wo kaufe ich meine Medikamente?

Medikamente kaufen Sie in der Apotheke wie gewohnt mit Ihrem Rezept. Achten Sie bitte darauf, das ein Rezept immer eine Diagnose enthalten soll/ muss um erstattungsfähig zu sein. Ist dem nicht so, bitte entweder vom Arzt nachtragen lassen oder notfalls mit der Arztrechnung zusammenheften und einreichen (da hier die Diagnose vermerkt ist).

Ob Sie das Medikament in der Apotheke um die Ecke oder über eine Versandapotheke kaufen bleibt Ihnen überlassen. Einige wenige Versicherer haben auch bereits Tarife welche eine Versorgung mit Generika vorschreiben.

Ich muss ins Krankenhaus- was muss ich bedenken?

Zunächst einmal klären Sie ob Sie eine “Card für Privatversicherte” haben. Die meisten Unternehmen stellen eine solche Karte aus um die Abwicklung zu erleichtern. Im Krankenhaus ist diese Karte eine so genannte Kostenübernahmegarantie.

Der Versicherer bescheinigt hierauf die versicherten Krankenhausleistungen (z.Bsp. 100% Regelleistungen, 100% Einbettzimmer). Die meisten Krankenhäuser fragen bei der Aufnahme danach. Hat Ihr Versicherer keine solche Karte (z.Bsp. LKH, Debeka, HUK Coburg und auch die PAX) so fragt das Krankenhaus bei dem Versicherer an.

Einen Nachweis sollten Sie dann dabei haben (Kopie der Police etc).

Hat die Karte auch ambulant eine Bedeutung?

Nein, zumindest keine die Kostenerstattung betrifft. Die Karte dient dem Arzt, Zahnarzt etc. nur zur Arbeitserleichterung und wird auch hier eingelesen. Eine Kostenübernahme oder ähnliches ist damit nicht verbunden.

Muss ist meinem Arbeitgeber oder anderen noch etwas melden?

JA! Teilen Sie dem Arbeitgeber mit, dass Sie nun privat versichert sind und übergeben ihm die so genannte Arbeitgeberbescheinigung und die Steuerbescheinigung. Nur so kann dieser den Zuschuss richtig berechnen und Ihnen auszahlen.

Bitte beachten Sie, dass der Beitrag immer vollständig bei Ihnen abgebucht wird und der Arbeitgeber die Hälfte (im Rahmen der Höchstsätze) erstattet (mit der Lohnabrechnung).

Angestellte, welche aus der gesetzlichen Krankenkasse wechseln, sollten noch Folgendes bedenken. Die GKV berechnet die Beiträge nachschüssig mit dem Lohn. Heißt also, Sie zahlen zum Beispiel im August die Beiträge für Juli mit Ihrer Lohnabrechnung.

Die PKV hingegen berechnet diese am Monatsanfang für den laufenden Monat.
Wechselt nun ein Angestellter zum Beispiel am 01. 08. aus der GKV in die PKV, so fallen im August noch die GKV Beiträge für Juli UND die PKV Beiträge für August an. Das sollten Sie bei der Planung der Liquidität auf dem Konto berücksichtigen.

Bei einem Wechsel aus der PKV in die GKV, zahlen Sie dann einen Monat keinen Beitrag, da es hier genau anders herum ist.

Mehr dazu und zu anderen Bescheinigungen oben neben den Bildern.

Weiterhin übergeben Sie die Bescheinigung der Folgeversicherung ihrem bisherigen Versicherer oder der Krankenkasse. Dieses muss rechtzeitig vor Ablauf dort eingehen, sonst ist die dortige Kündigung unwirksam.

Kundenportal, Telemedizin und App zum Rechnungen einreichen

Bevor Sie jetzt alles weglegen, noch ein gut gemeinter Tipp. Auch wenn wir alle hoffen nie Rechnungen zur Einreichung zu haben (denn dann sind Sie sehr gesund), ist es dennoch hilfreich einige Vorbereitungen zu treffen.

  • installieren Sie sich die App des Versicherers um damit später Rechnungen einreichen zu können. (Einige müssen mit einem Aktivierungscode freigeschaltet werden, den bekommen Sie dann per Post)
  • registrieren Sie sich schon jetzt für das Kundenportal Ihres Versicherers. So bekommen Sie Post dahin, Abrechnungen und Versicherungsscheine sind online einsehbar und damit immer griffbereit. Auch hier- lieber jetzt freigeschalten und dann im Fall der Fälle sofort nutzbar.
  • Bietet Ihr Versicherer eine Videosprechstunde oder einen Zugang zur Teleclinic, so richten Sie auch den bereits ein. Sollten Sie dann krank sein und schnell einen Arzt sprechen wollen, ist das erledigt und steht Ihnen sofort zur Nutzung zur Verfügung.

Nun wünsche ich Ihnen viel Freude mit Ihrer neuen, privaten Krankenversicherung.

Vor allem aber wünsche ich Ihnen, dass Sie den Schutz nur für Vorsorge und Prophylaxe brauchen, sonst aber in 30 Jahren feststellen… die habe ich “ganz umsonst” gehabt.

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