Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeit
- Welche Kosten entstehen bei einer Beratung?
- Erhalte ich beim Arzt Auskunft?
- Wird die Rente der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung auf eine Erwerbsminderungsrente angerechnet?
- Wer trägt die Kosten für Anfragen/Untersuchungen?
- Was ist bei einem Berufswechsel zu beachten?
- Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit?
- Wie hoch sollte die Rente sein?
- Wann ist man berufsunfähig?
Welche Kosten entstehen bei einer Beratung?
Hinweise zu den Kosten einer Beratung durch mich können Sie hier nachlesen.
Erhalte ich beim Arzt Auskunft?
Es stellt sich bei der Vorbereitung einer Anfrage immer wieder die Frage ob der Arzt zur Aushändigung einer Krankenakte oder sonstiger Befunde verpflichtet ist oder dieses verweigern kann.
Dieses Auskunftsrecht regelt der §10 der Berufsordnung der Ärzte wie folgt:
(2) Ärztinnen und Ärzte haben Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen grundsätzlich in die sie betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen der Ärztin oder des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.
Demnach steht Ihnen gegen Erstattung der Kopierkosten das Auskunftsrecht zu.
Wird die Rente der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung auf eine Erwerbsminderungsrente angerechnet?
Nein, die Rente der privaten Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist ein privatrechtlicher Vertrag welcher nicht auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente angerechnet wird.
Hierbei beachten Sie bitte auch die unterschiedlichen Voraussetzungen. Bei der privaten Absicherung gegen Berufsunfähigkeit handelt sich um eine, auf den Beruf abgestimmte Betrachtung. Diese ist im Versicherungsvertragsgesetz definiert.
Bei der gesetzlichen Rente handelt es sich um eine so genannte Erwerbsminderungsrente. Es geht also nicht darum ob Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, sondern ob Sie nicht oder nur eingeschränkt irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Die Voraussetzungen zur Erlangung dieser Rente sind somit deutlich höher als bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.
Wer trägt die Kosten für Anfragen/Untersuchungen?
Ist für den Abschluss eine Untersuchung nötig und wird diese vom Versicherer beauftragt, so zahlt dieser auch i.d.R. die Kosten dafür. Brauchen Sie aber eine Untersuchung, um überhaupt einen Antrag stellen zu können (z.B. wegen fehlender Krankenversicherung), so müssen Sie diese Kosten selbst zahlen.
Anders ist es bei einem sonstigen Wechsel (mit Vorversicherung).
Dort werden die Kosten für Arztanfragen i.d.R. von den Gesellschaften getragen (wenn diese auch von der Gesellschaft veranlasst sind). Diese schreiben den Arzt an und honorieren diese Auskünfte nach Abrechnung durch den Arzt auch direkt.
Besorgen Sie sich - gemäß Ihrem Auskunftsrecht - bei dem Arzt vorher Kopien der Krankenakten etc., sind diese Kosten widerum von Ihnen zu zahlen.
Was ist bei einem Berufswechsel zu beachten?
Der Versicherer prüft bei Antragstellung das Risiko anhand des ausgeübten Berufes. Wechseln Sie Ihren Beruf oder ändert sich der Tätigkeitsbereich, so ist dieses dem Unternehmen anzuzeigen.
Gerne können Sie mir Berufswechsel über mein Kontaktformular mitteilen - ich leite die Information dann weiter an Ihren Versicherer.
Bei einigen Versicherern kann es zu einer höheren Prämie oder notwendigen Anpassungen des Vertrages kommen. Bitte beachten Sie, dass sich die Leistungsprüfung in der Regel immer an der zuletzt ausgeübten Tätigkeit orientiert.
Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit?
Bei Beamten spricht man von einer Dienstunfähigkeit. Hier ist die Auswahl des Versicherers sehr eingeschränkt, da es nicht viele Anbieter von Dienstunfähigkeitsklauseln gibt.
Meist wird erst nach Jahrzehnten des Beamtenverhältnisses eine akzeptable Absicherung erreicht.
Zu beachten ist hier jedoch, dass es bei einer Dienstunfähigkeit andere Kriterien zur Prüfung der Leistungspflicht gibt als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier sollte ebenfalls auf die Verweisung geachtet werden.
Wie hoch sollte die Rente sein?
Dieses ist von verschiedenen Punkten abhängig. Eine gesetzliche Vorsorge bei Berufsunfähigkeit gibt es nur noch für die Personen, die vor 1961 geboren sind. Für alle anderen gibt es nur eine Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit.
Die Versicherer haben je nach Tarif und Annahmepolitik unterschiedliche Höchstgrenzen. Auch die monatlichen, persönlichen Fixkosten spielen bei der Ermittlung der Rentenhöhe eine entscheidende Rolle. Als erste Orientierung sollte das Nettoeinkommen (ggf. zzgl. weiterer fester Kosten) versichert werden.
Weitere Informationen zur richtigen Rentenhöhe finden Sie im Blogbeitrag: "Berufsunfähigkeit - Ermittlung der Rentenhöhe und Auswahlkriterien"
Wann ist man berufsunfähig?
Erstmals ist im neuen VVG die Definition zur Berufsunfähigkeit gesetzlich geregelt.
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
Die Versicherer können individuelle Regelungen und Verbesserungen enthalten. Meist gelten 50% Einschränkung als Leistungsvoraussetzung.
