Home: online-pkv.de » PKV BU Blog » Berufsunfähigkeitsversicherung » Berufsunfähigkeit- Nachprüfung und Verweisung bei anderen Tätigkeiten- Grenzen der Versicherer

Berufsunfähigkeit- Nachprüfung und Verweisung bei anderen Tätigkeiten- Grenzen der Versicherer

Liebe Leser,

generell ist es einem Berufsunfähigkeitsversicherer durchaus möglich eine einmal bewilligte Rente wieder einzustellen oder zu kürzen, falls sich die Umstände ändern. Dieses meinte auch ein Berufsunfähigkeitsversicherer der am Landgericht Dortmund von seinem Versicherten vor den Kadi gezogen wurde- zu Recht wie sich nun herausstellte.

Am 29. Mai 2008 entschied das Landgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 2 O 20/08 unter welchen Voraussetzungen die Rente einzustellen sei, diese waren hier jedoch nicht gegeben.

Der Kläger bezog bereits eine Rente wegen Berufunfähigkeit, da er seinen Beruf als Monteur von Satelitentechnik nicht mehr ausüben konnte und unstrittig zu 60% berufsunfähig war. Als der Versicherer nun erfuhr welche neuen Tätigkeiten der Versicherte ausübte, wollte dieser die Rente einstellen. Dagegen ging der Versicherte vor und der Versicherer versuchte auch eine zweite Einstellung der Rente zu erwirken indem er sich auf ein Gutachten bezog, welches die neue Tätigkeit (ebay Handel von Sat-Technik und Tonträgern) durchaus bejate. Leider vergaß der Versicherer dieses Gutachten beizufügen, was den Bescheid vormal wertlos machte.

Die Richter meinten jedoch,

Sinn und Zweck sowie Ausgestaltung des in § 7 der dem Vertrag zugrunde
liegenden Allgemeinen Bedingungen für Berufsunfähigkeitsleistungen näher
ausgestalteten Nachprüfungsverfahrens ergeben, dass eine Mitteilung des
Beklagten, mit welcher eine Leistungseinstellung nach anerkannter
Berufsunfähigkeit erfolgt bzw. angekündigt wird, nur dann wirksam ist, wenn in ihr
nachvollziehbar begründet wird, warum die einmal anerkannte Leistungspflicht
wieder enden soll (BGH, VersR 1998, 173; KG, r + s 2006, 515; OLG Hamm, OLGReport
2004, 59).

Auch die Lebensstellung muss in der neu ausgeübten Tätigkeit gewahrt werden. So ist dies bei einer Einkommensminderung von 24% und einem Einkommen von unter 1.000 EUR monatlich nicht mehr der Fall.

Achten Sie also bei dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf das “Kleingedruckte” und schauen sich die Regelungen genau an. Sind die Grenzen eindeutig oder schwammig formuliert? Ist klar definiert was zur Einstellung der Rentenleistungen führt? Wird der neue Beruf oder die Lebensstellung klar definiert?

Bei der Suche nach dem geeigneten Produkt helfen Ihnen auch folgende Kriterien https://www.online-pkv.de119-0-Auswahlkriterien-BU.html weiter.

Viel Erfolg!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner